259 die Kammer wolle gegen die hohe Staatsregierung die Ermächtigung aussprechen, daß dieselbe dem Gastwirth Zentzsch in Tolkewitz wegen seiner erlittenen Verluste, die durch Concessionirung einer zweiten Schankstätte in einem aus mir 24 Häusern bestehenden Orte entstanden sind, eine angemessene Entschädigung verwillige; in dem Falle aber, daß dem Königlichen Ministerium des Innern die hierzu erforderlichen Mittel fehlen sollten, dasselbe ermächtigen, die dazu nöthige Summe bei dem aufzustellenden Ausgabebudget mit in Ansatz zu bringen, geneigtest unterstützen werde. Dresden, am 30. Januar 1867. Die vierte Deputation der zweiten Kammer. von Nostitz-Drzewiecki. Barch. von Schönberg, Referent. Steiger. Thiele. Jordan.