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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 5 (29. Januar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Korrespondenz und Rechtschreibung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftliches
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- ArtikelDer Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht 63
- ArtikelZehn Monate Umsatz- und Unkostenstatistik im Leipziger ... 64
- ArtikelErfreuliches und Nachdenkliches von der Reise 65
- ArtikelDie schweizerische Uhrenindustrie im Jahre 1926 67
- ArtikelDes Lehrlings Werkblatt 68
- ArtikelKorrespondenz und Rechtschreibung 69
- ArtikelWirtschaftliches 70
- ArtikelVerschiedenes 72
- ArtikelBüchertisch 76
- ArtikelPersonalien 76
- ArtikelHandels-Nachrichten 76
- ArtikelFragen und Antworten 77
- ArtikelPatent-Nachrichten 78
- ArtikelAus dem Vereinsleben 78
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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den Kindern. Aber dann müßten wir auch noch Eräugnis statt Ereignis, Hau für Heu usw. schreiben. Es ist nicht meine Absicht, hier eine schulmeisterliche Epistel über orthographische Regeln, die ja auch der Wandlung unterliegen, zu verfassen; wer in dieses Gebiet eindringen will, studiere die Vorbemerkungen zu seinem „Duden“ (Orthographisches Wörterbuch der deutschen Sprache). Er wird dort, besonders im grammatischen Teil, Dinge finden, von denen sich seine Schulweisheit bisher noch nichts hat träumen lassen. Sein Sprachempfinden kann er dabei auf die härteste Probe stellen. Nein, ich will lediglich ein wenig ins praktische Leben eingreifen, wie es den Geschäftsmann, den Handwerker, den Uhrmacher jeden Tag anpackt. Am meisten gerät man in Konflikt in Fällen, wo man mit großen und mit kleinen Anfangsbuchstaben schreiben „könnte“. Leider haben wir in der deutschen Rechtschreibung ja noch immer die Übung, alle Substantive oder Dingwörter groß zu schreiben. Das wäre vielleicht noch nicht einmal so schlimm, wenn der Begriff Substantiv immer so recht offenkundig und unzweideutig wäre. Der allgemeine Gebrauch fordert jedenfalls den großen An fangsbuchstaben in folgenden Fällen: 1. Zu Anfang jedes selbständigen Sages und nach einem Doppelpunkt, wenn direkte Rede folgt; 2. bei allen wirklichen Substantiven; 3. bei allen anderen Wörtern, wenn sie zu Substantiven erhoben werden, also Attribute aufnehmen können, z. B. sein flottes Arbeiten, hastiges Essen und Trinken, das liebe Ich, ein trauliches Du, das dumme Wenn und Aber, ein volles Tausend, daß die Reichen und Be güterten sich der Armen und Notleidenden annehmen; die eitle Schöne gefällt keinem Vernünftigen; 4. bei allen Eigenschafts- und Zahlwörtern, wenn sie einem Namen als Titel nachgesegt werden, z. B. Karl der Große, Heinrich der Vierte. Das Großschreiben soll und muß aber vermieden wer den 1. bei allen Für- und Zahlwörtern, z. B. jemand, jeder mann, der eine, der andere, keiner, niemand, kein anderer, der erste beste, niemand anders, das meiste, alle beide, alle drei, einige, etliche, manche, viele, keine, die übrigen, auf allen vieren kriechen, mit vieren fahren, alle neune werfen, ein paar (etliche) Äpfel, ein bißchen; 2. bei allen Eigenschaftswörtern, die zwar substantivisch stehen, aber kein Attribut aufnehmen können, z. B. arm und reich, jung und alt, groß und klein; den kürzeren ziehen, eines besseren belehren, zugute kommen, zum besten haben; 3. bei allen mit Präpositionen (Vorwörtern) verbundenen Adverbien (Umstandswörtern), z. B. am schönsten aus- sehen, am besten arbeiten, am schnellsten rechnen, aufs herzlichste danken, am ersten, fürs erste, zum zweiten, im allgemeinen, im ganzen, im einzelnen, im wesentlichen, im folgenden, von neuem, vor kurzem, über kurz oder lang, bei weitem, vor allem, bis auf weiteres, von vorne, nach hinten, um ein beträchtliches; 4. bei allen ursprünglichen Substantiven, die in eine andere Wortart übergetreten, zu a) Adverbien oder zu b) Präpositionen geworden oder c) mit einem Zeitwort (Ver bum) eine trennbare Zusammensegung eingegangen sind; z. B. a) abends, morgens, nachts, vor- und nachmittags (da gegen des Morgens, des Abends), einmal, ein andermal, beizeiten, derart, dermaßen, wechselweise, vonnöten, gott lob, vorderhand, zeitlebens; angesichts, kraft, seitens, teils, trog; c) haushalten, preisgeben, stattfinden, teilnehmen, zurechtweisen, zuwegebringen, überhandnehmen, recht haben, unrechthaben. Sehr viele Redewendungen, wie instandsegen, infrage- kommen, inbetrachtziehen, werden heute in einem Worte geschrieben nach der sich immer mehr durchsegenden Re gel: Was dieserart sinngemäß in einem Atemzuge ge sprochen wird, soll auch in einem Zuge geschrieben wer den. Umstandswörter der Zeit sind nicht nur morgens und abends, sondern auch werktags, sonntags, mittwochs, an fangs. Gegen die Schreibweise; „Wir erwarten Ihre Sen dung mitte Mai“ würde kaum etwas einzuwenden sein. Mitte ist hier keineswegs etwa der 15. Mai, sondern ein breiterer Zeitbegriff. Mit demselben Recht könnte man ende Mai zur Bezeichnung der legten Tage schreiben. Ein Spaßvogel meinte einmal; „Mit der deutschen Ortho graphie habe ich mich ausgesöhnt! Sie gestattet noch so viele Doppelschreibungen (und gerade in allen den Fällen, wo man der Brenzligkeit wegen nachschlägt), daß man ruhig sagen kann: „Machst Du es falsch, dann machst Du’s auch richtig!“ Im großen und ganzen hat er nicht unrecht. Wo man zwischen großem und kleinem Anfangsbuchsta ben schwankt, schreibe man ruhig klein! Auf eine Unsitte sei zum Schluß noch hingewiesen: Es handelt sich um die Weglassung des Bindestrichs. Da liest man z. B. auf einem sonst tadellos ausgeführten Firmen schild „Uhren und Goldwaren-Geschäft“. Das ist dasselbe wie etwa Schuh und Lederhandlung. Natürlich muß hin ter das Wort Uhren (desgleichen hinter Schuh) ein Binde strich, denn es soll doch bedeuten Uhrengeschäft und Gold warengeschäft. Wie sinnlos das Fehlen des Bindestrichs wirken kann, möge man aus folgender, der Praxis entnom menen Ankündigung sehen: „Kaufe jeden Posten Rotwein und Kognakflaschen“. Als ich den Mann spaßeshalber fragte, was er denn für Rotwein bezahle, und ihn auf den Wortlaut seiner Ankündigung aufmerksam machte, ging ihm ein Licht auf. Rotwein hatte er selber genug zu ver kaufen, aber an Rotwein-Flaschen mangelte es. Der ver flixte Bindestrich! Daß ein orthographischer Fehler u. U. zu Streitigkeiten führen kann, ist bekannt. Wenn jemand eine Bestellung auf ein paar Ohrringe aufgibt, so wird er gewiß das ge wünschte Paar, nämlich zwei Stück, erhalten; ein paar Eßbestecke sind aber schon ungewiß. Das Paar — groß geschrieben — bedeutet immer zwei zusammengehörige Dinge (selbst bei den Hosen, wo die beiden Hosenbeine zu dem üblichen Sprachgebrauch geführt haben); ein paar aber sind mehrere, drei, vier, zehn, zwanzig, bestimmt aber mehr als zwei. Verlange ich ein paar goldene Uhren zur Auswahl, so sind drei bis fünf Stück schon viel; ein paar Grammophonstifte freilich als Freigabe zu neuen Platten dürften wohl eine ganze Schachtel voll sein. Jedenfalls achte man darauf, daß die Geschäftskorre spondenz auch in bezug auf die Rechtschreibung einwand frei ist, und jüngeres Personal, das zu Ostern wieder allent halben Unterkunft sucht, sei dazu angehalten, sich eine den geltenden Regeln entsprechende Orthographie anzueignen. Edop. Wirtschaftliches Einzelfragen zur Steuer-Erklärung Zur Behebung von Zweifeln beim Ausfüllen der neuen Einkommensteuer-Erklärung mögen die nachstehenden Kurz-Ausführungen dienen: 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ein kommensteuerpflichtig ist hier zwar der Überschuß der Ein nahmen über die Ausgaben. In Wirklichkeit erzielten aber zahlreiche Hausbesitjer im Kalender- oder Steuerjahr 1926 70 Die Uhrmacher- Woche • Nr. ö. 1927 ' keinen Überschuß aus dem Hause; namentlich bei Aus führung größerer Ausbesserungsarbeiten infolge jahre langer baulicher Vernachlässigung. In solchen Fällen ist der aus anderen Einkommensquellen' des Besigers ent nommene Zuschuß zu den Ausbesserungskosten vom Ge samteinkommen des Steuerpflichtigen zu kürzen. 2. Veräußerung des Gewerbebetriebes. Als ein kommensteuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten auch Gewinne, die erzielt werden bei der Veräuße rung des Gewerbebetriebes. Diese Bestimmung findet laut § 32 des neuen Reichs-Einkommensteuer-Geseges aber nur Anwendung, soweit bei Veräußerung des Gewerbebetriebes der Gewinn den Betrag von 10000 RM übersteigt.
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