Die Zittauer Ratslinie von 1Z1O bis 1F4?. Von vr. Joachim Prochno. Ratslinien, d. h. Zusammenstellungen aller Personen, die dem Rat einer Stadt angehört haben, sind bisher veröffentlicht nur für Bautzen, Görlitz und Löbau unter den Sechsstädten*). Für Zittau, wo die Über lieferungsverhältnisse schlechter liegen, war bisher nur die Liste in Carpzovs Analekten II 266 ff. bekannt, die die Namen aller Ratsherrcn und ihr Antrittsjahr und seit dem 16. Jahrhundert das ihres Todes enthält. Sie ist allerdings namentlich für die ältere Zeit unvollständig und hat ziemlich viele Lesefehler. Doch ist sie trotzdem Quelle für eine neue Zusammenstellung, da sie auf verlorenen primären Quellen beruhen kann. Diese Neuaufstellung der Ratslinie scheint gerade für Zittau, wo so viele alte Quellen verloren gegangen sind, besonders nötig, weil die Ratslinie in vieler Hinsicht andere nicht vorhandene alte Auf zeichnungen wenigstens teilweise ersetzen kann. Beobachtungen an ihr lassen sich gerade für den wichtigsten Teil der Bevölkerung Zittaus an stellen und zeigen uns z. B., daß die Behauptungen über tschechischen Anteil daran unbegründet sind. Beobachtungen an ihr sind auch geeignet, wenigstens etwas Licht in die ganz dunkle Berfassungsgeschichtc Zittaus zu bringen, und die in diesen Listen zusammengestellten Angaben bilden ferner eine bedeutsame Grundlage für den Forscher, der sich mit irgend einer hervorragenden Persönlichkeit Zittaus aus dem Mittelalter beschäftigt. Der Ausdruck Rat für die Stadtobrigkeit findet sich in Zittau erst in einer Urkunde vom 31. Januar 1357^) in dem Wort rotmanne, während der Ausdruck rothuz bei Johann von Guben, der um 1365 schrieb, schon für 1354 genannt wird. Es scheint überhaupt, daß die Jahre um die Mitte des 14. Jahrhunderts (1345 Erweiterung der Stadtflur auf das Dreifache, 1350 Anlegung eines Stadtbuches, 1354 Erbauung eines Rathauses) den Abschluss einer Entwicklung brachten, die uns trotz einiger weniger erhaltener Urkunden wohl nie völlig klar werden wird. Die älteste Bezeichnung der Stadtobrigkeit ist iuclex und *) Für Görlitz' Sam. Tr. Neumann: Verzeichnis der Ratspersonen in der Sechsstadt Görlitz (1264—1800), Görlitz 1801; eine ungedruckte Ratslinie aus dem 14. Jahrhundert, seit Jahren zusammengestellt von vr. Jecht, liegt vor. — Für Vautzen: Herm. Baumgärtel: Ratsverfassung und Ratslinie der Stadt Bautzen (1318—1900), Bautzen 1901. — Für Löbau: E. A. Seeliger in: Zur Verwaltungs- und Verfassungsgeschichte Löbaus bis zum Pönfalle, NLM. 79 (1903) S. 92 ff. (1336—1551) und O. Staudinger, NLM. 100 (1924) S. 42 ff. (1552—1832). '->) Urkunden-Anhang S. 71.