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Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 20.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.788
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454411Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454411Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454411Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1. September 1907
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Tages-Neuigkeiten aus dem Uhrmacher- und Goldarbeitergewerbe
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rechtsschutz, Gesetzgebung u. Rechtsprechung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeine Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 20.1907 1
- Ausgabe1. Januar 1907 1
- Ausgabe15. Januar 1907 13
- Ausgabe1. Februar 1907 25
- Ausgabe15. Februar 1907 37
- Ausgabe1. März 1907 49
- Ausgabe15. März 1907 61
- Ausgabe1. April 1907 75
- Ausgabe15. April 1907 87
- Ausgabe1. Mai 1907 99
- Ausgabe15. Mai 1907 111
- Ausgabe1. Juni 1907 123
- Ausgabe15. Juni 1907 135
- Ausgabe1. Juli 1907 147
- Ausgabe15. Juli 1907 159
- Ausgabe1. August 1907 171
- Ausgabe15. August 1907 183
- Ausgabe1. September 1907 197
- ArtikelZentral-Vorstands-Bekanntmachungen 197
- ArtikelEinführung in die fachlichen Elementarkenntnisse des Uhrmachers ... 197
- ArtikelDie vierte Tagung des Deutschen Uhrmacher-Bundes 199
- ArtikelDie Gehilfenfrage 200
- ArtikelGeschäftliches 203
- ArtikelTages-Neuigkeiten aus dem Uhrmacher- und Goldarbeitergewerbe 204
- ArtikelRechtsschutz, Gesetzgebung u. Rechtsprechung 204
- ArtikelPatent-Liste 206
- ArtikelVereinsnachrichten 206
- ArtikelBriefkasten 210
- ArtikelNeue Mitglieder 211
- ArtikelDomizilwechsel 211
- ArtikelZurückgekommene Zeitungen 211
- ArtikelFragekasten 211
- ArtikelEtablierungen 211
- ArtikelFamilien-Nachrichten 211
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhren-Industrie 212
- Ausgabe15. September 1907 213
- Ausgabe1. Oktober 1907 227
- Ausgabe15. Oktober 1907 239
- Ausgabe1. November 1907 253
- Ausgabe15. November 1907 267
- Ausgabe1. Dezember 1907 281
- Ausgabe15. Dezember 1907 293
- BandBand 20.1907 1
- Titel
- Allgemeine Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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204 ALLGEMEINE UHRMACHER-ZEITUNG rungen bringen, die über den Rahmen des sogenann ten „Neu“ weit hinausragen. Da sind zuerst Typen Plattenapparate der mittleren Preislage, verschiedene Sprechmaschinen in Säulenform von dem einfachsten bis zum elegantesten Genre. Besonders die als Salon stück ausgeprägten Stativapparate werden überall da ansprechen, wo Geschmack vorhanden ist. Bei diesen Maschinen fällt der sonst sichtbare Trichter fort und da auch von dem Apparat selbst nichts mehr zu sehen ist, bleibt nur ein Schmuckgegenstand als Zierde für jede Wohnung übrig. Ein Vorteil sämtlicher Säulen apparate dieser Firma beruht darin, dass an den Sta tiven ein Behälter für die Platten vorgesehen, ist, welche Kombination der Triumphon Company G. m. b. H. in allen nur denkbaren Ausführungen patentamtlich ge schützt ist. Als Schlager aber ist von der stets so rührigen Firma eine Sensation zu erwarten, um welche die ganze Sprechmaschinenfabrikation bisher vergeblich gerungen hat und die für jeden SprechmaschinemInter essenten von weitgehendster Bedeutung ist. Wir müssen uns heute versagen, Einzelheiten hierüber zu bringen, da wir sonst gegen unsere redaktionelle Diskretion verstossen würden. Auch ein auf künstlerischem pla stischen Sockel montierter Phonograph für grosse und kleine Walzen dürfte viel Anklang finden, ebenso der Aufnahme- und Wiedergabeapparat „Echophon“, gleich falls für beide Sorten Records eingerichtet mit Tonarm und drehbarem Trichter. Wir wollen nicht mehr aus plaudern, sondern raten nur jedem Grossisten, Expor teur oder Händler, die gewaltigen Neuheiten, welche zusammen mit den im Weltmarkt berühmten Typen Piff-Paff-Puff, Triumphon, Echophon und Simplex zur Leipziger Messe, Petersstrasse 44, Grösser Reiter vorn im Hutmagazin, Parterre und Souterrain, dem Aus stellungslokal der Triumphon Company G. m. b. H., gezeigt werden, zu besichtigen. Tages-Neuigkeiten aus dem Uhrmacher- und Goldarbeitergewerbe. Freiburg. Josef Hettich errichtete Oberlinden 6 eine Handlung in Uhren. Linz a. D. Th. Böck eröffnete Lustenauerstr. 10 ein U h rmacher-G eschäf t. Haynau (Schles.). Hier fand in dem Konkurse des Uhrmachers Paul Arlt der Verkauf des zur Masse ge hörigen Warenlagers, bestehend in goldenen und sil bernen Damen- und Herrenuhren, Regulatoren, Ket ten, Ringen usw., sowie der vollständigen Ladenein richtung statt. Das auf 3794,80 Mk. abgeschätzte Lager wurde vom Verwalter, Kaufmann Eduard Krä mer, im ganzen zum Verkauf gestellt. Meistbietender blieb Uhrmachergehilfe Gustav Wiechert (bei Uhr machermeister Oskar Schiffer) in Lauban mit dem Ge bote von 4578,76 Mk., dem auch der Zuschlag er teilt wurde. Zur Bezeichnung von „Mark“ wird nach Beschluss des Bundesrats erneut in Erinnerung gebracht, dass das Wort „Mark“ in seiner Abkürzung durch ein grosses lateinisches M ohne jeden Zusatz. Punkt oder Komma, zu schreiben ist; also weder Mk., M. oder anders. Düse Vorschrift ist bei der Ausstellung von Wechseln, Schecks, Kreditbriefen usw. besonders zu beachten. Schramberg. ^ Anlässlich der 25jährigen Tätigkeit de^ Prokuristen Sellin in den Vereinigten Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller A.-G fand auf Gut Bemeck, Villa des Geheimen Kommer zienrats Arthur Junghans, Generaldirektors der ge nannten Firma, ein Bankett statt, zu dem hauptsäch lich die Fabrikbeamten nebst deren Frauen Einladung erhalten hatten. Namens der Firma beglückwünschte der Generaldirektor den Jubilar und dankte ihm für seine treuen und vorzüglichen Dienste. Im weiteren Verlauf d'es Abends überreichte er den vier ältesten Arbeitern der Firma die Medaille der König Karl- Jubiläumsstiftung, sowie 16 Arbeitern und 2 Arbeite rinnen für 25jährige Dienste in der Fabrik je ein Ehrendiplom nebst einem ansehnlichen Geldgeschenk. Rechtsschutz, Gesetzgebung u. Rechtsprechung. ^ Berlin SW 48, 1 Anspruch auf Rechtsschutz haben nur die Mitglieder des Verbandes. Diesbezügliche Anträge sind an das Schriftamt zu richten. Als Syndikus des D. U.-G-V. fungiert Herr Hans Meyer, Rechtsanwalt, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 20, Telephon: Amt6 No. 10681.' Nachdruck verboten. Eine Fabrik hatte in ihrer „Arbeitsordnung“ einen Absatz, wonach jeder Arbeiter zunächst für eine vierzehntägige Probezeit angestellt werde und danach, falls von keiner Seite das Arbeitsverhältnis gelöst werde, mindestens ein Jahr lang in demselben bleiben müsse. Nach einigen Monaten schon trat ein Arbeiter nach vorheriger Kündigung aus und verlangte den rückstän digen Lohn sowie die Arbeitspapiere. Die Beklagte erhob Widerklage auf Verurteilung des Arbeiters, ein Jahr lang auszuhalten. Die Klage wurde in zwei Instanzen abgewiesen, die Widerklage vom Landgericht Düsseldorf als berechtigt anerkannt. Denn nach der Gewerbeordnung sind langfristige Verträge durchaus zulässig, auch habe Kläger die Arbeitsordnung ausge händigt erhalten; er konnte und musste sonach schon während der Probezeit sich entscheiden. Der Besitz.er eines Abzahlungsgeschäftes hatte mit einem Handlungsgehilfen gegen 10 000 Mk. Kon ventionalstrafe vereinbart, dass dieser während zweier Jahre im Umkreis von 10 Meilen „kein Geschäft etab lieren oder in einem solchen tätig sein dürfe, das die gleichen oder ähnlichen Artikel führe, wie er.“ Zu die sen Artikeln gehörten auch Schlafzimmer-Einrichtungen. Der Gehilfe trat aus und gründete selbst ein „Spezial geschäft für Schlafzimmer-Einrichtungen“, verkaufte aber nur gegen bar. Kläger forderte die Konventionalstrafe, wurde aber vom Kaufmannsgericht Hannover abge wiesen. Der Zweck der Konkurrenzklausel sei die Ver meidung einer direkten Konkurrenz, diese liege aber hier nicht vor, da Beklagter nur gegen bar verkaufe und der Charakter seines Geschäftes ein ganz anderer sei. Bekommt ein Angestellter Waren, die er mit einer quittierten Rechnung bei einem Käufer abgeben soll, so liegt darin nicht ohne Weiteres der Auftrag, die Ware nur gegen Barzahlung abzuliefern. Falls dieser Auftrag nicht ganz deutlich erteilt wurde, ist der Bote nach einem Urteil des Gewerbegerichtes in Danzig nicht unbedingt schadenersatzpflichtig. D a s D a n z i g e r K a u f in a n nsg e r i c li t hat entschieden, dass ein Filialleiter für jedes Manco in der Kasse haftbar ist, auch wenn ihm keine Schuld trifft. D e r z w eite S e u a t des Reichsgerichtes hat ent schieden, dass Parteischriftsätze, auf welche eine Re visionsbegründung Bezug nimmt, bei der Revisionsver handlung nicht zu berücksichtigen sind.
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