XIII Bekanntmachung, die Versammlung der Stände des Königreichs Sachsen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend, vom 27. October 1866. (§eine Majestät der König haben beschlossen, die getreuen Stände zu einem in Gemäßheit von § 115 der Verfassungsnrkunde abznhaltenden ordentlichen Landtage auf den 1 2. November dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einberufen zu lassen. Allerhöchstem Befehle gemäß wird Solches und daß an die Mitglieder beider ständischen Kammern noch besondere Missiven deshalb aus dem Ministerium des Innern ergehen werden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 2 7. October 1866. Gcsammt - Ministerium. Frhr. v. Falkenstein. Roßberg. Erste Abtheilung, 2. Band. c