73 Es ist nicht zu leugnen, daß Petent besonders hart heimgesucht wird, da, was jedem Anderen ein erwünschter Zufall, nämlich die Auslassung des Scheines, ihm noch den Zinsenveclust herbeiführt, welcher im Laufe von zehn Jahren die ansehnliche Summe von 200 Thlr. betragen kann. Dennoch kann die Deputation zu keinem anderen Resultate gelangen, als daß Börner den Gesetzen völlig ent sprechend vom Landtagsausschusse beschicden worden, und daher der Kammer nur anrathcu, die Petition Börner's auf sich beruhen zu lassen; dagegen zu empfehlen, aus Billigkeitsgründen für den vorliegenden, voraussichtlich vereinzelt bleibenden Fall, den Landtagsausschuß zu Verwaltung der Staatsschulden unter zu «er hoffendem Beitritte der zweiten Kammer, sowie unter Voraussetzung der Zu stimmung der Staatsregierung, zu ermächtigen, die in der Staatsschuldencasse zur Einlösung des ausgeloosten fraglichen Scheines bereitliegenden 500 Thlr. gegen eine, mit Bezugnahme aus die diesfallsigen Beschlüsse der Kammern und der Staatsregierung auszusertigende und in der Staatsschuldencasse niederzu legende Bescheinigung zu entnehmen und zur Anlegung in Königlich Sächsischen vierprocentigen Staatsschuldencassenscheinen unter Asservirung der davon er wachsenden Zinsen, bis zum Austrage der Zache unter gesonderter Rechnungs führung darüber, zu verwende». Schließlich würde zu erwähnen erübrigen, daß, da die Petition an die Stände- versammlung gerichtet, dieselbe noch an die zweite Kammer abzugeben ist. Dresden, am 12. Januar 1872. Die vierte Deputation der ersten Kammer. von Metzsch. Mein hold. von Burgk, Referent. Martini. Deumer.