81 Billigkeit eine angemessene Entschädigung aus Landescassen erheischen? und wenn diese bejaht wird — 2. zu prüfen, ob die im vorliegenden Gesetzentwürfe vorgeschlagene Ent schädigung eine angemessene ist. uO. 1. Die Motiven zu dem vorgelegten Gesetzentwürfe sprechen nur von den „Grundsätzen der Billigkeit" und von etwas Anderem kann hier über haupt nicht die Rede sein. Tenn Rechtsgründe können in keiner Weise hier geltend gemacht werden; §§ 1 und 3 des zum Reichsgesetze erhobenen Königlich Preußischen Gesetzes vom 11. Mai 1851 sprechen klar und deutlich aus, daß vom Tage der Mobilmachung bis zur Temobilisirung für Einquartierung keinerlei Entschädigung aus Militär- oder Staatskassen gewährt wird. Es kann sonach in dem vorliegenden Falle lediglich von den Grundsätzen der Billigkeit die Rede sein, in keinem Falle aber von Rechtsansprüchen. Im Gegentheile hatte die Deputation sich die Frage vorzulegen, ob man nicht für spätere Zeiten, wenn auch nicht Rechtsansprüche, so doch ein bedenkliches Präjudiz schasst, indem man die Grundsätze der Billigkeit walten läßt, wo Recht und Gesetz jedweden Anspruch auf Entschädigung znrückweisen. Tie Unterzeichnete Fiuanzdeputaticn darf nie vergessen, daß sie, soviel an ihr ist, bei jeder Gelegenheit davor zu warnen hat, daß nicht etwa neben den im posanten Reichs militärlasten sich noch ganz unvermerkt ein particulares Lande s- militärbudget einschleiche. Tie Deputation kann und will nicht in Abrede stellen, daß dieser Gesichts- ; Punkt ihr Anfangs erhebliche Bedenken erregt hat, so sehr auch sämmtliche Mit glieder von dem allerwärmsten Mitgefühle für die hart Betroffenen beseelt waren. Dian überzeugte sich aber sehr bald, daß in der That eine so übermäßig z zahlreiche uud so lange andauernde Einquartierung, als jetzt in Dresden und Um- H gegend stattgefunden hat, Wohl kaum wieder Vorkommen wird, weil einerseits ü Wohl vorausgesetzt werden darf, daß wenn die vom hohen Kriegsministerium in § Aussicht genommenen größeren Leipziger Casernen erbaut sein werden, diese Stadt 2 Wohl recht füglich als Centralpunkt für einen größeren Theil unserer Ersatztrup- ^ Pen benutzt werden könne, daß, also in Zukunft nach Dresden und Umgegend nur halb so viel Einquartierung zu legen sein wird, als während des letzten Krieges, iu und andererseits ist mittlerweile auch hier in Dresden ein überaus stattliches Ca- Zj sernenzebäude errichtet worden, welches circa 2 <>00 Mann faßt, und endlich ist daran zu erinnern, daß die Einquartierungslast für Dresden und Umgegend um