363 .N 41. Ständische Schrift auf das Königliche Decret Nr. 31 vom 19. Januar 1867, ein Postulat für das zweite chemische Laboratorium an der Universität Leipzig betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. Aas Allerhöchste Decret vom 19. Januar dieses Jahres, ein Postulat für das zweite chemische Laboratorium au der Universität Leipzig betreffend, ist von uns verfassungsmässig in beiden Kammern berathen worden. Auf Grund der dabei gefaßten Beschlüsse genehmigen wir die Verausgabung einer Summe von 59,000 Thalern aus der Staatscasse zu Erbauung eines chemischen Labore toriums für die Universität Leipzig dergestalt, daß außerdem dazu aus dem Uni- versitätsvermögeu gegen Ueberuahme der Räume, in welchen sich gegenwärtig das zweite chemische Laboratorium befindet, die auf letzteres verwendeten 30,000 Thaler restituirt werden. Wir sprechen aber dabei die bestimmte Erwartung aus, daß die Staatsregier- ung ihrerseits in jeder ihr möglichen Weise dafür sorge: daß die neue Anlage allen nach den dermaligen Ansprüchen der Wissen schaft billigerweise an dieselbe zu stellenden Anforderungen genüge, und: daß bereits im Entwürfe, soweit thunlich, im Voraus darauf Bedacht ge nommen werde, daß Erweiterungen durch Anbauten, mindestens nach einer Seite hin, in späterer Zeit erfolgen können, ohne erhebliche Veränder ungen am Hauptbaue zu veranlassen. In tiefster Ehrfurcht und unwandelbarer Treue verharren wir Ew. Königlichen Majestät Dresden, den 9. Februar 1867. allernnterthänigst trengehorsamste Ständeversammlung.