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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,2
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,2.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028278Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028278Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028278Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 64. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-04-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll48. Sitzung 1021
- SonstigesBeilagen A und B 1055
- Protokoll49. Sitzung 1057
- Protokoll50. Sitzung 1081
- Protokoll51. Sitzung 1107
- Protokoll52. Sitzung 1137
- Protokoll53. Sitzung 1179
- Protokoll54. Sitzung 1207
- Protokoll55. Sitzung 1239
- Protokoll56. Sitzung 1261
- Protokoll57. Sitzung 1281
- Protokoll58. Sitzung 1297
- Protokoll59. Sitzung 1325
- SonstigesA. Die Erledigung der ständischen Anträge des Landtages 1860/61 ... 1330
- SonstigesB. Die Erledigung der ständischen Anträge zur Budgetvorlage ... 1334
- SonstigesC. Die Erledigung der ständischen Anträge des außerordentlichen ... 1336
- Protokoll60. Sitzung 1337
- Protokoll61. Sitzung 1375
- Protokoll62. Sitzung 1409
- Protokoll63. Sitzung 1441
- Protokoll64. Sitzung 1475
- Protokoll65. Sitzung 1499
- SonstigesAnhang verschiedener zum Bericht über Revision der Grundsteuer ... 1535
- Protokoll66. Sitzung 1555
- Protokoll67. Sitzung 1585
- Protokoll68. Sitzung 1611
- Protokoll69. Sitzung 1647
- Protokoll70. Sitzung 1671
- Protokoll71. Sitzung 1697
- Protokoll72. Sitzung 1727
- Protokoll73. Sitzung 1761
- Protokoll74. Sitzung 1795
- Protokoll75. Sitzung 1825
- Protokoll76. Sitzung 1839
- Protokoll77. Sitzung 1875
- Protokoll78. Sitzung 1895
- Protokoll79. Sitzung 1915
- SonstigesDecret an die Stände. Die Zoll-, Steuer-, Handels- und ... 1929
- Protokoll80. Sitzung 1953
- Protokoll81. Sitzung 1987
- Protokoll82. Sitzung 2023
- BandBand 1863/64,2 -
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IM Die Deputation halt es Kr wichtig, an diese da- mals. mißlungenen Versuche zu erinnern, da ähnliche Vorschläge auch in neuerer AM gemacht worden sind. Bei dem Eintrit der neuen Verfassung, deren §. 39 die glsiÄMäßige BesttznerMg aller Staatsbürger aus- drücklich aussprach., Wär die längst ersehnte Revision der Grundsteuer nöch.immer. nicht erfMt Ustd dieReaiexung nahm Veranlassung, die Stande von 18A3 um ihr "Gut achten Über die bet der neuen Steuervertheilung zu be» folgenden Grundsätze jü ersuchen. Von diesen Verhandlungen datirt die Entstehung unseres fetzigen Grundsteuersystems. Bevor die Deputation dazu übergeht, diese Verhand lungen der Kammer in Erinnerung zu bringen, kann sie nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, haß nach der vorstehenden kurzen Darstellung der sächsischen Steuer geschichte die seit Jahrhunderten factisch bestandene höhere Besteüeruna des Grundbesitzes gegenüber dem werbenden Vermögen (die kurze Zeit des Bestandes der physiokra- tischen Schule abgerechnet) nicht auf wissenschaftlicher Basis geruht hat, sondern nur eine Folge äußerer Ver hältnisse war, hiernach also nicht eine wissenschaftliche, sondern nur eine historische Erklärung dieser Ungleich heit zulässig erscheint. Die Berathung des neuen Grundsteuergesetzes M3/34 Lasirte auf der bereits erwähnten, vom Commissiynsrath Blochmann entworfenen Landesabschätzung nach Boden klassen und dre Deputation erlaubt sich, auf die betref fenden Verhandlungen in kurzem Auszuge aufmerksam zu machen, weil viele der damals verhandelten Streit fragen auch heute noch große Beachtung verdienen. Die Deputation nimmt aber fernerweit auch auf die damaligen Verhandlungen über die Vermessung Bezug, weil möglicherweise auch darüber noch verschiedene An sichten vorhanden sein können. Der Bericht der ersten Deputation (Referent Reiche- Eisenstuck), empfiehlt: „ eine.ökonomische Haupt- und Specialvermessung des Landes, auf trigonometrischen Netzsutwurf gegründet und in eine unter sich zusammenhängende Chartirung gebracht" und führt vorzüglich folgende Gründe dafür an: es sei dadurch möglich, 1. den Plan einer geometrischen Detailvermessung für das ganze Land im Voraus zu entwerfen und zu regeln, ehe dieselbe ihren Anfang nimmt; 2. der Detailarbeit (Vermessung der einzelnen Grund'!- stücke) die genauesten Grenzen vorzufchreiben, über welche hinaus Verstoße sich nicht erstrecken könnten und erstere dergestalt zu concentriren, daß Ver- - nachlässtgung en sofort zu entdecken sind; 3. die Gewißheit zu "erlangen, daß der ganze Flächen inhalt' des Landes auch wirklich vermessen und keine Pärcelle verschwiegen werde; 4. lasse die Erfahrung nur von einer möglichst ppll- kommenen und zuverlässigen Vermessüngsmethode -ein günstiges Resultat erwarten, weil man in vielen auswärtigen Staaten auf diese Methode zurückgekommen sei. Namentlich in Frankreich habe man 14 Millionen Franken für allgemeine Flurvermessungen ohne Nutzem ausgegeben, weil die den Gemeinden überlassene Ginzelvermessung schocken gab es - tttzch verschiedene für. einzelne Zwecke, F. B. Eavalevieverpflegungsgelder, Str-aßsnbaugAdier rc.' " Mittlerweile hatte man indessen die Versuche,, bas Mobile Vermögen zur directen Besteuerung beszuziehen, nicht aufgegeben; man legte 1705 eine Vermögenssteuer qpf ausgcliehene Kapitalien; 174? schritt man zum Ver suche der Einrichtung einer wirklichen Einkommensteuer, kam aber 1747 wieder auf die allgemeine Kopfsteuer, .zurück, welche., 1763 neu regulirt,,. bis 1834 im Wsent- lichsn unverändert blieb. Außer der Schwierigkeit, das bewegliche Vermögen zu einer gleichmäßigen Besteuerung mit dem Grundbesitze beizuziehen, stand, wie bereits erwähnt, der Entwicke lung eines rationelle« Steuersystems ganz besonders auch" dqs Widerstreben der Ritterschaft entgegen, sich einer regelmäßigen Besteuerung zu unterwerfen. Schon 1561 War es gelungen, die Güter, „so Ritter dienste äus sich hatten," der allgemeinen Landsteuer zu entziehen; 1661 wurde die Ritterschaft auch von der Steuer auf werbendes Vermögen befreit. Indessen Machten die Landesherren fortwährend Pep suche, auch die Rittersch^t der allaemeinön Steuerpsticht zu unterwerfen und die Ritterschaft konnte sich nicht ent ziehen, zu den allgemeinen Bedürfnissen des Staates beizutragen, nur war sie darauf bedacht, ihren Leistun gen, bse nach und nach ziemlich regelmäßige geworden waren, den Charakter freiwilliger Beihülfe zu erhalten. Erst 1811 ward die Steuerfreiheit der Rittergüter von -/Neuen und höheren Steuern" aüsdrücklich aufgehoben, wäh rend sie für die früh eren b eib eh alten blieb. Gleichzeitig erkannte man aber die Nothwendigkeit der Einführung eines- Neuen Abgabensystems an, nach welchem die aufzubringenden Abgaben auf alle Staats bürger gleichmäßig v-errheikt-würden.. Hierzu erschien zunächst ein rationelles System der Ertragsermittelung der Grundstücke-notwendig und man bestellte Localcommissionen, hie unter Zugrun.dlegung der in jeder Ortschaft vorgefundenen Mrthschaftlichen Ein richtungen und nach eigener Angabe der Grundbesitzer über Große, Beschaffenheit und Ertrag die -Steuerquote jedes AbgabepstichtigeN ermitteln sollten. Man versprach sich von diesem Systeme großen Er folg ustd. glaubte das ganze Catastrationsgeschäft in sechs Monaten beenden zu können. Diese Erwartungen gingen indessen nicht irr Erfüllung; denn nach längerer Zeit wärest mit großem Kostenauswande Nstr 83 Cataster aus- gearbeitet, die vollkommen unbrauchbar erschienen. ., Auch die weiteren Versuche, nach den vom Kammer rath von Flofow und Commissionsrath Blochmann auf gestellten Systemen, eipe gleichmäßige Abschätzung zu erreichen, schlugen fehl. Diese Leiden Methoden bastrtm auf der Thaer'schen! Klassificativn des Bodens und. setzten bestimmte Brutto erträge für die verschiedenen Bodenklassen sest; die letztere wich aber von der ersteren insofern ab, als sie die Produktionskosten Überall örtlich ermittelt-haben wollte.' Während die erstere in vielen Fällen gar keinen' Ertrag herausgeftellt hatte, brachte die letztere infolge der auf örtliche Angaben begründeten Berechnung derProduc- tionskosten-vollkommen unrichtige Resultate, z.. B. im Boigtlande doppelt so hohe Erträge, als im Meißner Kreise.
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