Gq. Bericht der zweiten Deputation (Abtb. 6.) der zweiten Kammer über das Königliche Decret Nr. 10, die Gewährung von Geldmitteln für Errichtung von in Dresden und Leipzig dringend nothwendigen Justizneubauten betreffend. Eingegangen am 10. März 1872. (König!. Decret, Landl.-Acten, I. Abth. 2 Bd., S. 79 bis 83.) H^ittclst Allerhöchsten Decrets Nr. 10 vom 29. November 1871 richtet die Königliche Staatsregierung an die Ständeversammlung das Ersuchen, ihr zum Zwecke der in Dresden und Leipzig herzustellenden Justizneubauten die Summe von 1,000,000 Thlr. bewilligen zu wollen, und wünscht, da die Inangriffnahme der Bauten in Leipzig als die dringlichere erschienen ist und man daher zuerst mit diesen vorzugehen beabsichtigt, zunächst nur die Hälfte der beanspruchten Geldmittel in die für diese Finanzpcriode bestimmte Budgetvorlage mit 5 00,000 Thlr. cinzustellcn (vergl. außerordentliches Staatsbudget 8ub II. 2 Budget der Ausgabe). Die Deputation, welche dankend anzuerkennen hat, daß die hohe Staats regierung mit diesem Postulat ihre Bereitwilligkeit zu erkennen giebt, den so viel fach erhobenen Klagen, ebensowohl der an den betreffenden Aemtern angestellten Beamten, als des Publikums, Abhülfe zu verschaffen, hat über die Angelegenheit die eingehendsten Berathungen gepflogen und beehrt sich, das Resultat derselben der Kammer in nachstehendem Berichte zu unterbreiten. Das stete Anwachsen der Bevölkerung Sachsens im Allgemeinen, insbeson dere aber die rapide Zunahme derselben in der Residenz und in Leipzig, und die Beilage zur dritten Abtheilung, ec a 1. Baud.