366 hiermit im Zusammenhänge stehende Vermehrung von Verbrechen und allerhand Gesetzesüberschreitungen einerseits, sowie neue Einrichtungen auf verschiedenen Gebieten der Rechtspflege und der Verwaltung andererseits, haben wegen der dadurch bedingten Vermehrung der Geschäfte auch eine entsprechende Vermehrung des Beamtenpersonals in unmittelbarem Gefolge gehabt. Hat man nun auch dem daraus entstandenen Bedürfnisse einer Vermehrung, beziehendlich Vergrößer ung der gerichtlichen ExpeditionslocaUtäten durch Ermiethung geeigneter Räum lichkeiten und durch Reparatur- resp. Umbauten nach Kräften abzuhelfen Seiten der hohen Staatsregierung sich angelegen sein lassen, so ist doch weder in Dresden noch in Leipzig, trotz Aufwendung bedeutender Mittsl, den vorhandenen Cala- mitäten eine befriedigende und dauernde Abhülfe bis jetzt zu Theil geworden. Es sind vielmehr die Unzuträglichkeiten aller Art, welche schon seit Jahren zu be gründeten Klagen der Beamten sowohl, als des bei den betreffenden Aemtern verkehrenden Publicums Veranlassung gegeben haben, auf einen Höhepunkt ge langt, daß dieselben einer zweckmäßigen und exacten Verwaltung der Rechts pflege hinderlich zu werden drohen. Diese Klagen haben, wie anderen Orts, so wiederholt auch bereits in der Kammer, namentlich während der Landtage 18AA und 18^Z (vergl. Ver handlungen der 45. öffentlichen Sitzung der II. Kammer vom 15. December 1869, Mittheilungen der II. Kammer, 2. Bd., S. 1486 u. flg.) Ausdruck gefunden und sind bei hingehender Besichtigung der betreffenden Justizgebäude sowohl in Dresden als in Leipzig von der Deputation als sehr begründet er kannt worden. Bevor die Deputation sich des Weiteren über die Uebelstände, die ihrerseits in Leipzig wahrgenommen worden sind, verbreitet, hat sie zu bemerken, daß ihr eine längere Beanstandung der Justiznenbauten in Dresden, wie solche im König lichen Decret angedeutet, iu Anbetracht der auch hier in die Augen springenden größten Uebelstände ebenfalls nicht wünschenswcrth erschien, und richtete die selbe daher mittelst Protocollabschrift vom 3 1. Januar u. e. an das Königliche Justizministerium die Anfrage: wie sich dasselbe zu der innerhalb der Deputation aufgetauchten Ansicht stelle, daß es kaum räthlich sei, mit den Justizncubauten in Dresden noch länger Anstand zu nehmen, und ob das Justizministerium sich in der Lage befinde, dem gegenwärtigen Landtage auch über diese, der Deputation dringlich erscheinenden Neubauten eine Vorlage zu machen? Darauf ging der Deputation am 22. Februar a. e. eine Mittheilung da hin zu: