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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (19. Januar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Luftdruckausgleich nach Rapf-Satori
- Autor
- Bock, H.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Handel mit Edelmetallen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- ArtikelGoldmarkpeis für Uhren 27
- ArtikelÜber Zeitbestimmung mit einfachen Mitteln (Fortsetzung statt ... 28
- ArtikelDer Luftdruckausgleich nach Rapf-Satori 30
- ArtikelZum Handel mit Edelmetallen 31
- ArtikelÜber den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten ... 32
- ArtikelWirtschaftliche Lage des besetzten Gebietes 33
- ArtikelVermischtes 34
- ArtikelHandelsnachrichten 34
- ArtikelKurse und Preise 36
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelPatent-Nachrichten 38
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 3 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG 31 silbermasse selbst aus, wird dadurch spezifisch leichter, und eine weitere Störung stellt sich ein. Mit anderen Worten: Es tritt aus zwei Gründen eine neue Temperaturstörung hin zu, die durch die eigentliche Temperatur-Kompensation des Pendels bewältigt werden muß. Das ist nicht gerade ange nehm. Natürlich läßt sich die Größe dieser Störung eben falls unschwer zahlenmäßig berechnen, aber die betreffenden Formeln sind recht verwickelt gebaut, und es hätte gar keinen Zweck, die Leser mit ihnen zu langweilen. Denn wenn man die Herleitung derartiger Gesetze nicht von Grund aus kennt. so wirken sie stets mehr oder weniger öde. Obige drei For meln habe ich auch nur deshalb angeführt, damit sich Inter essenten, wenn sie dazu Lust haben, über die Art des Luft druckeinflusses ziffernmäßige Klarheit verschaffen können. Abgesehen von der erwähnten Temperaturstörung ist die ser physikalisch so sehr interessante Apparat der RiefleT- schen Dosenanordnung zweifellos überlegen; daß er nicht öfter anzutreffen ist, liegt wohl hauptsächlich an der durch ihn hervorgebrachten Veränderung der so wichtigen Tempe ratur-Kompensation. Zum Handel mit Edelmetallen Der Handel mit Edelmetallen hat jetzt kaum noch irgend wo die erhebliche Bedeutung für den Uhrmacher und auch für den reinen Edelmetallhandel, die ihm in den Zeiten der Geldentwertung zukam. Aber wenn auch bei dem ver schwindend geringen Angebot von Edelmetallen aus Privat hand augenblicklich ein nennenswertes Geschäft in Edel metallen nicht gemacht werden kann, so können wir doch ganz allgemein nur dringend empfehlen, nicht deswegen den Handel mit Edelmetallen ganz aufzugeben, und das auch nicht äußerlich dadurch zu kennzeichnen, daß die Kon zession zum Handel mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen wegen der hohen mit der Erteilung der Erlaubnis ver bundenen Kosten zurückgewiesen wird. Bekanntlich können sich die Gebühren für die Erlaubniserteilung zwischen zwei und hundert Goldmark bewegen. Besonders dort, wo die Behörden, wie z. B. in Berlin, den höchsten Satz von hundert Goldmark für die Erlaubniserteilung bean spruchen, möchten die Uhrmacher, um diesen durchweg doch stark ins Gewicht fallenden Betrag zu ersparen, ganz auf die Konzession verzichten. Dazu ist zu sagen, daß die Behörden in diesem Falle nicht so unnachgiebig sind, wie man das sonst von Behörden gewohnt ist; sie lassen mit sich handeln. Wem der geforderte Betrag in Anbetracht der Größe seines Geschäftes als zu hoch erscheint, der kann mit Aussicht auf Erfolg an die zur Erteilung der Erlaubnis be fugte Behörde mit dem Ersuchen um Ermäßigung der Ge bühren herantreten. Neben dem Umfange des gesamten Ge schäftsbetriebes kommt auch noch die Bedeutung des Edel metallhandels für die Bemessung der Gebühren, wenn diese als „gerecht" empfunden werden sollen, in Betracht. Es gibt sicher viele Uhrmacher, die lediglich deswegen die Geneh migung beantragt haben, weil sie gelegentlich genötigt sind, alte Gegenstände aus Edelmetallen gegen neue Waren oder gegen die Anfertigung von Reparaturen in Zahlung zu neh men. Eine ungerechtfertigte Härte würde es bedeuten, wenn diese Uhrmacher 100 Goldmark für eine Genehmigung be zahlen sollten, die nur in ganz losem, gewissermaßen zu fälligem Zusammenhänge zu den Gründen steht, aus denen heraus das Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edel steinen und Perlen geschaffen wurde. Die Inzahlungnahme von Edelmetallen dürfte bei nahezu allen Uhrmachern, wenn auch nur gelegentlich, Vorkommen; besitzt ein Uhrmacher die Handelserlaubnis nicht, dann ist er gezwungen, falls er sich nicht einer Gesetzesübertretung schuldig machen will, die Inzahlungnahme des alten Gegenstandes aus Edel metallen abzulehnen unter dem Hinweise darauf, daß er die Handelserlaubnis nicht besitze. Da dem Kunden im allge meinen die näheren Umstände nicht bekannt sind, so wird er daraus leicht auf eine, behördlicherseits festgestellte, Un zuverlässigkeit des betreffenden Uhrmachers schließen, den abzugebenden Gegenstand bei einem anderen Uhrmacher verkaufen, der die Erlaubnis besitzt, und von diesem als neuer Kunde gewonnen werden. Abgesehen davon, möchten wir darauf hinweisen, daß dem Handel mit Edelmetallen vielleicht doch noch einmal im Laufe der Zeit wieder eine erheblichere Bedeutung zu kommen kann, da wir mit unseren wirtschaftlichen Schwie rigkeiten noch lange nicht „über den Berg" sind. Wenn auch bestimmt damit zu rechnen ist, daß die Rentenmark nicht wie die Papiermark der Inflation anheimfällt, so gibt es viel leicht doch noch andere wirtschaftliche Übel auf dem Ge biete unserer Währung, die wir noch nicht kennen, und vor denen uns auch die Rentenmark und die übrigen wertbestän digen Zahlungsmittel nicht retten können. Neben diesen mehr für die einzelnen Uhrmacher in Be tracht kommenden Gründen ist die Beibehaltung des Edel metallhandels durch die Uhrmacher für das ganze Uhr machergewerbe deswegen von Wichtigkeit, damit jeder zeit nachgewiesen werden kann, daß der Edelmetallhandel organisch zum Uhrmachergewerbe gehört. Im umgekehrten Verhältnisse zu der Bedeutung des Edelmetallhandels stehen die liebevollen Bemühungen der Polizeibehörde bezüglich der Überwachung der Buchführung. Ob die eifrige Überwachungstätigkeit der Behörden, die sich auch auf die übrige Buchführung der Ge werbetreibenden erstreckt, durch den Beamtenabbau her vorgerufen wird, der jeden Beamten veranlaßt, sich möglichst tüchtig und unentbehrlich zu zeigen, wie das von manchen Seiten behauptet wird, kann dahingestellt bleiben; hier ge nügt die Tatsache, daß es so ist. Wie wir hören, wird dabei von den Beamten vielfach verlangt, daß neben dem von der Deutschen Uhrmacher-Zeitung herausgegebenen Ankaufs- und Quittungsbuche auch das Geschäftsbuch, das ge wöhnlich Trödelbuch genannt wird, zu führen sei. Wegen dieser Beanstandungen und Belästigungen weisen wir daher auf folgendes hin: In dem Gesetze über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen werden nur allgemeine Angaben über die zu führenden Bücher, sowie der vollständigen, die Veräußerung betreffenden Bucheintragungen angegeben, während der Erlaß der näheren Bestimmungen über die Buchführung den obersten Landesbehörden zugewiesen wird. Die einzelnen Länder haben nahezu übereinstimmend mit Preußen für das Geschäftsbuch das frühere Trödelbuch zu grundegelegt, das noch um sechs Spalten erweitert wurde, so daß es jetzt insgesamt 21 Spalten umfaßt; ein diesbezügliches Schema wurde in Nr. 26 der Deutschen Uhrmacher-Zeitung, Jahrgang 1923, veröffentlicht. Neben diesem Buche mußte die Durchschrift der vollständigen Bucheintragung vorge nommen werden. Um die Führung des Geschäftsbuches zu erübrigen, wurde von der Deutschen Uhrmacher-Zeitung das bereits entsprechend den Quittungsvorschriften nach dem Umsatzsteuergesetze bestehende Ankaufs- (Trödel-) und Quittungsbuch nach eingehenden Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium und dem Preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe dahin ausgebaut, daß es gleichzeitig den Quittungsvorschriften des Umsatzsteuergesetzes und allen Eintragungs- und Quittungsvorschriften des Gesetzes über den Verkehr mit Edelmetallen usw. und den Ausfüh rungsbestimmungen dazu Genüge leistete. Die offizielle An-
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