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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 35/37.1911/13
- Erscheinungsdatum
- 1911 - 1913
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141343Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141343Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141343Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig. Jg. 1912: S. 173-176, 193-196 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 26.1912
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (1. März 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die freiwillige Invalidenversicherung (Schluß zu Seite 52)
- Autor
- Wörmbcke, Martin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verzeichnis der Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 35/37.1911/13 1
- ZeitschriftenteilJg. 25.1911 1
- ZeitschriftenteilJg. 26.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 69
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 69
- ArtikelDie freiwillige Invalidenversicherung (Schluß zu Seite 52) 70
- ArtikelVerzeichnis der Mitglieder des Verbandes Deutscher ... 71
- ArtikelAmerikanische Schleifmethoden 72
- ArtikelModerne Zimmeruhren 73
- ArtikelNochmals die Rückerfedern 74
- ArtikelDas Zifferblatt als Kalender 75
- ArtikelDie Taschenuhr als Anhänger 76
- ArtikelAus der Werkstatt 77
- ArtikelSprechsaal 77
- ArtikelDeutsche Uhrmacherschule zu Glashütte i.S. 79
- ArtikelVermischtes 79
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 80
- ArtikelBriefkasten 83
- ArtikelPatent-Nachrichten 84
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 84
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 167
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 185
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 203
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 223
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 241
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 259
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 275
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 291
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 325
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 341
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 357
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 373
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 391
- ZeitschriftenteilJg. 27.1913 1
- BandBand 35/37.1911/13 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Nr. 5 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Die Invalidenrente wird Personen ohne Rücksicht auf ihr Lebensalter gewährt, wenn sie nicht mehr imstande sind, durch eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit, die ihnen unter billiger Berücksichtigung ihrer Ausbildung und ihres bisherigen Berufs zugemutet werden kann, ein Drittel desjenigen zu erwerben, was körperlich und geistig gesunde Personen gleicher Art mit ähnlicher Ausbildung in der betreffenden Gegend durch Arbeit zu verdienen pflegen. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Zahl und dem Wert der verwendeten Beitragsmarken und schwankt zwischen 116 und 450 Mark jährlich. Unter allen Neuerungen der Reichsversicherungsordnung ist als eine der segensreichsten die Einführung von Kinder zuschußrenten hervorzuheben. Hat nämlich der Empfänger der Invalidenrente Kinder unter fünfzehn Jahren, so erhöht sich die Invalidenrente für jedes dieser Kinder um ein Zehntel, bis zu dem höchstens anderthalbfachen Betrage; wenn ein Inyaliden- rentner, der jährlich 250 Mark Rente bezieht, fünf Kinder unter fünfzehn Jahren hat, so erhält er für jedes Kind 25 Mark, zusammen mithin einen Zuschuß von jährlich 125 Mark. Diese Neuerung gilt indes nur für die Empfänger von Invaliden renten, deren Invalidität nach dem 31. Dezember 1911 ein getreten ist. Altersrente erhält der Versicherte ohne Rücksicht auf das Vorhandensein von Erwerbsunfähigkeit, sobald er das siebzigste Lebensjahr vollendet hat und den Nachweis über die Erfüllung der Wartezeit erbringt. Die in ihrer Bedeutung hinter der Invalidenrente wesentlich zurückstehende Altersrente beträgt in der niedrigsten Lohnklasse 110,40 Mk., in der höchsten 230,40 Mk. jährlich. Wenn berücksichtigt wird, daß das Gesetz außer Invaliden-, Kinderzuschuß- und Altersrente auch die Gewährung einer Krankenrente, d. h. die Einleitung eines Heilverfahrens unter gleichzeitiger Unterstützung der Familie, und endlich die eingangs erwähnte Hinterbliebenenversorgung kennt, so wird zugegeben werden müssen, daß die freiwillige Invalidenversicherung eine in jeder Beziehung segensreiche Institution ist. Mit geringen Mitteln, die bei ernstem Willen selbst der kleinste Mann aufbringen kann, sichert man sich große Vorteile, für die die Versicherungs anstalten mit ihrem großen Vermögen haften, und daher sollte jeder, der nicht durch Vermögen für den Fall längerer Krank heit, dauernder Erwerbsunfähigkeit und des Alters vor Not geschützt ist, mit Freuden von dem Rechte der Selbstversicherung Gebrauch machen. Hierbei sei nochmals betont, daß erloschene Anwart schaften (verfallene Beiträge) in den weitaus meisten Fällen nur dann wieder aufleben können, wenn noch im Jahre 1912 mit der Versicherung von neuem begonnen wird. Wer Nutzen aus früher geleisteten Beiträgen ziehen will, muß also bald handeln, denn vom 1. Januar 1913 an treten die erschwerenden Vor schriften der Reichsversicherungsordnung in Kraft.*) Wer, wie der Schreiber dieser Zeilen, viele Fälle kennen gelernt hat, in denen alte Eheleute beide je eine kleine Invalidenrente beziehen und mit Hilfe derselben und der Erträgnisse eines Gartens und einer kleinen Viehzucht einen sorgenlosen, beschaulichen Lebensabend genießen, muß be geistert sein von den großen und schönen Erfolgen unseres Invalidenversicherungsgesetzes und durch Belehrung und Er munterung der oben bezeichneten Personenkreise dazu beitragen, daß diese sich die Anwartschaften auf den Segen des Gesetzes durch Selbstversicherung erwerben. *) Der Schriftleitung ist inzwischen die vom Verfasser, Herrn Martin Wörmbcke in Dockenhuden bei Hamburg auf Grund der Reichs versicherungsordnung neu bearbeitete Broschüre: »Die freiwillige In validen- und Hinterbliebenenversicherung« zugegangen; die kleine Werbeschrift, die klar und gemeinverständlich abgefaBt ist, wird zur Erreichung der im Interesse der Allgemeinheit wünschenswerten Massen verbreitung bei Abnahme von 50 Exemplaren zum Preise von 7 Pfennig pro Stüde (ohne Porto) abgegeben. Ihre Anschaffung dürfte sich namentlich auch für Innungen und Vereine empfehlen. Verzeichnis der Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten nter Bezugnahme auf die Münchener Verträge der Uhrmacher- Verbände veröffentlichen wir nachstehend die Mitgliederliste des Grossistenverbandes und weisen nochmals darauf hin, daß es Ehrensache für die Mitglieder des Deutschen Uhrmacher-Bundes sein muß, in Erfüllung jener Verträge bei ihren Einkäufen soviel als nur irgend möglich die Mitglieder des Grossistenverbandes zu berücksich tigen. Die Firmen sind nachstehend alphabetisch nach ihrem Wohnort geordnet. Aachen: J. J. Debeg; K. & Ä. Vaugeois. Altona: Hermann Meyer Söhne; Wieg & Co. Augsburg: *Bullnheimer & Co.; *J. N. Eberle & Cie.; Gaedke & Ebert; ♦Kahn & Sander. Augsburg-Lechhausen: *Änton Mader & Co, Berlin: Franz Berndt; *Gustav Bössenroth; Ette & Mlschke; Pabrique de Longines, Francilion & Co.; Rudolf Flume; W. Hackenthal; Sdimidstr. 9; F. John; Th. Judith; Theodor Kresler (Inh. Hugo Asse burg); Müller & Richter; Jules Perrenaud; Carl Sachs; Carl Schultz Nachf.; Ferd. Tiedt. Biel (Schweiz): R. Vogt & Co. Bielefeld: Otto Böckelmann. Braunschweig: Hermann Meese. Bremen: Ernst Dohrmann; Aug. Focke. Breslau: Max Grabowsky; Oswald Lehmann; Joh. Müller; Müller & Kern; J. Wittenberg. Chaux-de-Fonds: *Compagnie des Montres Invar; Otto Graef. Chemnitz: Gerhard Lindner; Th. Wehrle. Darmstadt: O. Meisenzahl & Cie. Delitzsch: Otto Schrödter. Dortmund: Hamacher & Hahn; Jos. Sattler. Dresden: Dürrstein & Co.; F. Bernh. Junge Nachf.; Möller & Tischen- dorf; Hermann Strodthoff; Paulus Thümmel. Duisburg a. Rhein: Franz Solcher. Düsseldorf: R. Berger & Co.; Otto Erlenbeck; Heinr. Scheidemandel. Elberfeld: *Koch & Co.; Hugo Kretzmann; C. Lückhoff & Sohn; Robert Lückhoff. Erfurt: W. Älthans & Co. Essen i. Rheinland: Carl Hermsen. Frankfurt a. M.: *Paul Bailer; Michael Bamberger & Co.; Ph. du Bois & Fils; Fränkel & Co.; Joseph Goldschmidt; *Halbmond & Stern; Georg Herbst; Kadel & Wollberg; Ludwig & Fries; Carl Söhrigen; Siegmund Stern & Co.; A. Süsser & Co. Frankfurt a. O.: Albert Schwabe. Freiberg i. S.: C. H. Richter. Freiburg i. B.: J. B. Steyert. Freiburg i. Schles.: Julius Klose; *Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken A.-G. inkl. vorm. Gustav Becker; Reinhold Zeuner. Furtwangen i. Baden: *Gordian Hettich Sohn. Gera, Reuß j. L.: Otto Patsch. Glashütte i. S.: J. ÄBniann; A. Lange & Söhne; Strasser & Rohde. Göppingen: *Lang & Baldauf. ♦ Außerordentliche Mitglieder. * Außerordentliche Mitglieder. b
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