347 > .M 36. Ständische Schrift auf das Königliche Decret Nr. 13 vom 27. November 1866, eine Be willigung zur Herstellung eines neuen städtischen Krankenhauses in Leipzig betreffend. Allerdurchlauchtigster rc. rc. rc. (§w. KöniglicheMajestät haben mittelst Decrets vom 27. November 1866 »ns, den gegenwärtig versammelten Ständen, mittheilen lassen, daß es im In teresse der Landesuniversität nöthig sei, der Stadtgemeinde Leipzig als Beihiilfe zur Verzinsung desjenigen Capitals, welches dieselbe zur Herstellung eines neuen Krankenhauses aufzuwenden hat, die Summe von jährlich 4000 Thlr. zu ge währen. Diese Angelegenheit hat in beiden Kammern die erforderliche verfassungs mäßige Berathung gefunden, aus welcher der übereinstimmende Beschluß hervor gegangen ist, Ew. Königlichen Majestät Regierung zu ermächtigen, der Stadt gemeinde Leipzig zur Verzinsung eines von ihr an geeigneter Stelle aufzuführen den, den Forderungen der Neuzeit entsprechenden, für den klinischen Unterricht an der Landesuniversität mit zu benutzenden Krankenhauses anfzuwendenden Capitals auf so lange, als solche Benutzung stattfinden wird, eine Beihülfe von jährlich 4000 Thlr. unter der Bedingung zu gewähren, daß die genannte Gemeinde der Universität gestatte, in der neu zu errichtenden Anstalt mindestens 4 0 Betten mit instructiven Kranken für ihre Rechnung zu belegen. Wir verharren in unwandelbarer Treue und tiefster Verehrung Ew. Königlichen Majestät « Dresden. allernnterthänigst treugehorsamste den 1. Februar 1866. Ständeversammlung. '