III. Die Stadtrechnung als sozialgeschichtliche Quelle. In jüngster Zeit ist die Wissenschaft der Genealogie in erfreulich starkem Mafse hervorgetreten, besonders seitdem sie in der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familien forschung eine eigne Pflegstätte gefunden hat. Wie es bei einer relativ jungen Wissenschaft selbstverständlich ist, hat man zunächst nach den Quellen gefragt und geforscht. Wo her können uns Kenntnisse genealogischer Art vermittelt werden? Es ist leicht erklärlich, dafs hierbei zunächst die Kirchenbücher genauere Beachtung gefunden haben und dafs sich — wenigstens soweit es sich um bürgerliche Familien handelt — die Forschung zunächst auf die Zeit beschränkt, für die uns die Kirchenbücher alle genealogischen Zusammen hänge in relativ einfacher und leichter Art aufdecken. In folgedessen werden noch immer genealogische Quellen zweiten Grades nur zur Ergänzung der vorhandenen Kirchenbücher herangezogen, nicht aber für die frühere kirchenbuchlose Zeit selbständig verwertet. Nun gehen aber die Kirchenbücher Sachsens nur in ver schwindenden Ausnahmefällen über das Jahr 1550 zurück 1 ). Will darum die genealogische Forschung sich auf eine breitere zeitliche Basis als 4 Jahrhunderte stellen, so mufs sie sich nach anderen Quellen umsehen. Armin Tille hat diese Quellen 0 Blanckmeister, Die Kirchenbücher im Königreich Sachsen (Dibelius-Brieger, Beiträge zur sächsischen Kirchengesch. XV, 27ff.): stellt diese ältesten Bücher für Sachsen zusammen: Zwickau 1502, Türchau 1529, Zittau 1539, Lengenfeld 1540; im Pegauer Kreise sind die ältesten Kirchenbücher die von Elstertrebnitz (1552) und Pegau (1555). — Blanck- meister beweist, dafs in vorreformatorischer Zeit Kirchenbücher in Sachsen überhaupt nicht geführt worden sind. Vgl. die Zusammenstellung bei Heydenreich, Familiengeschichtliche Quellenkunde. —