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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutscher Uhrmacher-Bund
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die freiwillige Invalidenversicherung (Schluß zu Seite 52)
- Autor
- Wörmbcke, Martin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 69
- ArtikelDie freiwillige Invalidenversicherung (Schluß zu Seite 52) 70
- ArtikelVerzeichnis der Mitglieder des Verbandes Deutscher ... 71
- ArtikelAmerikanische Schleifmethoden 72
- ArtikelModerne Zimmeruhren 73
- ArtikelNochmals die Rückerfedern 74
- ArtikelDas Zifferblatt als Kalender 75
- ArtikelDie Taschenuhr als Anhänger 76
- ArtikelAus der Werkstatt 77
- ArtikelSprechsaal 77
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i.S. 79
- ArtikelVermischtes 79
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 80
- ArtikelBriefkasten 83
- ArtikelPatent-Nachrichten 84
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 84
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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70 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 5 3. Ist es handelsüblich, dem Kunden einen Garantieschein zu übergeben? — Diese Frage wurde verneint. Man kann nicht behaupten, daß die Ausstellung eines besonderen Garantiescheines allgemein üblich sei. Sehr viele Kollegen haben nur einen ent sprechenden Vermerk auf ihren Rechnungen oder geben bloß mündlich ein Garantieversprechen. In dem Sinne dieser Ausführungen wurde das Gut achten für Herrn Kollegen Horrmann ausgestellt. Die übrigen Punkte der Tagesordnung sind für die Veröffentlichung noch nicht reif. Unsere Lehrlingsarbeiten-Prüfung, zu deren Be schickung wir in den beiden letzten Nummern eingeladen haben, findet in den ersten Tagen des März statt. Wir machen nochmals darauf aufmerksam, daß die Frist zur Einsendung am 4. März abläuft, und verweisen im übrigen auf die Ein ladungen Seite 44 und 49 dieses Jahrganges. Warennachsdiub bei Ausverkäufen. Daß die Gerichte neuerdings bei Verletzungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb scharf Vorgehen, beweist ein Fall in Nordhausen, wo die Strafkammer zwei Brüder zu je 4 Wochen Gefängnis und 1000 Mark Geldstrafe verurteilt hat, weil sie während eines Ausverkaufs Waren nachgeschoben haben. Der Umsatz hatte sich während des Ausverkaufs zwar verzehnfacht, aber gleichwohl werden solche Strafen doch recht abschreckend wirken. Uhren als Zugabeartikel. Unter dieser Spitzmarke be richteten wir in der Nummer 1 dieses Jahrganges an gleicher Stelle, daß ein Glühkörpergeschäft in Berlin-Friedenau bei Ab nahme von je einem Dutzend Glühkörpern je eine Ruhlaer Uhr zugebe. Auf Wunsch der Firma Gebrüder Thiel G. m. b. H. in Ruhla teilen wir unseren Lesern gern mit, daß diese keine Uhren an das betreffende Glühkörpergeschäft geliefert hat. Diese Mitteilung verspätete sich, weil die Firma Thiel in der Zwischenzeit vergeblich versuchte, die genannte Friedenauer Glühkörper-Firma zu ermitteln. Es scheint sich um irgend einen obskuren Händler gehandelt zu haben, der sich vorübergehend eine hochtrabende Firmenbezeichnung beilegte und billige Taschenuhren zugab, die unser Gewährsmann schlechthin als »Ruhlaer Uhren« bezeichnete. Ermittelung von Verbrechen. In Berlin ist bekanntlich vor einigen Wochen die ganze Familie eines Goldarbeiters hin gemordet worden. Daß der Mörder schließlich entdeckt wurde, ist dem Umstande zu verdanken, daß er die gestohlenen Waren einem Händler anbot, der seinerzeit die Berichte über den Mord gelesen und im Gedächtnis behalten hatte. Wir benutzen diesen Vorfall, um die Kollegen zu ersuchen, vor allen Dingen auch den Ermittelungs-Notizen in unserem Blatte die größte Aufmerksamkeit zu schenken und stets Acht zu geben, wenn ihnen Uhren und Goldwaren unter verdächtigen Umständen angeboten werden sollten. Natürlich darf man nicht überall un berechtigterweise Verdacht schöpfen und damit sich und anderen das Leben schwer machen. Bei einigem Takt wird man die richtige Mitte halten und dann bisweilen bei der Aufdeckung von Verbrechen behilflich sein können. Für die Merktafel. Die bekannte Uhrenversandfirma Edmund H. in Kraftsdorf-Gera verschickt ihre Prospekte jetzt auch an Schneidermeister, um sie zur Anschaffung von »Konfir- manden-Uhren« zu bearbeiten, die beim Verkauf von Konfir- manden-Anzügen zugegeben werden sollen. Das Zirkular liegt uns vor. Da jene Firma noch immer versucht, auch mit Uhr machern Geschäfte zu machen, so tun die Kollegen gut, sich jetzt endgiltig zu merken, mit wem sie es dabei zu tun haben. Hausierer im Zglinder. Diese neue Sorte von Uhren- vertreibern, über die wir in Nummer 3 an dieser Stelle be richteten, scheint leider nicht zu den vorübergehenden Er scheinungen zu gehören. In Hagenau im Elsaß hat kürzlich auf dem Jahrmarkt der Hausierer im Zglinder ebenfalls auf einem Wagen seine Vorstellung gegeben und für die Abnahme von Schmucksachen eine der billigen Taschenuhren »zugegeben«. Da auf Jahrmärkten leider mit Waren aller Art' gehandelt werden darf, so müssen die Kollegen vorkommendenfalls ihr Augenmerk darauf richten, ob die angebotenen Waren unter schwindelhaften Vorspiegelungen abgesetzt werden, ob also Betrug verübt wird. Mit Bundesgruß Die Geschäftsstelle des Deutschen Uhrmacher-Bundes Berlin SW 68, Zimmerstraße 8 Carl Marfels JD Die freiwillige Invalidenversicherung Von Martin Wörmbcke (Schluß zu Seite 52) ||Si|n bezug auf Markenverwendung und -entwertung, die nach- trägliche Entrichtung von Beiträgen sowie auf den recht- tfeifil zeitigen Umtausch der Karten gelten hier die gleichen Vor schriften wie die früher für die Selbstversicherung erwähnten. Die Wartezeit beträgt sowohl bei der Selbstversicherung als auch bei der Weiterversicherung genau wie bei der Zwangs versicherung: 1. bei der Invalidenrente, wenn mindestens 100 Beiträge auf Grund der Versicherungspflicht geleistet sind, 200 Beitragswochen, andernfalls 500 Beitragswochen; 2. bei der Altersrente 1200 Beitragswochen. Die für die freiwillige Versicherung geleisteten Beiträge kommen auf die Wartezeit für die Invalidenrente jedoch nur dann in Anrechnung, wenn mindestens 100 Beiträge auf Grund eines die Versicherungspflicht oder die Berechtigung zur Selbst versicherung begründenden Verhältnisses geleistet worden sind. (Nachdruck verboten) Zur Beitragsentrichtung werden Marken verwendet, die für Lohnklasse I: 16 Pfennig, II: 24 Pfennig, III: 32 Pfennig, IV: 40 Pfennig und V: 48 Pfennig pro Woche kosten. Falls jede Woche eine Marke geklebt wird, entsteht somit ein jährlicher Aufwand in Lohnklasse I von 8,32 Mark, II von 12,48 Mark, III von 16,64 Mark, IV von 20,80 Mark, und V von 24,96 Mark. Wenn ein Selbstversicherer in Zeiten der Not nur die zur Erhaltung der Anwartschaft erforderlichen 20 Beitragsmarken im Jahre klebt, so beträgt seine Ausgabe im ganzen Jahre in Lohnklasse I: 3,20 Mark, II: 4,80 Mark, III: 6,40 Mark, IV: 8 Mark und V: 9,60 Mark; bei der Weiter Versicherung, bei der die An wartschaft schon durch jährliche Verwendung von 10 Marken aufrecht erhalten werden kann, ensteht sogar nur ein jährlicher Aufwand in Lohnklasse I von 1,60 Mark, II: 2,40 Mark, III: 3,20 Mark, IV: 4 Mark und V: 4,80 Mark.
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