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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (19. Januar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wirtschaftliche Lage des besetzten Gebietes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Handelsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- ArtikelGoldmarkpeis für Uhren 27
- ArtikelÜber Zeitbestimmung mit einfachen Mitteln (Fortsetzung statt ... 28
- ArtikelDer Luftdruckausgleich nach Rapf-Satori 30
- ArtikelZum Handel mit Edelmetallen 31
- ArtikelÜber den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten ... 32
- ArtikelWirtschaftliche Lage des besetzten Gebietes 33
- ArtikelVermischtes 34
- ArtikelHandelsnachrichten 34
- ArtikelKurse und Preise 36
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelPatent-Nachrichten 38
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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34 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 3 möglich getragen werden. Es ist der Versuch gemacht worden, durch die' Handelskammer Erleichterungen bei den Besatzungs behörden zu erreichen. Ich erachte aber alles derartige für ver gebliche Liebesmühe. Nach meiner Berechnung beträgt der Zoll iür einen Wecker 25 bis 30 %; für eine Küchenuhr oder einen Re gulator 50 bis 60 %, für eine Hausuhr 70 bis 80 % des Einkaufs preises; dazu kommen noch die hohen Frachtkosten. Erschwerend für das Geschäft ist es weiterhin, daß die Kauf kraft stark reduziert ist. Die Löhne und Gehälter sind herabge setzt worden. Die Arbeitslosigkeit ist noch nicht behoben. Die Steuern werden immer stärker fühlbar, und jetzt versucht der Staat, die gesamten Besatzungskosten auf die Gemeinden, also auf das besetzte Gebiet allein, abzuwülzen. Hier kann mit kleinen Mittelchen nicht geholfen werden. Die beiden Handelskammern Dortmund und Essen haben in ihrem Jahresbericht betont, daß eine vollständige Revolution im Wirtschaftsleben und eine totale Neueinstellung und Umstellung eintreten muß und wird. Wenn man das Werben des Auslandes in Betracht zieht, so liegt die Ver suchung einer Orientierung dorthin sehr nahe. Ich warne jedoch übereifrige Grossisten, eine derartige Orientierung vorzunehmen. Die Mitglieder des Einzelhandels haben das größte Vertrauen zu ihren Wirtschaftsführem, und für diese kommt nur der ein heimische Fabrikant in Frage. Wenn man bedenkt, daß sich nach dem Kriege unsere Schwarzwälder Industrie unter den schwersten Bedingungen erst ihre Absatzgebiete wieder hat er werben müssen, so steht es zweifellos fest, daß sie sich das große Absatzgebiet Rheinland und Westfalen nicht nehmen lassen wird. Wir können in der Übergangszeit ruhig unsere Läger etwas räu men und, wenn es sein muß, auch von manchem Geschäft Ab stand nehmen. Aber es wäre nicht zu verstehen, wenn wir un serer Industrie in den Rücken fallen wollten. Die Möglichkeiten einer Gleichstellung mit dem unbesetzten Deutschland sind vor- handen, es müßte aber erst Klarheit über die Zölle überhaupt g"e« schaffen werden, ehe man an eine Änderung der bestehenden Ver hältnisse herantreten könnte. Unvernunft ist es aber, daß das be setzte Gebiet, also Rheinland, Westfalen und die Pfalz, für die Er zeugnisse der deutschen Industrie mehr zahlen muß, als das ge samte Ausland einschließlich des unbesetzten Deutschland. Hier hegt eine derartig große Ungerechtigkeit vor, daß sie nicht zu verstehen ist. Die Forderung des besetzten Gebietes lautet: Gleichstellung in der W arenbelieferung und in der Preisfestsetzung mit dem unbesetzten Deutschland! Eine Verzögerung darf es nicht mehr geben. Die Lage ist akut geworden. Die Fabrikanten sind durch ihre Vertreter genau orientiert und — alarmiert. Die Industrie hat jetzt das Wort! O. T r a tv n y, Dortmund. VERMISCHTES ^Generaldirektor R, Muschan in Glashütte (Sa.) konnte am . Tanuar 1924 sein fünfjähriges Jubiläum als kaufmän nischer Leiter der Deutschen Präzisions-UhrenFabrik Glashütte —' JD' ih-S' +1ÖJ1-. Hervorragende Persönlichkeiten aus der Großindustrie, der Herr Muschan als Vorstands mitglied von Verbänden u. ä. m. angehört, und dem Uhren fache, die Herren des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Deutschen Präzisions-Uhrenfabrik und die Leiter der mit der Firma der Interessengemeinschaft verbundenen Werke sprachen Herrn Muschan ihre Glückwünsche und die Anerkennung für die bisherigen großen Leistungen aus. Der ganzen deutschen Uhr- macherwelt ist Herr Generaldirektor Muschan als Leiter der bei- -r , gT °ß en . Uhrmacher-Genossenschaften von Glashütte und Teuchern, die kürzlich zu einer Genossenschaft verbunden wur den, sowie der Taschenuhrgehäuse-Fabrik Hohenstein-Emstthal und der Vereinigten Werke Deutscher Uhrmacher G. m. b. H. in Leipzig rühmlichst bekannt geworden. Auch auf großen Uhr- machertagungen trat Herr Muschan häufig hervor. Durch sein joviales Wesen hat er sich ebenso zahlreiche Freunde erworben, wie er durch seine ungewöhnliche geschäftliche Tüchtigkeit und Rührigkeit wirtschaftliche Erfolge ersten Ranges erzielte. Wir wünschen Herrn Generaldirektor Muschan, auch im Interesse der deutschen Uhrmacher, daß es ihm beschieden sein möge, die von ihm geleiteten Unternehmungen auch weiterhin von Erfolo- zu Er folg zu führen. Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Bekanntlich mußten bis zum 21. Dezember 1923 diejenigen Gewerbetreibenden, deren gesam ter Umsatz im Kalenderjahr 1922 1,5 Mill. <ü nicht überstiegen hat, vierteljährliche Umsatzsteuer-Vorauszahlungen leisten, im Gegensatz zu den übrigen Gewerbetreibenden, die zu monatlichen Vorauszahlungen verpflichtet waren. Durch die zweite Steuer notverordnung wurde nur allgemein bestimmt, daß die Voraus zahlungsperiode von drei Monaten für kleinere Gewerbebetriebe in Betracht komme. Durch die Durchführungsbestimmungen zu der zweiten Steuernotverordnung vom 9. Januar 1924 ist bestimmt worden, daß zur Abgabe monatlicher Voranmeldungen und zur Leistung monatlicher Vorauszahlungen diejenigen Steuerpflichti gen verpflichtet sind, die im Kalenderjahre 1922 einen steuerpflich tigen Umsatz von mehr als 1,5 Mill. M erzielt haben. Die übrigen Steuerpflichtigen sind also wie bisher nur zu dreimonatlicher Vor auszahlung der Umsatzsteuer verpflichtet. Wir bemerken, daß auch diesen Steuerpflichtigen die monatliche Vorauszahlung frei- S ■ i!' im 6 Un , S bekanntgeworden ist, machen jetzt schon zahl reiche Uhrmacher freiwillig von der monatlichen Vorauszahlung Gebrauch. yerbesserungen der funkentelegraphischen Nauener Zeit signale für Dezember 1923. Mitgeteilt von der Deutschen Seewarte zu Hamburg. + : Signal zu spät; —: Signal zu früh. 1 h M. E. Z. 1 h M. E. Z. 1 h M. E Z. nachts nachm nachts nachm. nachts nachm. s s s s s s Dez. 1 -4-0.02 +0 04 Dez. 12 +0.03 +0.02 Ddz. 23 0.04 -0.06 2 +o.ot +0.0' 13 0.00 0.00 24 0.’ 1 4-0.02 3 +0.09 +0.05 14 +0.02 0.00 25 +0.17 -t-n.09 4 U.00 0.00 15 0.00 +0.01 26 +0.04 4-0.11 5 +0.01 +0.01 16 +0.01 +0.01 27 +0.14 + 0.10 6 +o 01 +0 01 17 +0.01 -0.02 28 +0.09 +0.16. 7 0.00 +0.01 18 —0.02 —0.03 29 +0.16 +0.06 8 +0.04 +0.03 19 - 0.02 - 0.04 30 +0.05 +0.01 9 +0.05 +0.05 20 —0.05 —0.04 31 +0.04 +0.01 10 +0.05 +0 05 21 —0 04 —0.05 1] +0.08 +0.02 22 —0.03 —0.06 g. Diese Verbesserungen gelten für die auf der 3100-m-Welle abgegebenen Bestrafung wegen Nichtannahme von Papiergeld. Vor der Hirschberger Strafkammer hatte sich u. a. kürzlich die Geschäfts inhaberin Tscheentscher zu verantworten, die im November 1923 den Verkauf von Butter gegen Papiermark ausdrücklich abgelehnt hatte. Der Staatsanwalt beantragte gegen die Angeklagte ein Jahr Zuchthaus und 1000 Goldmark Geldstrafe. Der Gerichtshof er kannte auf sechs Monate Gefängnis und 1000 Goldmark Geld strafe. HAN DELSNACH RICHTEN Neue Verordnung über die Höhe der abzuliefemden Devisen. Nach der Verordnung über Ausfuhrdevisen vom 2. November 1923 hatten die Ausfuhrhändler mindestens 30 % der für die aus geführten Waren vereinnahmten ausländischen Zahlungsmittel an das Reich abzuliefern. Nach einer Verordnung des Reichswirt- schaftsministers vom 29. Dezember 1923, die erst in Nr. 8 des Reichsanzeigers vom 10. Januar 1924 veröffentlicht wurde, ist der Prozentsatz der abzuliefemden Devisen für die einzelnen Waren gruppen differenziert worden. Für Uhren-, Edelmetall- und Schmuckwaren kommen folgende Prozentsätze der vom Ausfuhrgegenwert abzuliefernden Devisen in Betracht (die Nummern beziehen sich auf das Statistische Warenverzeichnis): Nr. 769 a 1 bis 770 a (Gold und Platin in Form von Barren, Bruch u. ä. m., Goldmünzen) 30 %; Nr. 771 a bis c (Waren aus Gold oder Platin) 50 %; Nr. 772 a 1 bis 775 (Silber in Form von Barren, Bruch u. ä. m., Halbfabrikate aus Silber) 30 %; Nr. 776 a bis c (Waren aus Silber) 50 %; Nr. 881 a bis 883 (Blech und Draht, ver goldet oder versilbert, unechtes Gold- und Silbergespinst u. ä. m.) 20 %■ Nr. 884 a bis 888 (doublierte, plattierte Waren usw.) 30 %; Nr. 929 a bis c (Taschenuhren aller Art) 30%; Nr. 930 a und b (Taschenuhrgehäuse aller Art) 50 %; Nr. 931 bis 936 (Groß- und Turmuhren, Teile solcher Uhren, Schiffschronometer, Zählwerke u. ä. m.) 30 %. Die Verpflichtung zur Ablieferung von ausländischen Zah lungsmitteln entfällt bei Sendungen im Werte bis zu 50 Gold mark, ferner bei der Ausfuhr von Gegenständen im Werte von nicht mehr als zweihundert Goldmark, die dem ausländischen Empfänger zu seinem eigenen Ge- oder Verbrauch unentgeltlich überlassen werden. Verordnung über Goldbilanzen. Die Reichsregierung stellt sich ebenso wie alle Wirtschaftskreise und die konsumierende Be völkerung endgiltig auf die Goldmarkberechnung um. Den auf Goldmark lautenden Steuern, Post-, Eisenbahngebühren, Patent gebühren u. ä. m. auf fiskalischem Gebiete folgen für die Privat-
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