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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Autor
- Hornung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- ArtikelNeujahr 1931 1
- ArtikelZum neuen Jahre 2
- ArtikelDen Uhrmachermeistern Deutschlands ins Stammbuch zum Neuen Jahr! 4
- ArtikelWer hat Recht? 4
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte (VII) 5
- ArtikelSynchronsteueruhr für Turmuhren 6
- ArtikelEin schwarzer Tag und wer ist der Leidtragende? 7
- ArtikelDie Rechtsabteilung 9
- ArtikelAn das deutsche Edelmetallgewerbe 10
- ArtikelSteuerfragen 10
- ArtikelVerschiedenes 11
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 15
- ArtikelGeschäftsnachrichten 16
- ArtikelEdelmetallmarkt 17
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 18
- ArtikelAnzeigen 18
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 1 DIE UHRMACHERKUNST 11 Veranlagung durch den Gewerbesteuerausschuß eine Buch prüfung stattfinden oder aber die Veranlagung später erfolgen können. Aus diesem Urteil des OVG. geht hervor, daß z. B. in dem Falle, welcher der ersterwähnten Entscheidung des Reichsfinanfhofs zugrunde lag, der Gewerbesteuer ausschuß eine N e u Veranlagung hätte vornehmen können, weil hier eine unrichtige Buchung durch die Prüfer gelegentlich der Veranlagung zur Einkommensteuer fest gestellt wurde. Um eine unrichtige Buchung handelt es sich aber nicht in dem Falle, der zu dem Urteil des Pr. OVG. Veranlassung gab. hier war nicht eine un richtige Buchung gelegentlich einer Buchprüfung zum Zwecke der Korperschaftsteuerveranlagung festgestellt, sondern lediglich eine andere Auffassung hinsichtlich der Bewertung von Bilanzposten. Und da dies bereits aus den bei der Gewerbesteuerveranlagung vorgelegten Büchern hätte ermittelt werden können, so kann sich der Gewerbeausschuß nicht auf § 212 RAO. stützen und die Feststellung, wie sie die Buchprüfer vor der Ver anlagung zur Körperschaftsteuer machten, als neue Tatsachen oder Beweismittel ins Feld führen, um eine Neuveranlagung vorzunehmen. Während also das Buch prüfungsergebnis einen höheren Gewerbeertrag als deklariert feststellt, kann aus den angeführten Gründen dies nicht mehr eine dementsprechend höhere Gewerbe ertragsteuer herbeiführen. * Einsendung der Steuerabzugsbelege für 1930 bis 20. Januar 1931 Für das Kalenderjahr 1930 sind für Zwecke der Lohn steuererstattungen, der Kirchensteuer und insbesondere auch der Bürgersteuer allgemein Sieuerabzugsbelege für jeden einzelnen Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aus zuschreiben und an das Finanzamt einzusenden. Als Steuerabzug vom Arbeitslohn gilt auch der vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. September 1930 erhobene Ledigenzuschlag. In die Lohnsteuerbescheinigung sind die — einschließlich des Ledigenzuschlags — einbehaltenen Lohnsteuerbeträge in einer Summe einzutragen. Durch den Buchstaben „L“ ist in der Bescheinigung darauf hinzuweisen, daß der Ledigenzuschlag erhoben worden ist. Für die vor dem 31. Dezember 1930 aus dem Dienst verhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer ist ein ver einfachtes Lohnsteuer-überweisungsblatt auszuschreiben miiiiiiiiimmmiiiiiiiiiiiiiiiiiiimmiiiiiiiiiiiiimmMiiiiimiiiiiiimiiiimmiimimiiimiiiiimiiiMiiii V erschiedenes Der Außenhandel der Schweiz mit Uhren im November 1930. Im November 1930 nahm die Schweiz 62249 Stück Uhren und 341 dz Uhrenwaren im Werte von 694ö60Fr. aus dem Ausland auf gegen 63722 Stück und 391 dz im Werte von 777410 Fr. im gleichen Monat des Vorjahres und 61751 Stück und 310 dz im Werte von 712388 t r. im Oktober 1930. Obwohl der Import im November 1930 der Menge nadi größer war als im Oktober, war der Wert dodi kleiner als im Vormonat. Zum Versand kamen im November 1930 1 794537 Stück Uhren und 200 dz Uhrenwaren im Werte von 23659553 Fr. gegen 2262437 Stück und 219 dz = 31 29Ö49Ö Fr. im gleichen Monat des Vorjahres und 16Ö5910 Stück und 202 dz — 208287Ö4 Fr. im Oktober 1930. Der Versand war im November 1930 der Menge nadi (wenigstens bei den Uhren) und dem Werte nach größer als im Oktober 1930. Von den Uhren nach der Stückzahl stammten unter anderem 60712 Stück aus Deutschland, 1169 Stück aus Frankreich und 366 Stück aus den Vereinigten Staaten, als Abnehmer kamen im November unter anderem in Betracht: Großbritannien mit 63344/ Stück, die Vereinigten Staaten mit 151 766 Stück, Deutsdiland mit 120499 Stück, Frankreidi mit 116868 Stück, Kanada mit 68800 Stück, Italien mit 64627 Stück, Holland mit 47806 Stück, Britisdi-Indien mit 42111 Stück, Spanien mit 39589 Stück. und nur die Dauer der Beschäftigung, der während dieser Zeit gezahlte Arbeitslohn und die Höhe der einbehaltenen Steuer zu bescheinigen. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigungen und Uberweisungsblätter bis spätestens 20. Januar 1931 an das Finanzamt einzusenden. Bis zum gleichen Termin hat auch, wenn der Steuerabzug im Markenverfahren durchgeführt worden ist, die Ablieferung der Einlage bogen und der Steuerkarte durch den Arbeitnehmer zu erfolgen. Steuertermine für Januar 1931 Reichssteuern 1. Januar■; Stichtag für die Neufesfseßung des Ver mögens. 5. „ Steuerabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 16. bis 31. Dezember 1930. 10. „ Umsaßsteuer-Voranmeldung und Vor auszahlung für das vierte Quartal 1930. (Schonfrist bis 15. Januar.) 10. „ Einkommensteuer- bzw. Körper schaf tsteuer-Vorauszahlung für das vierte Quartal 1930. Ein Viertel der im leßten Steuerbesclieid festgeseßten Steuer schuld. 20. „ Steueiabzug vom Arbeitslohn für die Zeit vom 1. bis 15. Januar 1930. 20. „ Einsendung der Steuerabzugsbelege für 1930. (Näheres siehe unter Steuerfragen.) 31. „ Leßter Tag für die Abgabe der Einkommen - und Umsaßsteuer-Erklärungen. Ob die Abgabefrist wie im Voriahre bis zum 15. Fe bruar verlängert wird, ist noch nicht bekannt. Gewerbesteuern 5. Januar: Badische Gewerbesteuer, soweit monatlich erhoben. 8. ii Württembergische Gewerbesteuer. 10. ii Bayrische Gewerbesteuer (vierteljährlich). 10. ii Bremer Firmen- und Gewerbesteuer (viertel- lährlich). 10. ii Lippesche Gewerbe- und Berufsteuer. 10. ii Lübeckische Gewerbeertragsteuer. 10. ii Oldenburgische Gewerbesteuer. 15. ii Mecklenburg-Str eliß scher Gewerbesteuer. 15. ii Preußische Lohnsummensteuer (eventuell). (11/427) Taschenuhren bezog die Schweiz im November 1930 368 (i.V. 337) Stück im Werte von 3089 (7599) Fr., zumeist solche aus Nickel, aus Frankreidi und aus dem Ausland. Abgegeben wurden da gegen 567689 (696363) Stück = 6752469 (9057912) Fr. an das Aus land, wobei 491926 (584991) Stück = 3088320 (3927288) Fr. auf soldie aus Nickel usw., 44203 (65602) Stück = 1 159720 (1 718524) Fr. auf solche aus Silber und 23031 (33151) Stück — 2187453 (3107961 )Fr. auf solche aus Gold entfielen. Hauptabnehmer für Taschenuhren aus Nickel war Großbritannien, für silberne und goldene Taschenuhren Deutschland. In Armbanduhren steht dem Import von 159 (1) Stück 9557 (28) Fr. eine Ausfuhr von 698335 (754513) Stück — 23322355 (11 027358) Fr. gegenüber. Auch hier entfällt die Hauptmenge auf Armbanduhren aus Nickel, und zwar 459000 (518038) Stück =: 3444027 (3834562) Fr. Silberne Armbanduhren wurden 122274 (104022) Stück 1508099 (139945/) Fr. und goldene 116704 (132078) Stück 4823 923 (5757307) Fr. verladen. In Automobiluhren betrug der Import 4 (24) Stück — 112 (522) Fr. und der Fxport 18637 (32364) Stück = 203500 (413085) Fr., hiervon gingen 9623 Stück = 82091 Fr. im November nach Frankreich. Gehäuse zu Tasdien- und Armbanduhren bezog die Schweiz 6090/) (61265) Stück = 318986 (338375) Fr. im Ausland, davon
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