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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (29. Januar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- ArtikelDer Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht 63
- ArtikelZehn Monate Umsatz- und Unkostenstatistik im Leipziger ... 64
- ArtikelErfreuliches und Nachdenkliches von der Reise 65
- ArtikelDie schweizerische Uhrenindustrie im Jahre 1926 67
- ArtikelDes Lehrlings Werkblatt 68
- ArtikelKorrespondenz und Rechtschreibung 69
- ArtikelWirtschaftliches 70
- ArtikelVerschiedenes 72
- ArtikelBüchertisch 76
- ArtikelPersonalien 76
- ArtikelHandels-Nachrichten 76
- ArtikelFragen und Antworten 77
- ArtikelPatent-Nachrichten 78
- ArtikelAus dem Vereinsleben 78
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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3. Zinsen von Bank- und Sparkassen-Guthaben zählen nur dann zu den Einkünften aus Kapital-Vermögen, wenn diese Guthaben rein privater Natur sind. Handelt es sich dagegen um solche Bank- und Sparkassen-Guthaben, die zum gewerblichen Betriebs-Vermögen gehören und darin mitarbeiten, so gehören die Zinsen davon zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. 4. Das Einkommen der Ehefrau wird dem Einkommen eines unbeschränkt steuerpflichtigen Ehemannes hinzuge rechnet, solange sie unbeschränkt steuerpflichtig ist und nicht dauernd von ihm getrennt lebt. Dies gilt aber nicht für die Einkünfte der Ehefrau aus sonstiger selbständiger Berufstätigkeit und aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeits lohn) in einem dem Ehemann fremden Betriebe. 5. Lotteriegewinne. Unter der Herrschaft des früheren Reichs-Einkommensteuer-Geseßes zählten Lotteriegewinne zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen. Das neue Reichs-Einkommensteuer-Geseß traf hierin eine Änderung. Mit Rücksicht auf ihre sonstige starke Sonderbelastung unterliegen Lotteriegewinne heute nicht mehr der Einkom mensbesteuerung. Nur die Einkünfte aus gewinnbringend angelegten Lotteriegewinnen sind steuerpflichtig. Aus gaben für Lotterielose sind deshalb heute als Werbungs kosten nicht mehr abzugsfähig. 6. Schenkungen und Erbschaften sind ebenfalls nicht mehr als steuerpflichtiges Einkommen zu behandeln. Nur die Einkünfte daraus unterliegen der Reichs-Einkommen steuer. 7. Aussteuern, Ausstattungen sowie Kapitalemp fänge auf Grund von Lebensversicherungen, ferner Kapital abfindungen für Unfälle und Körperverlegungen unter liegen als einmalige Vermögensanfälle nicht der Besteue rung des Einkommens. Em i 1 M ü 11 e r. Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Ein kommensteuer. Nach § 16 Abs. 5 Nr. 1 des Einkommen- steuergeseßes vom 10. August 1925 gehört zu den Wer bungskosten auch die Gewerbesteuer. Sie ist also von den Einkünften abzugsfähig. Ein Steuerpflichtiger mit ord nungsmäßiger Buchführung kann die Gewerbesteuerschuld schon vor ihrer Fälligkeit oder ihrer Zahlung entsprechend den Grundsägen ordnungsmäßiger Buchführung in dem Zeitpunkt abseßen, in dem sie entstanden ist. Die so ab- gesegten Beträge dürfen dann bei der späteren Zahlung natürlich nicht nochmals abgezogen werden. Zur Einheitsbewertung von Geschäftsgrund stücken. Laut Erlaß des Reichsfinanzministers vom 3. De zember 1926 sind die Finanzämter angewiesen, auf Antrag im Einspruchsverfahren ohne weiteres die Bewertung von Geschäftsgrundstücken mit 70% des Wehrbeitragwertes zuzulassen. Soweit der Einheitswert-Bescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist und eine höhere Bewertung dar- steljt, empfiehlt es sich, unverzüglich gegen den zuge gangenen Bescheid Einspruch zu erheben und die Bewer tung mit 70% des Wehrbeitrages zu beantragen. Der Hansa bund hat übrigens beim Reichsfinanzminister den Antrag gestellt, diese Bewertung auch für die bereits rechtskräftig gewordenen Einheitswert-Bescheide noch zu verfügen. Neuveranlagung der Vermögenssteuer bei Ver mögensverlusten. Der Stichtag für die leßte Vermögens steuer-Veranlagung war der 31. Dezember 1924. Nach dem an diesem Tage vorhanden gewesenen Vermögen erfolgte die Veranlagung und Berechnung der Vermögenssteuer für die Jahre 1925 und 1926. In vielen Fällen hat jedoch das am 31. Dezember 1924 vorhanden gewesene Vermögen eine Verminderung erfahren. Da der Stichtag für die nächste Vermögenssteuer-Ver anlagung der 31. Dezember 1926 war, so wird für 1925 und 1926 unter Umständen eine Vermögenssteuer für ein Ver mögen entrichtet, das in der veranlagten Höhe nicht wäh rend des ganzen Veranlagungszeitraumes vorhanden war. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Neuveran lagung zu beantragen, wenn sich das Vermögen gegen über dem Stande vom 31. Dezember 1924 um mehr als den fünften Teil vermindert hat. Als Zeitpunkt für die Neufestseßung des Vermögens gilt der Zeitpunkt, in welchem das Ereignis eingetreten ist, durch welches die Vermögensminderung hervorgerufen wurde. Beispiel: Vermögensstand am 31. Dezember 1924 . . . 80000 RM Vermögensstand am 30. Juni 1925 55000 RM. Da sich das Vermögen um mehr als ein Fünftel von 80000 RM vermindert hat, so kann für den 30. Juni eine Neuveranlagung beantragt werden. Es ist alsdann für das erste Halbjahr 1925 die Vermögenssteuer nach einem Ver mögen von 80000 RM zu entrichten und für das zweite Halbjahr 1925 und für 1926 nur nach einem Vermögen von 55000 RM. Ist später eine weitere entsprechende Vermin derung eingetreten, so kann nochmals eine Neufestsetzung beantragt werden. Die amtliche Großhandels - Indexziffer. Stichtag 19. Januar. Die Indexziffer der industriellen Rohstoffe und Halbwaren hat sich weiter leicht erhöht, während die Index ziffer der Fertigwaren keine Veränderung erfahren hat. Der Gesamtindex ist um 0,2 v. H. gestiegen und beträgt 136,0. Im Leipziger Edelmetallgroßhandel wurden gezahlt am 25. Januar: 8 kar. Bruchgold- ,nl RM p. Gr. 800/000 Silb. u,a Pfg. p.Gr. 14 „ , B,us „ „ „ Feinsilb. i,u „ „ , 18 . . A— „ „ „ Platin BL — RM Feingold » A,ns ... Quecksilb. N,—» »Kg. Inlands-Konventionspreis für Arbeitssilber. Der Verband der Silberwarenfabrikanten Deutschlands seßte folgende Kurse für die Woche vom 24. bis 30. Januar 1927: für 8OO/000 72 RM, für 835,% 0 88 RM, für 925/ 00 o 90 RM. Neuer deutsch - schweizerischer Gepäck- und Ex preßguttarif. Mit Wirkung ab 15. Januar wurde der Ex preßgutverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz auf genommen. Den Expreßgutsendungen nach der Schweiz sind beizugeben: eine weiße schweizerische Zolldeklaration, ein grüner Ausfuhr-Anmeldeschein mit den erforderlichen statistischen Marken, der Wertangabe in deutscher Wäh rung und der Unterschrift des Absenders. Die Verzollung der Expreßgutsendungen wird von der schweizerischen Zollbehörde an der Grenze vorgenommen. Zur Aufgabe der Expreßgüter werden Expreßgutscheine für den inter nationalen Expreßgutverkehr verwendet, die mit lateinischer Schrift, dem Vordruck entsprechend, deutlich vom Versen der ausgefertigt werden müssen. Punzierung von Taschenuhren in Niederösterreich. Wie das Hauptpunzierungs- und Probieramt in Wien be richtet, wurden im Jahre 1925 bei den österreichischen Punzierungsämtern 154 Uhren aus Gold, 109 Uhren aus Silber sowie 1270 Uhren aus Platin inländischer Her kunft, ferner 33081 Uhren aus Gold, 37300 Uhren aus Silber und 24 Uhren aus Platin ausländischer Herkunft punziert. Die Uhren inländischer Herkunft wurden aus nahmslos bei dem Punzierungsamt Wien und der Punzie- rungsstelle beim Zolloberamt Wien punziert. Von den Uhren ausländischer Herkunft wurden bei den leßtgenann- ten Ämtern 31828 goldene Uhren, 32849 silberne Uhren und 23 Uhren aus Platin der Punzierung unterzogen. Handelsreisende in der Tschechoslowakei. Von der Prager Handelskammer werden Legitimationen für einen verbilligten Transport von Musterkoffern für das Jahr 1927 ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt nur auf schrift liches Gesuch. Es ist dabei anzuführen: 1. Der Name des Reisenden, für den die Legitimation ausgefertigt werden soll; 2. die Anzahl der Koffer, die zum Transport aufge geben werden und 3. der Inhalt dieser Koffer. Für jede Legitimation ist ein 5-Kronen-Stempel und, wenn es sich um Reisende handelt, die bisher keine solche Legitimation besaßen, ein Identitätsausweis sowie eine Photographie des Reisenden beizufügen. Auskunftserteilung über galizisdie Firmen. Wie der Reichsverband der Deutschen Industrie mitteilt, hat sich in Krakau ein Gläubigerverband gebildet, der vom Krakauer kaufmännischen Verein ins Leben gerufen Nr. J. 1927 • Die Uhrmacher-Woche ’J'l
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