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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 63.1938
- Erscheinungsdatum
- 1938
- Sprache
- German
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-193801008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19380100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19380100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Hefte 21 und 43 und die Seiten 177, 178, 189, 190, 365 bis 368, 565 bis 570, 625, 626
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 27 (1. Juli 1938)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wochenschau der U
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 63.1938 -
- TitelblattTitelblatt -
- BeilageAnzeigen Nr. 1 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1938) 1
- BeilageAnzeigen Nr. 2 -
- AusgabeNr. 2 (7. Januar 1938) 25
- BeilageAnzeigen Nr. 3 -
- AusgabeNr. 3 (14. Januar 1938) 33
- BeilageAnzeigen Nr. 4 -
- AusgabeNr. 4 (21. Januar 1938) 43
- BeilageAnzeigen Nr. 5 -
- AusgabeNr. 5 (28. Januar 1938) 53
- BeilageAnzeigen Nr. 6 -
- AusgabeNr. 6 (4. Februar 1938) 65
- BeilageAnzeigen Nr. 7 -
- AusgabeNr. 7 (11. Februar 1938) 77
- BeilageAnzeigen Nr. 8 -
- AusgabeNr. 8 (18. Februar 1938) 91
- BeilageAnzeigen Nr. 9 -
- AusgabeNr. 9 (25. Februar 1938) 103
- BeilageAnzeigen Nr. 10 -
- AusgabeNr. 10 (4. März 1938) 117
- BeilageAnzeigen Nr. 11 -
- AusgabeNr. 11 (11. März 1938) 133
- BeilageAnzeigen Nr. 12 -
- AusgabeNr. 12 (18. März 1938) 147
- BeilageAnzeigen Nr. 13 -
- AusgabeNr. 13 (25. März 1938) 161
- BeilageAnzeigen Nr. 14 -
- AusgabeNr. 14 (1. April 1938) 179
- BeilageAnzeigen Nr. 15 -
- AusgabeNr. 15 (8. April 1938) 191
- BeilageAnzeigen Nr. 16 -
- AusgabeNr. 16 (15. April 1938) 217
- BeilageAnzeigen Nr. 17 -
- AusgabeNr. 17 (22. April 1938) 229
- BeilageAnzeigen Nr. 18 -
- AusgabeNr. 18 (29. April 1938) 241
- BeilageAnzeigen Nr. 19 -
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1938) 253
- BeilageAnzeigen Nr. 20 -
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1938) 265
- BeilageAnzeigen Nr. 22 -
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1938) 287
- BeilageAnzeigen Nr. 23 -
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1938) 299
- BeilageAnzeigen Nr. 24 -
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1938) 313
- BeilageAnzeigen Nr. 25 -
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1938) 325
- BeilageAnzeigen Nr. 26 -
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1938) 337
- BeilageAnzeigen Nr. 27 -
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1938) 345
- ArtikelAufgaben und Befugnisse des Reichsinnungsverbandes auf dem ... 345
- ArtikelSynchron-Uhrenanlagen für Schiffe 347
- ArtikelJetzt schon an die Lichtwerbung denken . . . 348
- ArtikelDie Uhrmacher in Bolivien 349
- ArtikelFür die Werkstatt 350
- ArtikelDeutsche Uhren zollfrei nach Österreich! 350
- ArtikelReichssteuertermine im Juli 1938 350
- ArtikelWochenschau der U 351
- ArtikelFachgruppe Spezialhandwerke 352
- ArtikelFirmennachrichten 352
- ArtikelPersonalien 352
- ArtikelFragekasten 353
- ArtikelKonkurse und Vergleichsverfahren 353
- ArtikelBörsen-Edelmetallpreise in Pforzheim 354
- ArtikelInnungsnachrichten 354
- ArtikelTerminkalender 354
- ArtikelAnzeigen 354
- BeilageAnzeigen Nr. 28 -
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1938) 355
- BeilageAnzeigen Nr. 29 -
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1938) 387
- BeilageAnzeigen Nr. 30 -
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1938) 401
- BeilageAnzeigen Nr. 31 -
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1938) 411
- BeilageAnzeigen Nr. 32 -
- AusgabeNr. 32 (5. August 1938) 421
- BeilageAnzeigen Nr. 33 -
- AusgabeNr. 33 (12. August 1938) 431
- BeilageAnzeigen Nr. 34 -
- AusgabeNr. 34 (19. August 1938) 441
- BeilageAnzeigen Nr. 35 -
- AusgabeNr. 35 (26. August 1938) 451
- BeilageAnzeigen Nr. 36 -
- AusgabeNr. 36 (2. September 1938) 463
- BeilageAnzeigen Nr. 37 -
- AusgabeNr. 37 (9. September 1938) 473
- BeilageAnzeigen Nr. 38 -
- AusgabeNr. 38 (16. September 1938) 483
- BeilageAnzeigen Nr. 39 -
- AusgabeNr. 39 (23. September 1938) 495
- BeilageAnzeigen Nr. 40 -
- AusgabeNr. 40 (30. September 1938) 507
- BeilageAnzeigen Nr. 41 -
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1938) 519
- BeilageAnzeigen Nr. 42 -
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1938) 531
- BeilageAnzeigen Nr. 44 -
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1938) 551
- BeilageAnzeigen Nr. 45 -
- AusgabeNr. 45 (4. November 1938) 575
- BeilageAnzeigen Nr. 46 -
- AusgabeNr. 46 (11. November 1938) 585
- BeilageAnzeigen Nr. 47 -
- AusgabeNr. 47 (18. November 1938) 601
- BeilageAnzeigen Nr. 48 -
- AusgabeNr. 48 (25. November 1938) 613
- BeilageAnzeigen Nr. 49 -
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1938) 627
- BeilageAnzeigen Nr. 50 -
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1938) 639
- BeilageAnzeigen Nr. 51 -
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1938) 653
- BeilageAnzeigen Nr. 52 -
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1938) 669
- BandBand 63.1938 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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Nr. 27 DIE UHRMACHERKUNST 351 WocUctttcUau du Plaiinverkehr: Beschränkung der Verwendung nk Du ^ die Anordnung Nr. 14 vom 2Z Juni beschränkt die Uberwachungsstelle für edle Metalle den Verkehr mit Platin nur 7m v VL fir 1* 'V^" 1 Gewerbe oder Beruf benötigen. Frwe^h ^ Wl 7 ? a r! gerechtfertigten Zwecken ist also der trwerb in Zukunft nicht gestaltet. H erti9W u r ^ n > Y erde 1 n von diese r Anordnung nicht berührt- außerdem gilt die Anordnung nicht für Österreich. Sie bezweckt die bessere Versorgung der verarbeitenden Betriebe mit Platin. (VI 1/9213)* Uhrmachergenossenschaften zur Abwehr von Hausierern Wiederholt haben Uhrmacherinnungen den Plan erwogen, Ge nossenschaften zur Abwehr von Uhrenhausierern zu errichten. Fürdie Errichtung solcher Genossenschaften wurden schwerwiegende und ernstliche Begründungen vorgebracht Es handelte sich namentlich um Bezirke, die besonders schwer von Vertretern der Versand häuser betroffen wurden. Ob die Errichtung einer solchen Ab wehrgenossenschaft erstrebenswert ist, soll dahingestellt bleiben. Jedenfalls ist es dringendes Erfordernis, von allen Uhrmacher innungen zu beachten, dag eine solche Uhrmachergenossenschaft nur nach eingehenden Besprechungen mit dem Reichsinnungs verband des Uhrmacherhandwerks und nach Genehmigung des Keichsstandes des Deutschen Handwerks gegründet werden darf Uber die Bedingung der Genehmigung dürfen sich die Innungen unter keinen Umständen hinwegseben. (VI 1/9211) Gegen die Uhrmacher« Hausier -Genossenschaft Von der Garantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher e.V., Sig Wuppertal, erhielten wir folgende Zuschrift zur Veröffentlichung- „Es sind Gerüchte im Umlauf, welche die »GEDU«, Garantie gemeinschaft Deutscher Uhrmacher, in Beziehung bringen zu der von einigen Uhrmachern geplanten Uhren-Verkaufsgenossen schaft welche den Hausier- und Abzahlungshandel mit Uhren betreiben soll. Demgegenüber erklären wir, dag wii mit der geplanten Gründung nicht das Geringste zu tun haben. Wenn einzelne unserer Mitglieder sich daran beteiligen sollten, so tun sie dies a i ui lh J e e,gene Gefahr. Die Geschäftsführung der »GEDU« steht dem Plan dieser Gründung scharf ablehnend gegenüber.” Uhrmacherei und Ornithologie Es ist bestimmt eine prächtige Ausgleichsliebhaberei, die unser Berufskamerad Hermann Grösser in Münsterberg (Schles.) neben seinem Handwerk ausübt. Er ist einer der ältesten und rührigsten Ornithologen, die von der Vogelwarte Rossitten für den Gau Schlesien eingesetzt sind. Fast täglich durchstreift er seit vielen Jahren die Wälder, und es gibt wohl kaum ein Vogel nest, das er nicht kennt. Als ehrenamtlicher Beringer arbeitet er für die Rossittener Vogelwarte und unterstützt auf diese Weise die Wissenschaft. Berufskamerad Grösser führt nicht nur für sein Geschäft, sondern j auch über die Vögel ein „Eingangsbuch”, um Klarheit über den ^ Flugplan der Zugvögel zu gewinnen. (VI 1/9201) - Preisbildung bei Änderung des Rohmaterials oder der Arbeitsweise Bisher galten für die Preisbildung von Waren, deren Roh stoffe oder Verarbeitungsweise sich nach dem Stichtag der Preis- Stop -Verordnung geändert hatten, besondere GesichtspunKte. Um zu verhindern, dag solche Fälle zum Anlag unberechtigter Preiserhöhungen genommen werden, hat der Reichskommissar für die Preisbildung die bisher hierfür geltende Regelung auf gehoben. Eine Preiserhöhung für Waren, deren Rohstoffe oder Verarbeitungsweise sich nach dem Stichtage geändert haben, ist nunmehr grundsätzlich nur dann statthaft, wenn die zuständige Preisbildungsstelle eine entsprechende Ausnahmebewilligung erteilt hat. (VI1/9199) Erleichterter Warenverkehr mit Österreich Der Reichswirtschaftsminister hat im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzminister und dem Reichsernährungsminister an geordnet, dag vom 20. Juni an auch für solche Waren österreichi schen Ursprungs, die zur Zuständigkeit der Uberwachungs- ; stellen I —IV und VI gehören, devisenrechtliche Genehmigungen .nicht mehr erfordeilich sind. Gleichzeitig wurde die Verordnung über den Warenverkehr mit Österreich vom 23. März 1936, die besondere Einkaufsgenehmigungen für die Einfuhr österreichischer Waren nach dem Altreich vorsah, aufgehoben. In Zukunft b edarf also die Einfuhr österreichischer Waren weder einer devisenrechtlichen Genehmigung noch einer Einkaufsgenehmigung. (VI1/919Ö) Ungewöhnliche Schaufenster Die interessante „Verkaufspraxis” — Verlaa für Wirtsrhaf* und Verkehr, Forkel & Co., Stuttgart - bringt in He» 5 unte! dieser Überschrift auch eine originelle Idee eine« i ihrma^i. in einem Schwarzwalddorf. ng,ne,,e ,dee e,n es Uhrmachers Wini,Ui5 r ' Si 1'" g ? nzei \ Schaul <asten aus Stahlblech und leichtem Winkeieisen konstruiert worden, der um eine Kante hSum- frenn g der UH.' ~ herausgeschwungen - scheinbar a ^ ^ Aufnahme Privat Wird er an die Hauswand herangedreht, so zeigt er seine Rückseite und schugt dabei auch die andere Schaufensterscheibe Der Kasten ist so massiv, dag auch Standuhren ausgestellt werden können. (VI 1/9203) Urlaubsregelung in Uhren- und Schmuckindustrie In den „Wirtschaftlichen Mitteilungen” der Pforzheimer lndustrieverbande ist die neue Tarifordnung für die Edelmetall- mdustrie in Sudwestdeutschland für den Uilaub der Arbeiter und Lehrlinge veröffentlich!. ui s » e< r hs . Mona ten Betriebszugehörigkeit beträgt der Urlaub der Arbeiter im 1. bis 6. Jahr 6 Werktage 6. „ ö. „ ö 9. „ 10. „ io 11. Jahr und folgenden . . 12 Während des Urlaubs darf keine dem Urlaubszweck zuwider- aufende Erwerbsarbeit geleistet werden; im gegenteiligen Falle kann das Urlaubsgeld zugunsten der NSV. zurückverlangt werden. Das Urlaubsgeld ist bei Antritt im voraus zu zahlen. Stunden- lohnempfanger, Akkordarbeiter und Prämienarbeiter erhalten den durchschnittlichen Stundenverdienst der legten sechs Wochen vergütet. Die Urlaubsregelung für die Jugendlichen entspricht dem vor kurzem ergangenen Jugendschuggeseg, wonach für Jugend liche unter 16 Jahren 15, für Jugendliche über 16 Jahren 12 Werk tage zu gewahren sind. Die Zahl erhöht sich auf 1ö Werktage wenn der Jugendliche mindestens 10 Tage an einem Lager oder einer Fahrt der Hitler-Jugend teilnimmt. (V11/9214) Der neue Pendel-Knopf-Ohrring Wenn die bisherigen Ohrringe nicht mit einem kleinen An hänger versehen waren, wirkten sie in ihrer Form als kleine Knöpfe immer etwas steif — es fehlte das lebendiqe, lebhafte Spiel. Sollte man nicht diese kleinen Knöpfe ähnlich aufhängen können, wie die grogen Anhänger, damit auch sie den Bewegungen des Kopfes der Trägerin folgen? Gedacht — getan! Das Vorderteil der Brisur wurde eine langgestreckte Ose, die vor den Ohrläppchen anliegt. Wie üblich, ist unlen der Fug des Bügels befestigt und oben ist die runde Ose, in die sich der Bügel einhakt. Hieroben istauch eine weitere Ose, in die nun der schmückende Teil des Ohrrings eingehängt ist. Diesen neuen Ohrring bringt die Firma Rudolf Flume jegt heraus. Die Haarmode lägt das Ohr fast frei und fordert mehr und mehr einen solchen kurzen Schmuck des Ohres. Mit dieser Neuheit kann der rührige Geschäftsmann ein Argument mehr für den Verkauf anführen. (VI 1/9305)
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