Suche löschen...
Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454411Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454411Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454411Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. September 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die vierte Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Gehilfenfrage
- Untertitel
- Verhandlungsbericht vom Bundestage
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20.1907 1
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- Ausgabe15. Januar 1907 13
- Ausgabe1. Februar 1907 25
- Ausgabe15. Februar 1907 37
- Ausgabe1. März 1907 49
- Ausgabe15. März 1907 61
- Ausgabe1. April 1907 75
- Ausgabe15. April 1907 87
- Ausgabe1. Mai 1907 99
- Ausgabe15. Mai 1907 111
- Ausgabe1. Juni 1907 123
- Ausgabe15. Juni 1907 135
- Ausgabe1. Juli 1907 147
- Ausgabe15. Juli 1907 159
- Ausgabe1. August 1907 171
- Ausgabe15. August 1907 183
- Ausgabe1. September 1907 197
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 197
- ArtikelEinführung in die fachlichen Elementarkenntnisse des Uhrmachers ... 197
- ArtikelDie vierte Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes 199
- ArtikelDie Gehilfenfrage 200
- ArtikelGeschäftliches 203
- ArtikelTages-Neuigkeiten aus dem Uhrmacher- und Goldarbeitergewerbe 204
- ArtikelRechtsschutz, Gesetzgebung u. Rechtsprechung 204
- ArtikelPatent-Liste 206
- ArtikelVereinsnachrichten 206
- ArtikelBriefkasten 210
- ArtikelNeue Mitglieder 211
- ArtikelDomizilwechsel 211
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 211
- ArtikelFragekasten 211
- ArtikelEtablierungen 211
- ArtikelFamilien-Nachrichten 211
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhren-Industrie 212
- Ausgabe15. September 1907 213
- Ausgabe1. Oktober 1907 227
- Ausgabe15. Oktober 1907 239
- Ausgabe1. November 1907 253
- Ausgabe15. November 1907 267
- Ausgabe1. Dezember 1907 281
- Ausgabe15. Dezember 1907 293
- BandBand 20.1907 1
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
200 ALLGEMEINE UHRMACHER-ZEITUNG nachmittags eine von etwa 2000 Personen besuchte Fest vorstellung im Metropol-Theater. Am folgenden Tage, am Montag, den 13. August, wurden sodann die Verhandlungen fortgesetzt. Der Vorsitzende Marfels verlas zuvör ; derst ein Dank telegramm des Kaisers auf die dem Monarchen darge brachte Huldigung der Mitglieder des Deutschen Uhr macher-Bundes; ebenso drahtete das Ehrenmitglied des Bundes, Geh. Legationsrat Ernst v. Wildenbruch herz liche Worte des Dankes und der Anerkennung. Zu Punkt 3 der Tagesordnung, „Aenderung der Garantie für Reparaturen“, wurde beschlossen, dass sich die selbe nur auf sachgemässe Ausführung und Verwen dung guten Materials erstrecken soll. Eine mehrere Stunden währende Debatte nahm die Gehilfenfrage in Anspruch. Herr Neuhofer-Berlin hatte das Referat über nommen und brachte die Verhandlungen des Berliner Uhrmacher-Vereins, die über diese Sache geführt wor den waren, zup Verlesung. An der sehr lebhaften De batte beteiligten sich auch die Vertreter des Zentralver bandes der Gehilfen, die sich bei Punkt „Schaffung eines sogenannten Arbeitsvertrages“ durch ihren Syn dikus, Rechtsanwalt Hans Meyer und 1. Schriftführer Schulte dagegen aussprachen. Siehe hierüber den aus führlichen Bericht „Gehilfenfrage“. Professor Strasser, Direktor der Deutschen Uhr macherschule in Glashütte (Sachsen) führte in einem interessanten Vortrage über „Die Theorie in der Uhr macherei“ aus, dass die Theorie ganz ungerechterweise bei vielen Uhrmachern in Misskredit gekommen sei. Er zeigte an der Hand mehrfacher Vorkommnisse, bei denen scheinbar zwischen der Theorie und den praktischen Versuchen ein Widerspruch vorhanden war, dass nach genauer Prüfung die Theorie doch recht behielt und trat dafür ein, dass sich die Uhrmacher mehr damit be freunden sollen. Er gab mehrere praktische Verfahren an, wie durch ganz einfache Rechnung z. B. die Regu lierung einer Pendeluhr viel schneller als auf dem ge wöhnlichen Wege zu erzielen sei etc. Punkt 4 der Ta gesordnung „Beratung der Frage: Ist eine Garantie gemeinschaft durchführbar?“ wurde durch die Dele gierten einstimmig ablehnend beantwortet, weil ange strebt werden soll, die Garantiepflicht des Uhrmachers möglichst zu beschränken. Das Taxieren neuer Uhren und Goldwaren dritten Personen gegenüber soll ferner, wie die Versammlung beschliesst, nicht mehr stattfinden und in den Schaufenstern der Uhrmacher entsprechende Plakate ausgehängt werden. Der Vorsitzende gab so dann einen Bericht über die von dem Vorstande des Deutschen Uhrmacher-Bundes mit dem Zentralverband ins Leben gerufene Vereinigung Grösser Schweizer und Glashütter Uhrenfabriken, wonach die Mitglieder die ser beiden Korporationen berechtigt sind, Firmenschil der dieser Fabriken anzubringen und auf ihren Ge schäftsbriefen die Firma und die Medaillen der genann ten Fabriken zu führen. Fs wurde schliesslich die Gründung einer Unter- sliiizungskasse für bedürftige Kollegen beschlossen. Der Verleger der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Herr Karl Marfels erklärte sich bereit, 5000 Mk. hierzu zu stiften. Hierauf wurde die 4. Tagung des Deutschen Uhrmacher- Bundes geschlossen. Bemerkt sei noch, dass die den Mitgliedern und Gasten vom Bundesvorstand gebotenen Vergnügungen geradezu grossartig arrangiert waren und den denkbar schönsten Verlaut nahmen. Die lcihiehmen werden sicher noch oft der überaus angenehmen Stunden ge denken, die man ihnen ui der liebenswürdigsten Weise m Berlin bereitet hat. Die Gehilfenfrage. Verhandlungsbericht vom Bundestage. In der Voraussetzung, dass alle Kollegen ein hohes Interesse daran haben, zu wissen, wie die Verhand lungen über obige Frage verlaufen sind, lassen wir nachstehend den stenographischen Verhandlungsbericht folgen und bitten wir gleichzeitig die Kollegen, sich mit dieser Vertragssache eingehend befassen und uns dann ihre Ansicht mitteilen zu wollen. Ueber Punkt 4 der Tagesordnung, „Gehilfenfrage“ referierte der Uhrmachermeister Herr Neuhofer-Berlin, der ausführte: Die Gehilfen frage ist eine der brennendsten Fragen im Uhrmacher gewerbe. Der Verein Berliner Uhrmacher habe sich seit langem mit dieser Frage beschäftigt und eine Kom mission gewählt, die mit eingehender Prüfung dieses Punktes beauftragt worden sei. Dabei hätten die Forde rungen der Gehilfen auf Aufbesserung des Gehalts eine abfällige Beurteilung nicht erfahren können, umsomehr, als auch die Form der Bewegung durchaus zu billigen war. Die Kommission habe auch die Frage, ob die Forderungen der Gehilfen berechtigt seien, einstimmig bejaht. Die Gründe, die uns zwangen,, der Gehilfen frage näher zu treten, lagen vielmehr darin, dass sich im Laufe der Jahre auf dem Gebiete des Gehilfenwesens Zustände entwickelt haben, die für unser Fach geradezu eine Fatalität geworden seien. Es wird bei einem Teile der Gehilfenschaft Anschauungen und Gepflogenheiten gehuldigt, die zu scharfem Tadel herausfordern. Die Vertragsbrüche sind Tageserscheinungen geworden, die zu verurteilen sind, dä sie nicht nur die selbständigen Uhrmacher schädigen, sondern auch das Ansehen des Gehilfenstandes beeinträchtigen. Dem Arbeitgeber muss die Möglichkeit einer Klage gegen den Vertragsbrüchi gen Gehilfen gegeben werden. Das Gesetz bestimmt zwar, dass Gehilfen mit einem Gehalt von 1500 Mark an ersatzpflichtig sind. Da aber % der Gehilfen nur ein Gehalt von weniger als 1500 Mark haben, so sind die Arbeitgeber diesen Gehilfen auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Die Klagen über verspäteten Antritt der Stellung seitens der Gehilfen sind an der Tagesordnung. Die gesetzlichen Bestimmungen darüber, wann einem Gehilfen wegen Versäumnisses ein Gehaltsabzug nicht gemacht werden dürfe und ferner über die Kündigungs und Entschädigungsfristen bei Krankheit und der Ein berufung zu militärischen Uebungen sind unklar ge fasst. Die verschiedenartigen Auslegungen der Gerichte hierüber bilden eine Gefahr für den Uhrmacher und züchten in vielen Fällen den Miissiggang und das Simu- lantentum. Die Frage, was im Sinne des Gesetzes eine unerhebliche Zeitdauer sei, müsse eventi. durch einen auf gemeinsame Kosten des Bundes und des Zentral verbandes anzustrengenden Prozess geklärt werden. Die neuerdings vom Gehilfen -Verbände er hobene F o r d e r u n g au f Versiehe r u n g der Werkzeuge der Gehilfen gegen Feuer und Diebstahl seitens der Arbeitgeber hat die Kom mission als berechtigt anerkannt. Hierbei sei cs nur bedauerlich, dass es einzelnen Uhrmachern nicht gelungen ist, überhaupt in eine Versicherung aufge- nommen zu werden. Ihn alle diese Missstände zu be seitigen, resp. eine Verminderung derselben herbeizu führen, ist die Kommission zu dem Beschluss gelangt, die beitierseitigen Rechte und Pflichten in einem Arbeits vertrage zusammen/ufasseu. Die Kommission habe na türlich nur allgemeine Vorschläge gemacht, um die An regungen und die Meinungsäusserungen der Kollegen nicht zu unterbinden. Zu hegrüsseu ist es, dass auch Vertreter der Gehilfenschaft erschienen sind, um sich
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder