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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 56.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19310100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19310100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Hefte 7, 10, 22, 23, 26, 36, 38, 39 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1931)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zentralverbands-Nachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 56.1931 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- BeilageAnzeigen Nr. 1 (1. Januar 1931) -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1931) 1
- ArtikelNeujahr 1931 1
- ArtikelZum neuen Jahre 2
- ArtikelDen Uhrmachermeistern Deutschlands ins Stammbuch zum Neuen Jahr! 4
- ArtikelWer hat Recht? 4
- ArtikelAus eigener Sammlerwerkstätte (VII) 5
- ArtikelSynchronsteueruhr für Turmuhren 6
- ArtikelEin schwarzer Tag und wer ist der Leidtragende? 7
- ArtikelDie Rechtsabteilung 9
- ArtikelAn das deutsche Edelmetallgewerbe 10
- ArtikelSteuerfragen 10
- ArtikelVerschiedenes 11
- ArtikelZentralverbands-Nachrichten 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 15
- ArtikelGeschäftsnachrichten 16
- ArtikelEdelmetallmarkt 17
- ArtikelArbeitsmarkt der Uhrmacherkunst 18
- ArtikelAnzeigen 18
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1931) 19
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1931) 37
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1931) 59
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1931) 83
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1931) 105
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1931) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1931) 165
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (13. März 1931) 215
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (20. März 1931) 235
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (27. März 1931) 251
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (3. April 1931) 271
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (10. April 1931) 291
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (17. April 1931) 309
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (24. April 1931) 327
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1931) 345
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1931) 367
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1931) 385
- BeilageAnzeigen Nr. 21 -
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1931) 409
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1931) 471
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1931) 489
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1931) 535
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1931) 553
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1931) 571
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1931) 589
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1931) 607
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (7. August 1931) 625
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (14. August 1931) 641
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (21. August 1931) 657
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (28. August 1931) 673
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (11. September 1931) 703
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1931) 753
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1931) 771
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1931) 789
- BeilageAnzeigen Nr. 43 -
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1931) 805
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1931) 819
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (6. November 1931) 835
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (13. November 1931) 857
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (20. November 1931) 875
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (27. November 1931) 891
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1931) 907
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1931) 923
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (18. Dezember 1931) 937
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1931) 953
- BandBand 56.1931 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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DIE UHRMACIIEPKUNST Zentralverbands - Nachrichten Achtung! Einbruchdiebstahl - Versicherung. Wie unseren Kollegen schon bekanntgeworden ist, ist unser Vertrag mit der „Neuen Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-Aktiengesell schaft” gelöst worden. Bereits seif geraumer Zeit benuM sie jede Gelegenheit, wie Schadensfälle, Umzug in ein anderes Gesdiaftslokal oder irgendwelche Veränderung des Risikos, um sich von den Uhrmacherversicherungen zu befreien. Neue Ver sicherungsverträge sdiliejjt sie nicht mehr oder nur zu den Sähen des Einbrudidiebstahl-Versicherungtarifs ab, der für die Uhr machergeschäfte untragbar hodi ist. Der Tarif sieht Sähe bis zu 50" O() des Warenwertes vor. Der Zentralverband hielt es daher fiir seine Pflicht, ein Abkommen mit einer anderen Versidierungsgesellschaft zu schliehen, das auf die Dauer berechnet und für beide Teile tragbar ist. Es muh nämhdi zugegeben werden, dah die „Frankfurter" seinerzeit unseren Kollegen unzureidiende Prämien eingeräumt hat. Namentlidi die in den Jahren 1927 und 1928 vereinbarten Sähe waren zu niedrig, wie der Verlauf des Gesdiäfts bewiesen hat. Wollten wir ein langfristiges Abkommen treffen — und nur ein soldies hat Zweck —, so muhten wir auf diesen Umstand Rücksicht nehmen. Es erwies sidi als sehr sdiwierig, überhaupt eine Ver sicherungsgesellschaft von Rang zu finden, die bereit war, einen Sondervertrag über die Einbruchdiebsiahl - Versicherung von Uhr machergeschäften zu schliehen. Wir erhielten fast überall von vornherein eine Ablehnung mit der Begründung, dah kein Interesse für die Einbruchversicherung von Uhrmachern bestünde, und schon gar nicht, wenn die Prämien und Bedingungen günstiger, als die Tarifsähe vorsehen, gestaltet werden sollen. Es hat monatelanger, schwieriger Verhandlungen mit der Mannheimer Versicherungsgesellschaft bedurft, bis wir uns auf Vertrags bedingungen und Prämiensähe einigen konnten, die das Günstigste darsfellen, w'as billigerweise von einer Versidierungsgesellschaft erwartet werden kann. Wir fanden bei dieser Gesellsdiaft schon deshalb mehr Verständnis als bei den anderen Versidierungs- gesellschaflen, weil die „Mannheimer” seit über dreihig Jahren Vertragsgeseltsdiaft des Pforzheimer Kreditorenverbandes ist und daher über eine besonders gute Kenntnis der Verhältnisse in der Sdimuckwarenbrandie und den verwandten Gewerben verfügt. Es war insbesondere auch unser verstorbener I. Vor sitzender, Herr Kollege Kerckhoff, der bei allen diesen Verhand lungen den Standpunkt vertrat, es käme darauf an, jeht ein Werk von Dauer zu sdiaffen und den Vertrag auf eine Grund lage zu stellen, die ein langjähriges Hand-in-Hand-Arbeiten zwischen Zentralverband, der Kollegenschaft und der Versiche rungsgesellschaft gewährleistet. Wir haben uns vor einigen Woctien an diejenigen Kollegen gewandt, die zur Zeit nodi bei der „Neuen Frankfurter” auf Grund des alten Vertrages versidiert sind, und haben sie auf gefordert, sofort ihren Übertritt zur „Mannheimer” zu erklären. Wir haben diesen Kollegen gleidizeitig ausführlich dargelegt, dajj die „Mannheimer” und die „Neue Frankfurter” sidi bereits miteinander verständigt haben, wie in solchen Fallen etwa nodi an die „Neue Frankfurter” bezahlte Prämien zwischen den Ge- sellsdiaften unmittelbar zu verredinen seien. Das einzelne Mit glied hat also hiermit gar nidits zu tun. Die Verrechnung der Beträge erfolgt zwisdien den Direktionen der Versidierungs- gesellschaften direkt, ein Geldverlust tritt hierdurch nicht ein. Wir konnten zu unserer Freude feststellen, dajj unser Rund- sdireiben lebhaften Widerhall in der Kollegenschaft gefunden hat, und wir erhielten mit jeder Post Stojje unterschriebener Zu stimmungserklärungen. Freilich hat jefet der Zustrom wesentlich nachgelassen, wie es ia mit Rücksicht auf die starke Inanspruch nahme der Ladeninhaber durch das Weihnachtsgeschäft selbst verständlich ist. Wir müssen aber doch auch feststellen, dajj noch eine grojje Anzahl Zustimmungserklärungen uns fehlt, die vielleicht im Drange der vorweihnachtlichen Geschäfte verlegt und abhanden gekommen sind, und wir furchten fast, daB der eine oder andere in einer nicht zu rechtfertigenden Leichtfertig keit die ganze Sache einstweilen einmal aus der Ltand gelegt hat. Dies geht nicht an. Die Frage des Einbruchdiebstahl-Versicherungs- schufees ist eine Kernfrage für das Bestehen des Uhr machers. Es mag jeder einmal daran denken, dajj eine einzige Nacht genügt, um die Frucht eines arbeitsamen Lebens zu vernichten und den betroffenen Kollegen wirtschaftlich dem Nichts gegen überzustellen. Sicherungen sind notwendig und gut, aber auf Versicherungsschutz zu verzichten mit der oft gehörten Begründung, „in meinen Laden bricht so leicht keiner ein”, ist unverantwortlich; denn die Erfahrung hat nicht nur in einem, sondern in Hunderten von Fällen gezeigt, dalj es einen einbruchsicheren Uhrmacher laden nicht gibt und auch nicht geben kann. Wir kommen nun nocti zu einer Frage, die für den Kollegen, der von der Riditigkeit der vorstehenden Ausführungen über zeugt ist, wohl die widitigste ist. Was kostet denn die neue Einbruchdiebstahl-Versicherung des Verbandes? Als sparsamste und gleichzeitig in den meisten Fällen vollständig ausreidiende Versidierungsart führen wir die sogenannte Bruch- tei l Versicherung neu ein. Es sind mindestens 50 des wirklichen Wertes der ge samten Gesdiaftseinrichtung und Utensilien sowie Waren (für eigene und fremde Redinung) als Versicherungssumme zu be antragen. Nehmen wir also beispielsweise an, es hat jemand eine Geschäftseinnditung im Werte von 2000 7?)/ und Waren ein- sdiliejjhch Reparaturen usw. im Werte von 10000 7?)/, so würde die Hälfte der Gesamtsumme = 6000 .'/?)/ zu versichern sein. Bis zu 6000 .'/?)/ wird also dann jeder Schaden voll ersetzt, und audi nur von 6000 .'/?)/ ist die Prämie zu bezahlen. An Prämien werden erhoben: 1. Bei Mitgliedern, die in Zone A (umfassend Deutschland und Freistaat Danzig ohne die nachstehend unter B, C und D aufgeführten Städte und Gebiete) wohnen: 7° o0 , mindestens 20 .'/?)/ jährlich. 2. Bei Mitgliedern, die in Zone B (umfassend die Städte Breslau, Düsseldorf, Wuppeital |Flberfeld- Barmen), Frankfurt a.M., Stettin und das Saargebiet) wohnen: 9 0 0(l , mindestens 30 .'/?)/ jährlich. 3. Bei Mitgliedern, die in Zone C (umfassend die Sfädte bzw. Gebiete Danzig (Stadt und Vororte|, Köln, Hamburg, Altona, Harburg-Wilhelmsburg, oberschlesischer Industriebezirk, Ruhr- kohlengebiet) wohnen: 15 0 , H „ mindestens 45./?)/ jährlich. 4. Bei Mitgliedern, die in Zone D (umfassend Grojj-Berlm) wohnen: 20 11 0I) , mindestens 60 7?)/ jährlich. Wünscht jemand durchaus Vollwertversicherung, so mujj er eben den gesamten Wert versichern und zahlt dafür eine niedrigere Prämie, nämlich: 1. In Zone A 4"/ 00 der Versicherungssumme, mindestens 20 7?)/, 2- - » B 6" 00 „ n n 30 n 3 C 9°/ .r ^ v "" » .. „ 45 „ 4- „ „ D 12° 0 „ „ n ^ 5Q ^ Dies wird aber wohl im allgemeinen nur für sehr kleine Geschäfte nötig sein, bei denen mit einem totalen Ausrauben des gesamten Ladens gerechnet werden kann. Soll aucli nodi der Raubanfall im Laden versidiert sein so ist hierfür ein kleiner Zusdilag zu zahlen, der sich je nadi den Verhältnissen für Zone A und Zone B auf nur •/„ — »• o/ bei Zone C auf 1 —l\V’.-<x> und für Zone D auf 1V 4 — 2 7 t)0 der versicherten Summe stellt.
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