sten Verhältnissen eine schwere Prüfung tüchtig bestanden, sei ans derselben von Freund und Feind hochgeachtet hervorgegangen nnd gewiß habe sie einen großen Theil ihrer vortrefflichen Ausbildung nnd Haltung einem tüchtigen Stamme von Unteroffizieren zu danken, Männern, welche durch die Aussicht, sich durch Ver bleiben im Dienste ein Capital zn Gründung eines häuslichen Heerdes, eines kleinen Geschäfts oder für ihre Kinder ein kleines Erbe zn erwerben, veranlaßt wurden, den Militärstand zu ihrem Lebensberufe zu macheu, mindestens dem selben ihre besten Jahre zu widmen. Unsere Armee habe durch Vermehrung der selben auf die fast dreifache Mannschaftszahl, Einführung der preußischen Regle ments rc. einen wichtigen Uebergang zu bestehen, bei dein das Streben lind Ziel des Königlichen Ministerinms sein müsse, möglichst bald auch in der neuen For mation voll ebenbürdig unsere Armee den Genossen im Norddeutschen Bunde an die Seite treten zu lassen. Atan halte für Pflicht der Kammern, das Königliche Ministerium in diesem Streben zu unterstützen, nnd da demselben, nicht so wie der Preußischen Militärverwaltung, im vollen Gange befindliche Unteroffiziers- schnlen und das Material ans einer seit einem halben Jahrhundert bereits be stehenden gleich großen Armee, eingelebte Verhältnisse eines alten Militärstaats und der Mehrzahl nach ackerbautreibende Landschaften zur Verfügung stehen, deren Bewohner bekannter Weise mehr sür den Militärdienst geeignete und diesem ge neigte Leute liefern, als Jndnstriedistricte, so wüßte man nicht mit haltbaren Gründen dem Verlangen des Königlichen Ministeriums entgegen zn treten, die Zinsen des Einstellerfonds vor allem zur Erhaltung eines tüchtigen Unterosfizier- stamms verwenden zu dürfen. Zugleich aber hätten die Kammern sich das Recht zn wahren, bei veränderten Verhältnissen sich mit der Königlichen StaatSregierung über Verwendung der bezüglichen Mittel in anderer Richtung zu vereinigen, z. B. zu Unterstützung von Invaliden oder Hinterbliebenen Sächsischer Militärs, die sonst ihren Heimathsgemeinden zn Last fallen würden rc. lieber die Verwendung der Zinsen der übrigen Militärfonds sei den Kammern Cognition vorzubehalten. Stach allen dem schlage man folgenden Antrag an die Kammern vor: II. Tie bei der Auflösung des dcrmaligen Stellvertretungsfonds verbleiben den Restbestände werden mit den, dem Kriegsministerium zu Bildung eines Dienstalters-Zulagenfonds im Betrage von 20 1,550 Thlr. I 7 Ngr. 6 Pf. im Jahre 1855 überlassenen Restbeständen der älteren Stellver tretungsfonds zu Bildung eines Fonds vereinigt, dessen Bestimmung dahin geht, daß von den Zinsen desselben auf so lange, als nicht die