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Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 17.02.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-02-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- Urheberrechtsschutz 1.0
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- ZeitungLeipziger Tageblatt und Handelszeitung
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«a Lctpüger «»riltlritung: IobanntSaafs« 8 (Icrniprecher 70811) Iv. 48 Berliner SürriUletlung: Kochs». LI t»ernspr. Dünhofs 3600 -3662) Oleaslsa ck»n 17 ^«»kr-usi- 1Y26 Dresdner 2cbri«llkiiung:TrcSden.A..<SicNngcns». 3. sifernlvr.32 596 L r-eorusr Hallclche SchnNlemmg Mariiniirai,« 17 «Fernsprecher r58«» 119. sskrg. DSSlZUMWMM 9andÄSsIettÜNS SSSLMMUM !---Z-S2-L»SE-,/, . »ZM-M-WMM ^eivsiaer ra««bl«tt ««tbAt dl« a»Ulch«» B«ra»«t«a<vr»ngen des V»llLeiprSstdt«m» Vsiviij, Lolher; SMMWt 16. Februar. «. Seit Wochen wurde in der Presse, so weit sie nicht Organ der Schwerindustrie, son dern Sprachrohr der Interessen der Öffentlichkeit, . des deutschen Volkes ist, ein Rechenschaftsbericht i!b?r die Verwendung der Staatsgelder verlangt. Diesem Drängen hat endlich die Reichsregierung stattgegeben. Die Denkschrift des Rechtskabi netts Luther über das Weihnachtsgeschenk an die Ruhrindustrie liegt nunmehr im Auszug vor. Eie ist so ausgefallen, wie allgemein erwartet wurde: kein Rechenschaftsbericht, sondern ein Geschäftsbericht eines Kabinetts, das in erster Linie auf das Wachstum der Schwer industrie und des Großgrundbesitzes bedacht sein muß. Das Gerede von der Sorge um das „Wohlergehen der Wirtsäiast", das in jedem Absatz der Denkschrift wiederkehrt, täuscht nicht über den wahren Charakter der schwerindustriel- len Intercssenpolitik hinweg, im Gegenteil, es akzentuiert ihn noch und öffnet auch dem gut mütigsten Volksgenossen die Augen. Die Denkschrift legt den größten Nachdruck darauf, daß eine Cntschädigungspflicht der Ruhr industrie durch das Reich besteht. Wir erinnern uns nicht, daß dies von irgendeiner Seite be stritten worden ist. Nicht darum geht doch der Streit, daß. die Schwerindustrie entschädigt wird, sondern in welcher Höhe und zu welcher Zett. Die klare Beantwortung dieser Fragen suchte man in der Denkschrift vergebens. Was darüber gesagt wird, ist nicht Eröffnung, son dern Kulisse. Allein der Zahlungsmodus: „Bei der großen Zahl der im Wirtschaftsausschuß für die besetzten Gebiete zusammengcfaßten verschiede»- sten Industrie- und Gewcrbegruppen erfordert die Durchführung des Vergleiä>es und die Aus zahlung der Beträge an die einzelnen Emp- fangsberechkigtcn naturgemäß eine längere Zeit, als cs bei den Industrien der Fall war, bei denen nur mit einer e i n z i g e n S t e' l l e zu verhandeln war." Das Rechtskabinett Luther könnte sein — milde ausgedrückt — Eingel>en auf die 'Wünsche der Ruh-industrie nicht schärfer formulieren, als es mit diesen Worten geschehen ist. Bei E i n Zahlungen an die Staatskaffe, also bei Steuern, kann man den Kleinbetrieb am ehesten hcranholen, weil er übersichtlich ist; dem Großbetrieb gibt man wegen seines Umfangs Fristen. Handelt es sich dagegen um Aus zahlungen der Staatskasse, wie bei der Ruhr entschädigung, so stehen auf einmal die groß industriellen Betriebe an erster Stelle. Weit hinten folgen dann erst die Kleinbetriebe. Ueber Millionenbeträge einigt man sich leicht, die Ver handlungen sind dann nur von kurzer Dauer. Nur bei kleinen Beträgen feilscht man. Diesen skandalösen Vorgang findet des Kabinett Luther durchaus in der Ordnung, es nennt ihn „natur gemäß". Diese naturgemäße Einstellung des Rechts kabinetts Luther: „Erst die Großen, dann die Kleinen überhaupt nicht", bietet auch den Schlüssel zu allen weiteren Erklärungen. Dann Ist es allerdings durchaus in der Ordnung, deß die Nechtsregierung zuerst an eine „Ent- Schädigung" der Schwerindustriellen, der Reich ten im Lande, denkt, wenn die Staatskassen »kniqe Millionen Ueberschuß aufweisen, daß die Rechtsregierung nicht die leiseste Regung verspürt, die von den breiten Massen unter Tränen und Mühsal aufgebrachten Staats und Kriegsanleihen aufzuwerten oder zu ver- -insen, daß die Nechtsregierung die zum Himmel schreiende Not der Rentner und Sparer, der Aermsten des Volkes, einfach übersieht, daß die Rechtsregierung nicht den geringsten Versuch macht, um die Gehälter der Beamten un dAngestellten der Notzeit entsprechend auf- zubeffern. Als Höhepunkt der „naturgemäßen" Finanz- gebarung des Kabinetts Luther ist jedoch wohl der Versuch anzusehen, die Ruhrentschädigung im gegenwärtigen Augenblick als ein gün stiges Geschäft des Reiches hinzustellen. Durch das 700-Millionen-Geschenk an die Ruhr- Industrie hat das Reich sich den Vorteil eines bedeutenden Ersparnisse«» zunutze gemacht. Das wagt ein Reichskabinett öffentlich zu erklären in einer Zeit, in der das deutsche Volk in Sorge um seine Existenz bedrückt wird. Wir hoffen, daß der Reichstag hierauf die einzig mögliche Antwort findet, um so mehr, als ihm ja auch das Kabinett Luther nicht das geringste Vertrauen bei der Verteilung der Ruhrgelder geschenkt hatte. . LMOste Mnz der RuhmtMWiW Sie ZenkslW der Msregierung nid. Berlin, 16. Februar. D e ausführliche Denkschrift über die Rnhr- entschädigungcn, die heute dem Reichstag zugcgangen ist, befaßt sich in ihren wesentlichsten Teilen mit dem Zeitraum nach der Aufgabe des Nuhrkampses und um'aßt im besonderen die Reparations leistungen, die der Industrie der besetzten Ge- biete an Stelle des Reiches durch die sogenannten Micum-Perträge auferlegt worden sind und die diese ans eigenen Mitteln an die Besatzungsmächte ausge- fährt hat. Die Denkschrift behandelt nicht die Leistungen und Schäden der Länder und Gemeinden sowie die Schäden, die im allgemeinen ans dem Ruhreinbruch mit seinen Folgen für die Bevölkerung und Wirtschaft im besetzten Gebiet erwachsen sind, ebensowenig die von den Reichsbehördcn eingeleiteten Hilfsaktionen während der Zeit des passiven Wider- standes zur Linderung dieser materiellen Folgen der Besetzung. Das wichtigste Kapitel ist die endgültige Lchlussabrcchnnna und Abgeltung der sich daraus ergebenden Reichs verpflichtungen in den Monaten Dezember und Januar. Zunächst ist festzustellen, daß die Zahlungen nicht nur den großen I n d u st r i e g r u p p e n des Ruhrgebietes sowie den anderen bergbaulichen Gruppen des besetzten Gebietes, der chemischen In dustrie und der Rheinschiffahrt zugcstandcn worden sind, sondern gleichzeitig auch der großen Anzahl kleinerer und kleinster Gewerbe gruppen, soweit sie gezwungen worden waren, für das Reich Reparationsleistungen zu übernehmen oder in anderer Weise durch Maßnahmen der Bc- satzungsbchörden geschädigt worden sind. Die Ver handlungen mit den einzelnen Wirtschaftsgruppen sind gleichzeitig geführt worden.. Bei der großen 'Zahl der im Wirtschaftsausschuß für die besetzten Gebiete zukgmmengefaßtcn verschiedensten Industrie- 'und Gcwerbegruppcn erfordert die Durchführung des Vergleiches und die Auszahlung der Beträge an die einzelnen Empfangsberechtigten naturgemäß eine längere Zeit, als es bei den Industrien der Fall war, bei denen nur mit einer einzigen Stelle zu ver handeln war. Wichtig ist ferner die absolute Klarstellung des Charakters der Rückvergütungen um die es sich hier handelt. Es handelt sich im be sonderen um die nach Einstellung des Ruhrkampfes von der Industrie des alt. und neubesetzten Gebietes durch den Abschluß der Micum-Perträge erzwungenen und aus eigenen Mitteln für das Reich ausgeführien Reparat onsleistungen. Solche Reparationsleistungen sind neben dem Ruhrkohlenberabau, dessen Micu m- Abkommen sowohl finanziell als auch wirtschaftlich als das weitaus bedeutendste anzusehcn ist, auch der Braunkohlenindustrie, den Zechen des Aachener Ge bietes und der chemischen Industrie aufgezwungcn worden, ungerechnet die große Zahl der sogenannten micuwähnlichen Verträge fast aller übrigen Wirt- schaftsvcrbände des besetzten Gebietes. Bekanntlich erklärte nach Einstellung des pas siven Widerstandes die Reichsregierung grund sätzlich ihre Bereitwilligkeit, dir Repa- rationsverpflichtungen wiederaufzunehmen, sie war aber dazu finanziell nicht in der Lage. Die Be satzungsmächte bestanden indes darauf, daß die Sachleistungen, insbesondere die Kohlenliefernngen sofort wieder ausgenommen würden. Nur unter die ser Bedingung konnte die Wiederingangsetzung der Wirtschaft von den Besatzungsmächten erkauft wer den. Die Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse war aber unbedingt notwendig, um das Heer der Ar beitslosen wieder zur Arbeit zurückzuführen, und um angesichts der separatistischen Treibereien den völligen politischen Zusammenbruch und die Abson derung der besetzten Gebiete vom Reich zu vermeiden. Unter diesen Umständen und in der Erwägung, daß eine Gesamtregelung des Reparationsproblcme in naher Zeit zu erwarten stand und damit die Lic- fcrungen alsbald ihr Ende erreichen werden, ent schloß sich zuerst die Ruhrkohlenindnstrie durch An spannung ihres privaten Kredits die Reparation»- kchlenlicserungen anszunehmcn und durchzuführen. Für diese Bereitwilligkeit war aber Voraussetzung, daß die Reichsregierung eine Verpflichtung zur späteren Erstattung der Leistungen über nahm. Die Arbeiterschaft trat in einem Schreiben des Verbandes der Berg arbeiter Deutschlands an die Reichsregierung vom 20. Oktober für die Beschreitung dieses Weges ein, da nach ihrer Auffaung sonst das Chaos und die Abschnürung des Rhein- und Ruhrgebiets unver meidlich gewesen wär«. Das arbeitende Volk an Rhein und Ruhr, so lautete das Schreiben weiter, würde es nicht verstehen, wenn die Reichsregierung nicht all« Mittel bi» zum äußersten erschöpfte, diese Abtrennung zu verhüten. Für di« Reichsrogierung gebot es sich von selbst, der bedrängten Ruhrbevölkerunq zu helfen und die sich hier durch das Angebot der Industrie bietende Möglichkeit einer Ordnung der Verhältnisse des be- setzten Gebietes mit den letzten Mitteln, die ihr noch zur Perfügung standen, zu fordern. Unter diesen Umständen entschloß sich die Reichsreqieruug, den Verhandlungen der Industriellen, vertreten durch die Sechse ckv m Mission, unter Führung von Hugo Stinncs, mit der Micum zuzustimmcn, die Aust rechnung der übernommenen Lasten auf gewisse Neichsstcuern zu gestatten und für die darüber hinausgehenden Leistungen eine Verpflichtung der Rückvergütung ver vorgclegten Beträge mit ver Mass gabe anzncrkenncn, dass Vie Beträge ven Zechen zunächst gutgcschrieben und nach Orvnnug ver Ncichsfinanzen dem nächst in Anleihe oder in anderer Weise vergütet werden. Die grundsätzliche Bcrcitwilliigkeit der Reichsregie- runq hierzu wurde auf Grund einer Kabinetts- sitzung vom 20. Oktober 1023 erteilt und die nälzeren Einzelheiten in den Schreiben dos Reichskanzlers Dr. Strcscmann an Hugo Stinnes vom 1., 3. und 13. November nieder- gelegt. Die Verpflichtung des Reiches zur Rückzahlung ist also unbestreitbar. Eie entspricht auch durchaus der Gerechtigkeit, weil es sich hierbei um die Be zahlung von Reparationslieferungen handelt, die dem Reich zustanden, die aber das Reich in seiner finan ziellen Notlage nicht ausführen konnte. Diese durch die Micumverträge erzwungenen Bar- und Lach- leisturMN brr Industrie sind ausdrücklich mit der Begründung erfolgt, daß die erlangten Werte zur Abdeckung der deutschen Reparations verpflichtungen verwendet und der deutschen Regierung aus Reparationskonto gutgeschrieben wer den. Ebenso dienten die vorausqegängenen, durch Gewalt erpreßten Reparationslieferungen der Ab- dcckung von Rcparationsverpflichtungen des Reiches. Die Frage war nur, wenn und in welcher Weise diese Verpflichtungen am vorteilhaftesten abgelöst werden sollten. Die bedrohliche Lage einzelner Unternehmungen und ganzer Industriezweige erschien in den letzten Monaten des Jahres 1924 groß genug, um den Gedanken einer baldigen Ablösung der Rcst- verpflichiungen des Reiches dringend nahezulcgen. Durch eine schnelle Regelung, die nur im Wege des Vergleichs möglich war. bestand nicht nur die Aus sicht, der Industrie Hilfe in ihrer finanziell be drohten Lage zu bringen, sondern vor allem die Möglichkeit, einen bedeutenden Nachlaß ihrer For derungen und damit einen finanziellen Vorteil für das Reich, zu erzielen. Eine schnelle Einlösung der Reichs verpflichtungen war auch notwendig, um nicht die späteren Eiatjahre, die mit den Dawes-Annuitäten schon stark belastet sind, durch die Erstattung der Rcparationslasten an die Wirtschaft des Ruhr, und Nhringcbietes noch mehr zu belasten. Die Zahlungs- form war in den früher eingegangencn Verpflich tungen des Reiches offen gelassen. Die Verpflichtung lautete auf Zahlung in Anleihe oder in anderer Weise. Eine Abfindung in Anleihe brachte der Industrie keine wesentliche Hilfe. Es wäre für die finanzielle und Währungslage gefährlich ge wesen, wenn größere Mengen der Anleihe auf den Markt gebracht worden wären. Die Regelung durch Vergleich erschien des wegen gerechtfertigt. Sie hat dazu geführt, daß über 200 Millionen Reichsmark gegenüber dem Betrage erspart worden sind, der hätte auf gewendet werden müssen, um vollen Ersatz der Lieferungen und Schäden zu gewähren. Nach Abzug der bereits früher zu einem großen Teil in E-Schatz- anweisungen geleisteten Abschlagszahlungen und der seit November 1923 erfolgten Steueraufrechnungcn verblieb noch eine restliche Dcrgleichsfumme von rund 222 Millionen Rcntcnmark. Auch von diesem Bc- trage sind noch 110 Millionen Rentenmark durch Uebernahme einer Kreditverpflichtung des Bergbaues bei der Reichsbank abgedeckt worden, so daß eine Barabsinvuna von runv 112 Millionen Rentenmark verblieb. Es bestand noch die Schwierigkeit, daß sich eine schnelle Ablösung nicht ans dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung durchführen ließ. D.'r Reichstag war aufgelöst und die Rcichsregterung befand sich in Demission. Den neuen Reichstag abwarten und die entsprechenden Gesetze einbringen, hätte eine Verzögerung um Monate bedeutet, durch die der Reichssiskus des Vorteils bedeutender Er sparnisse verlustig gegangen wäre, ganz abgesehen davon, daß in dieser Zwischenzeit weitere Raten zahlungen auf die bestehenden Verpflichtungen hätten geleistet werden müssen. Um diesen Vorteil für das Reich zu sichern, wurden vi« Zahlungen auf Grund ein«r Etats- üderschreitung vorgenommen III! VllMukMM fertig Zentrum und Demokraten, sozialdemokra tischer Kachminister — Regierungserklärung am Mittwoch Berlin, 16. Februar. Die Verhandlungen des Ministerpräsidenten Marr über die Zusammensetzung des Vrrnßcn- kabinetls nähern sich ihrem Ende. Das Kabinett wird, wie angekündiqt, in der Hauptsache aus Z e n t r u m s m ä n n c r n und Demokraten zu- sammengest-tzt sein, dem als Fachminister der Sozial demokrat Sevcring für das Innenministerium und der den Demokraten nahcstebende Dr. Becker für das Kultusministerium anaehörcn werden. Bon den Demokraten werden in das Kabinett cintreten die Abg. Dr. Höpkcr-Aschoff «Finanzen) und Dr. S ch r e i b e r - Halle (Handels. Vom Zentrum wird neu eintrcten Abg. Dr. Steiger als Wirtschafts minister. Die Regierungserklärung w.rd am Mittwoch abgegeben werden, wonach eine Abstimmung zu erwarten ist über einen Antrag, der die Billigung der Regierungserklärung ausspricht. Man rechnet damit, für diesen Antrag eine, wenn auch kleine Mehrheit zu erhalten. Eine Pvrteikorrespcndenz des Zcntrums setzt noch einmal in lehr entschiedenen Worten die Verant wortung der Deutschen Bolkspartri auseinander. Diese Partei habe die Entscheidung in der Hand. Eine merkwürdige Füauna des politischen Schicksals qehe der Bottspartci die gleiche Stellung in Preußen wie drm Zentrum im Reiche. Im Rerchr könne das Kabinett Luther jederzeit vom Zentrum gestürzt werden und in Preußen wiederum könne das Kabinett Marx durch die Polksvartet an prak tischer Arbeit gehindert werden. An diese Fest stellungen schließt di- Korrespondenz nord einmal die Warnung daß das Zentrum aus dieser Derkettnng geqebenfaNs die Konscgucnzen ziehen werde. Der Mittwoch wird also im Preußenkahinett zu einem Kamvftaa werden. Dabei bestand von vornherein die Absicht, sich später Indemnität erteilen zu lassen. Die für die Etatsübcrschreitung auf Grund der Haushalts- ordnung notwendige Poraussetzung eines unabweisbaren Bedürfnisses ist bei der Gewährung von Abschlagszahlungen wie auch der Echlußzahlungcn vom Reichsfinanzminister als ge geben angesehen worden, da von den einzelnen Zah- jungen jeweils die Möglichkeit der rechtzeitigen Lohnzahlung in ganze» Industriezweigen wie auch die Aufrechterhaltung ihrer Bctriebsführung ab hängig erschien, und da auch staatspolitisch eine P> triebseinstcllunq oder Insolvenz wichtigster Indu striegruppen- die im Falle der Verweigerung der Zahlungen unabwendbar schien, nicht erträglich ge wesen wäre. Der Weg der nachträglichen Indemnitätsein holung war aber vor allem auch deshalb geboten, weil der Reichstag früher nicht befragt werden konnte. Eine Behandlung dieser Dinge im Reichstag hätte bei der Einstellung der Micum nur zu leicht dazu geführt, daß die Gegner alsdann ihre Forde rungen stark erhöht und noch größere Leistungen aus dem besetzten Gebiet herausgcpreßt hätten, als cs ohnehin der Fall gewesen ist. Der Antrag auf Indemnität liegt jetzt vor. er ist dem Reichstage zugleich mit der Denkschrift zngegangcu. * * * MMeM Antwort K. Berlin, 16. Februar. Der erste Eindruck, den die Ruhrgelderdenk- schrift macht, ist recht kläglich. Trotz des großen Umfanges ihres dokumentarischen Materiale und der langen Zeit, die ihre Fertigstellung in Anspruch nahm, ist sie weit magerer, als man vermuten mußte. Sie ist, ebenso wie die vorhergehenden Wolf-Dementis zu dem gleichen Thema, vor allem darum bemüht, die grundlegend« Frage stellung zu verschieben, d. h. allen Nach druck darauf zu legen, daß eine prinzipielle Ver pflichtung des Reiches zur Bezahlung der Mioum- lasten bestanden hätte, di« bisher noch niemand be stritten hat. Die wirklich wesentliche Frage aber, daß gerade zu diesem Zeitpunkt und unter krasser Benachteiligung aller anderen Kriegs- und Infla- tionsgeschädsigten derart gewaltige Zahlungen aus- schließlich an ein« kleine Gruppe derjenigen Indu striellen geleistet worden sind, die zweifellos die potenteste ist, die es überhaupt im gegenwärtigen Deutschland gibt, bleibt nach wie vor unbeantwortet. Wenn die Regierung die große Hast, mit der sie die Zahlungen vorgenommen hat, damit begründen will, daß anderenfalls die Industriellen zu rechtzeitigen Lohnzahlungen nicht mehr imstande gewesen oder gar gezwungen gewesen feien, ihre Betriebe zu schließen, so zeigt da» nur, mit welchen Erprer
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