Hh. Bericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, den Entwurf einer revidirten Städteordnung betreffend. Eingegangen am 8. März 1872. (Königl. Decret, Zandt. - Acten, I. Abth. 2. Bd., S. 321 flg.) )ndem die unterzeichnete Deputation in dem Nachstehenden der ihr übertragenen Berichtserstattung über den mittelst Allerhöchsten DecretS vom 22. December vorigen Jahres den Kammern zugestellten Entwurf einer revidirten Städteord nung sich unterzieht, glaubt dieselbe eine besondere Erörterung und Begutachtung der allgemeinen Grundsätze, auf welche dieser Entwurf gestützt ist, um des willen Unterlasten zu können, weil in der Kammer bereits ausführliche Debatten hierüber stattgefunden haben und hiernach vorausgesetzt werden darf, daß jedes Kammermitglied schon dadurch zu bestimmten Ansichten über die betreffenden Fragen gelangt sei. Nur die eine Bemerkung will die Deputation vorausschicken, daß der vor liegende Entwurf, wenn er auch uicht in allen Punkten den früher von den Kam mern ausgesprochenen Wünschen entspricht, doch im Hauptwerke sehr wesent liche Berbesserungen der Gemeindeverfassung enthält und im Allgemeinen die Absicht der Königlichen Staatsregierung bekundet, den auf dem vorigen Landtage in dieser Richtung gestellten Anträgen Rechnung zu tragen. Beim Beginne der speciellen Beratungen über den Entwurf kam anderweit die Frage in Anregung, ob es nicht zweckmäßig sein dürfte, der Kammer einen Antrag an die Königliche Staatsregierung des Inhalts vorzuschlagen, daß eine Redactionscommission ernannt, beziehendlich gewählt und derselben die Bereinig ung der im Entwürfe vorgelegten drei Gemeindeordnungen in ein Gesetz über tragen werde. Beilage zur dritten Abtheilung, « o 1. Baud. "