DRITTES KAPITEL Kampf um den Sohn / Le^te Jahre Durchleuchtigste Fürstin, Gnädigste Churfürstin und Frau! Daß der Schöpfer und erhalter aller Dinge, der himmlische Vater, nach seiner ewigen güte zufolge E. Churfl. Durchl. eignen und des gantzen landes, auch ausser demselben anderer, die wir dem hohen Churhause verbunden sind, gebets nicht nur Deroselben Churfürstliches ehebett gesegnet, sondern auch bereits E. Churfl. Durchl. vergangne woche glücklich entbunden und samt Dero Herrn Gemahls Churfl. Durchl. mit einem theuren Chur»Printzen beseligt hat, erkenne [ich] billich vor eine der größten von einiger zeit her dem hohen Hause erzeigten wolthaten, und [ich] vereinige dannenher mit dem in großer Freude von dem gantzen land und getreuen unterthanen, zu dem thron des Allerhöchsten aufsteigen» den danck auch mein einfältiges lobopffer, den geber aller guten und vollkommenen gaben, von deme auch dieses geschenck kommet, demüthigst darüber preisende und seine allmacht, welche die kinder aus mutterleibe ziehet, seine güte, welche die hoffnung unterschiedlicher jahre endlich erfüllet, seine warheit, so die gebete erhöret hat, rühmende. Ich ruffe aber darbey inbrünstig dessen unermüdete gütigkeit an, welche solche erzeigte wolthat nicht nur vollkommen machen, sondern auch beständig erhalten und also so wol S. Churfl. Durchl. nach unter dessen allmächtigem schütz glücklich überstandener Campagne erfreulich wiederum ankommen lassen als auch E. Churfl. Durchl. bald wiederum zu völligen kräfften stärcken, so dann den theuer geschenckten Chur»Printzen also erhalten wolle, daß er in dem segen des Herrn zu völligem, ja hohem alter komme, und wie der Churfl. eitern stäte freude und des hohen Hauses neue stütze, also der Evangelischen kirchen Zierde, des gantzen reichs vergnügen und so vieler tausend unter» thanen trost dermalen einst werde: als welches allein von ihm und seinem himmlischen segen zu erwarten ist und ferner erbeten werden solle. Weil auch bereits solcher wertheste ChunPrintz durch die heilige tauff dem göttlichen gnaden»bund einverleibet