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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (19. Januar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zum Handel mit Edelmetallen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Über den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten Handfernrohre (Schluß zu Seite 10)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- ArtikelGoldmarkpeis für Uhren 27
- ArtikelÜber Zeitbestimmung mit einfachen Mitteln (Fortsetzung statt ... 28
- ArtikelDer Luftdruckausgleich nach Rapf-Satori 30
- ArtikelZum Handel mit Edelmetallen 31
- ArtikelÜber den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten ... 32
- ArtikelWirtschaftliche Lage des besetzten Gebietes 33
- ArtikelVermischtes 34
- ArtikelHandelsnachrichten 34
- ArtikelKurse und Preise 36
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelPatent-Nachrichten 38
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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32 DEUTSCHE UHRMACHER - ZEITUNG Nr. 3 erkennung des Preußischen Ministers des Innern und des Ministers für Handel und Gewerbe veröffentlichen wir nach stehend nochmals (zuerst veröffentlicht in Nr. 35 der Deut schen Uhrmacher-Zeitung, Jahrgang 1923), damit sich alle Uhrmacher, die das Ankaufs- und Quittungsbuch führen, und von denen trotzdem noch die Führung des Geschäftsbuches (Trödelbuch) unberechtigterweise verlangt wird, darauf be ziehen können. J.-Nr. III 7832 III 78321 II b 9722/ M ' f H ' Berlin W 9, den 4. August 1923. IIE 1511/23 M. d. J. Im Anschluß an den Runderlaß vom 12. Juli d. J. (III 7336, II b 10 133 M. f. H.) betreffend das Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen. Wir bestimmen, daß das im Verlage der Deutschen Uhr macher-Zeitung in Berlin C 2, Breite Straße 8/9, erschienene Ankaufs- und Quittungsbuch, welches Raum für die in dem erwähnten Gesetz vorgeschriebenen Angaben bietet und die dort vorgesehene Durchschrift der Bucheintragung ermög licht, als ausreichender Ersatz des durch die Ausführungs bestimmungen zu diesem Gesetz vorgeschriebenen Geschäfts buches anerkannt wird. Zugleich für den Minister des Innern Der Minister für Handel und Gewerbe. I. A. Gerbaulet. An die Herren Oberpräsidenten, die Herren Regierungs präsidenten und den Herrn Polizeipräsidenten hier. Außer Preußen ist das Ankaufs- und Quittungsbuch von den obersten Landesbehörden folgender Länder ausdrück lich als ausreichender Ersatz aller durch die Ausführungsbe stimmungen zu dem Gesetze über den Verkehr mit Edel metallen, Edelsteinen und Perlen vorgeschriebenen Buch führung anerkannt worden: Bayern, Braunschweig, Hamburg, Hessen, Mecklenburg - Schwerin, Mecklenburg - Strelitz, Ol denburg, Thüringen, Waldeck und Württemberg; wie’ uns außerdem von der Hhrmacher-Zwangsinnung Dresden mitge teilt wurde, ist das Ankaufs- und Quittungsbuch im Bezirke dieser Innung offiziell anerkannt worden. Wenn trotz des Hinweises auf die behördliche Genehmigung des Ankaufs und Quittungsbuches die Führung eines besonderen Ge schäftsbuches verlangt wird, so sind wir gern bereit, auf Er suchen den betroffenen Uhrmachern nach Möglichkeit zu helfen Der Gewerbetreibende muß ohnehin schon ge- nugend Bücher fuhren, so daß eine freiwillige Buchführung darüber hinaus als eine ganz besonders unproduktive Be schäftigung abgelehnt werden muß. Der Vollständigkeit halter bemerken wir, daß der Ankauf von Edelmetallen m das Luxussteuer-Lagerbuch und der Ver haut in das Luxus-Steuerbuch eingetragen werden muß, so fern nicht eine besondere Befreiung davon erwirkt ist bezw. wenn nicht, bezüglich des Luxus-Steuerbuches, die „Ver- nandsbuchführung" ordnungsmäßig geführt wird. Zum Schlüsse möchten wir noch eine Anregung bekannt geben, die m der letzten Versammlung der Ortsgruppe Schoneberg der Freien Uhrmacher-Innung zu Berlin gegeben WU 1 .^ s „ wurde darauf hingewiesen, daß sehr vielen ehren werten Kollegen, insbesondere den jüngeren, die erst nach dem 1. Januar 1915 den selbständigen Geschäftsbetrieb auf genommen haben, wegen mangelnden Bedürfnisses oder aus sonstigen Gründen, die nur in den seltensten Fällen gegen die Ehrenhaftigkeit der Betroffenen sprechen, die Erlaubnis zum Edelmetallhandel verweigert wird. Diese Uhrmacher sind also gehalten, die Annahme von Gegenständen aus Edelmetall, die ihnen zum Kauf oder zur Zahlung gegen neue Waren oder gegen Leistungen angeboten werden, abzuleh nen unter dem Hinweis darauf, daß sie die dazu erforderliche Genehmigung zum Handel mit Edelmetallen nicht besäßen; sie mußten sich also zu einem konzessionierten Händler be geben, um die Sachen loszuwerden. Daraus müsse und werde der Kunde im allgemeinen den Schluß zieh~n, daß der betreffende Uhrmacher wohl nicht ganz einwandfrei sei, da er sonst die Konzession erhalten haben würde; daß das im allgemeinen überhaupt nichts mit der geschäftlichen Zu verlässigkeit und Wohlanständigkeit des Uhrmachers zu tun hat, kann ja der Kunde, der vermutlich eine Menge anderer Gesetze, die ihn angehen, studieren muß, nicht wissen. Da her müsse in der Öffentlichkeit, also durch Hinweis in Tageszeitungen kurz darauf hingewiesen werden, daß das Nichtbesitzen der Konzession an sich kein Grund sei, dem Uhrmacher zu mißtrauen. Dadurch werde nicht nur dem betreffenden Kollegen das Geschäft erleichtert, son dern es werde auch dafür gesorgt, daß der Uhrmacherstand als ganzes nicht in der allgemeinen Achtung sinke. Wir möchten allen Fachvereinigungen empfehlen, auch in der hier v-rgeschlagenen Weise für ihre Mitglieder und den gan zen Uhrmacherstand einzutreten. K. H. Über den Aufbau und gebräuchlichsten Die heute als Feldstecher und (überwiegend) als Theater gläser benutzten Ferngläser galileischer Bauart gehen in ihren Vergrößerungen selten über eine 4—5 fache hinaus. Steigert man die Vergrößerung noch weiter, so nimmt das ohnehin nicht ausgedehnte Gesichtsfeld mehr und mehr ab. Während aber bei den vorbesprochenen Systemen auch die Lichtstärke mit zunehmender Vergrößerung in erhöhtem Maße verringert wird, fällt dieser Umstand bei den holländi schen Fernrohren weniger ins Gewicht. Gerade die sehr große Helligkeit läßt diese Konstruktion immer noch das Feld behaupten, wenn es sich um lichtstarke Nacht- und Theatergläser handelt. In allen Fällen aber, wo keine so großen Anforderungen an die Helligkeit gestellt werden, gebührt der Vorzug den Prismenfernrchren, deren Konstruktion ein italienischer In genieur Porro (1851) zuerst verwendete. An Stelle der im terrestrischen Fernrohre verwendeten Sammellinse geschieht die Bildaufrichtung hier durch ein System von Winkel spiegeln, als welche meist totalreflektierende Prismen die Wirkungsweise der Handfernrohre (Schluß zu Seite lOi (Abb. 4) verwendet werden. Die das Objektiv durchsetzen den Strahlen treffen zuerst die Grundfläche des Prismas I, gehen ungeh'ndert durch und werden durch die erste Sei tenfläche (Kathete) im rechten Winkel reflektiert, worauf sie die zweite Fläche im Winkel von 45° treffen und von dieser um den gleichen Winkel auf die Hypotenuse zu gelenkt wer den. d:e wieder senkrecht getroffen und ungehindert passiert wird. Durch die zwe fache Reflexion ist das Bild seitenver kehrt, aber aufgerichtet. Das Prisma II, welches senkrecht zu I steht, hat die Aufgabe, durch doppelte Spiegelung auch die Seitenrichtung wieder herzustellen. Gleichzeitig aber lenkt es das dem Gegenstände zu verlaufende Strahlenbüschel wieder in seine ursprüngliche Richtung dem Objektiv zu. Auf diese Weise verläuft das Strahlentüschel dreimal in demselben Raume, wodurch das Fernrehr ganz bedeutend kürzer wird, als ein terrestrisches. Die seitliche Verlagerung des Objektivs hat aber bei Doppelfernrohren, wie sie meist gebraucht werden, den Vorteil, die bei ungefähr 500 m lie gende Grenze des plastischen Sehens weiter hinauszuschie-
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