IV. Die Stadtrechnung als siedelnngsgescliiclitliclie Quelle. Die Steuerregister sind unzweifelhaft in einer bestimmten lokalen Folge aufgestellt. Das beweist schon der häufige Ausgabetitel: consules consumpserunt in transitu exaccionum. Klar geht es auch aus den Registern selbst hervor: Im All gemeinen zeigen sie dieselben Namen immer an derselben Stelle; die Aufzeichnung ist aber weder eine alphabetische, noch ist sie nach der Steuerleistung aufgestellt. Um hieraus die Siedelung der Stadt festzustellen, bedarf es nur der Feststellung einzelner Punkte im Register, dazu einer eingehenden Berücksichtigung aller örtlichen Angaben. Als Grundlage der Darstellung benutzen wir die Stadtrechnung von 1453, die sich zur Bearbeitung deshalb besonders eignet, weil sie ein Verzeichnis der quartalia, der Viertel enthält. Nun mufs ja ein Quartale seinem ganzen Wesen nach als eine polizeiliche Organisation ein geschlossenes Ganzes darstellen. Während das Steuerregister die ganze Stadt oder wenigstens getrennt Ober- und Niederstadt als Ganzes nimmt und die ganze Stadt den Strafsenzügen nach durchläuft, also auch ein Viertel zweimal durchkreuzen kann, gibt uns das Quartale einen Abschnitt der Stadt, der vielleicht häufig aus einzelnen Stücken mehrerer Strafsen besteht, in sich aber einen Häuserblock oder einen Platz u. ä. als Ganzes umschliefst. Wir verfahren nun im folgenden so: wir zeichnen zu nächst das Steuerregister von 1453 auf und tragen rechts daneben das Viertelverzeichnis durch Zeichen ein: die vier Viertel der Oberstadt durch diese Zeichen: Quartale Belin: -f-, Wedderaw: II, Hüter: =, Zcedelicz: 0; ebenso in der Nieder stadt die vier Viertel Kasan +, Sifarwicz II, Gerwer =, H. Pauel: 0.