456 .M 61. Decret an die Stände, die anderweite Vertagung der gegenwärtigen Ständeversammlung betreffend. Eingegangeii bei der I. Kammer am 11. Mai 1867. Aachdem die Gegenstände, wegen deren Seine Königliche Majestät die Ständeversammlung wieder einberufen zu lassen Allerhöchst Sich bewogen gefun den haben, nunmehr erledigt sind, so haben Allerhöchstdieselben zu beschließen geruht, die Vertagung des Landtags hiermit anderweit eintreten zu lassen. Seine Königliche Majestät behalten Sich mit Bezugnahme auf das die Vertagung betreffende Allerhöchste Decret vom 1 6. Februar dieses Jahres die weitere Entschließung wegen Wiedereinberufung des Landtags so wie sonst vor, und verbleiben den getreuen Ständen in Huld und Gnaden jederzeit wohl beigethan. Dresden, den 11. Mai 1867. Johann. Johann Paul Freiherr von Falkensttin. Herrmann von Nostitz-Wallwitz.