20 Ulrich Siegele gesonnen . . .; als ersuchen Oberalten, daß dem Cantori solche Music unter einer ernstlichen Strafe ein vor alle mahl noch heute verbohten werden möge.“ Allerdings hatte dieser Antrag, soweit zu sehen, keinen Erfolg. 20 Am 9. September beschloß dann der Senat, das Entlassungsgesuch dem Colle gium Scholarchale, der Schulbehörde zur Stellungnahme zu überweisen. Und nun schweigen die Akten erst einmal für Wochen. Offensichtlich war die Schul behörde unschlüssig, was zu tun sei, und tat deshalb gar nichts. Wie es scheint, hat Telemann selbst die Sache wieder in Gang gebracht, indem er am 16. Ok tober sein Michaelisquartal abheben wollte. * 2 ® Die Stadtkämmerei aber ver weigerte die Auszahlung. Sie wußte, daß Telemann um seine Entlassung ein gekommen war, betrachtete die Zahlung der Umzugskosten von Frankfurt nach Hamburg angesichts einer nur einjährigen Dienstzeit als unangemessen, behielt deshalb als Pfand das Michaelisquartal der Besoldung vorsorglich ein und fragte beim Senat an, „wie die Affäire stehe“ und was zu tun sei. Am 21. Ok tober ersuchte dann die Schulbehörde den Senat, alles daranzusetzen, um Tele mann zu halten. Der Senat schloß sich dieser Meinung an und wünschte, „daß man diesen berühmten Musicum, dessen Kirchen-Music der Stadt noch Ehre macht, auch ihrer Erbaulichkeit halber durchgängige approbation findet bey- behalten könne“; er nahm die Leipziger Versprechungen, die „promesse von ungleich mehren Vortheilen, denn derselbe allhie bis dato gehabt“, zur Kennt nis und anerkannte angesichts einer von Telemann vorgelegten Aufstellung seiner sämtlichen Einkünfte, „wie es eine pure Unmöglichkeit sey, mit einer sehr zahlreichen Familie nur nothdürftig davon auszukommen“. Die Verhandlungen schlossen am 6. November mit der Gewährung einer Verbesserung aus der Stadtkämmerei in Höhe von 400 Mark. Diesen Betrag hatte Telemann selbst genannt; für Begründung und Höhe konnte er sich auf einen Vorgang berufen. Dazu kam eine Zulage von mindestens einer der Kirchen. Vor diesen Verbesserungen betrugen Telemanns Einkünfte aus seiner Hambur ger Stelle nach seinen eigenen Angaben 1408 Mark; 2 ' sie setzten sich zusam men aus einem Fixum, das sich auf 800 Mark von der Kämmerei und 160 Mark von den fünf Hauptkirchen, zusammen also auf 960 Mark belief, und aus Akzidenzien in Höhe von 448 Mark. Die Summe von 1408 Mark Courant ent sprach 500 Reichstalern Courant. Die Verbesserungen, die Telemann als Er gebnis der Verhandlungen erhielt, betrugen 400 Mark von der Kämmerei und 50 Reichstaler gleich 140 Mark von St. Petri, zusammen 540 Mark. Das Fixum war also auf 1500 Mark Courant erhöht worden. Rechnet man dazu die von Telemann selbst genannten Akzidenzien in Höhe von 448 Mark, dann betrugen als Ergebnis der Verhandlungen seine jährlichen Einkünfte aus der Hamburger 25 E. Kleßmann, a. a. O., S. 183; W. Menke, a. a. O., S. 118 f., ferner Anh. S. 2 u. 72; M. Schneider, DDT 28, S. XXXII u. XLI f. - Zum folgenden W. Menke, a. a. O., Anh. S. 72-76 u. 88 unter 5; Schreiben des Staatsarchivs Hamburg vom i.März 1982. 26 Der 16. Oktober war der erste Jahrestag von Telemanns Hamburger Amtseinführung (E. Kleßmann, S. 35 u. Anm. S. 169). 2 ' H. Hörner, Georg Philipp Telemanns Passionsmusiken, Borna-Leipzig 1933, S. 41 f. - Das Schriftstück ist derzeit verschollen. Ob jemand etwas über seinen Verbleib oder die Existenz einer vollständigen Kopie, ob jemand etwas über einen Nachlaß Hörners (ge storben 1968 in Tokio) weiß?