Vv. N achbericht der ersten Deputation der zweiten Kammer, die zu dem Entwürfe einer definitiven Landtagsordnung einqegangenen Anträge betreffend. Eingegangen den 25. Juli 1855. (Bericht, den Bcrathungsmodus betreffend, Landt.-Acten, Beil, zur III. Abth. S. 397. Hauptbericht, ebendas. S. 465.) An Verfolg des hinsichtlich der Berathung des Entwurfs zu einer definitiven Landtagsordnung gefaßten Beschlusses, Mitth. der zweiten Kammer S. 1871 flg., war die Frist zur Einbringung von Anträgen nach bewirkter Vertheilung des Hauptberichts bis zum 23. dieses Monats festgesetzt worden und es sind bis dahin mehrere Anträge eingegangen. Die Deputation trat in einer gestern veranstalteten Sitzung in Gegenwart eines Königlichen Eommissars mit den Antragsstellern in Vernehmung und es ist in Folge dieser Besprechung ein Theil jener Anträge zurückgezogen worden. Soweit dieß nicht geschehen ist, steht der Kammer die Entschließung hierüber zu und es ist derselben zu diesem Behufe Folgendes anzuzeigen: Zu § 30. hat der Abgeordnete Reiche-Eisenstuck den in der Beilage unter enthaltenen Antrag gestellt, und sich zu dessen Unterstützung auf die demselben beigefügten, bei der Besprechung noch weiter ausgeführten Gründe bezogen. Die Deputation kann jedoch diesen letzter» nicht beipflichten. Soviel nämlich 1) die Fassung des Entwurfs 8 30. Abs. 5. angeht, so stellt sich solche als richtig dar, wenn man das Wort „außerhalb" auf die Vorstände UrUsxe rill' Uritten ^dtkeiliin^. 83