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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Beteiligung der Beamten an Konsum-, Beamtenvereinen und Warenhäusern (Schluß)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 49
- ArtikelPrüfung der Lehrlingsarbeiten 50
- ArtikelDie mechanisch-astronomische Uhr 50
- ArtikelDie Reparatur des Zylinderganges (Fortsetzung) 51
- ArtikelDie Beteiligung der Beamten an Konsum-, Beamtenvereinen und ... 54
- ArtikelDreiminuten-Uhren 55
- ArtikelHenry Sully, 1680 - 1728 55
- ArtikelNeue Guillochierungen für Uhrdeckel 57
- ArtikelThermodynamischer Aufzug für Großuhren 58
- ArtikelEingesandt 59
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 59
- ArtikelPersonalien 60
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 60
- ArtikelVermischtes 61
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 63
- ArtikelFragekasten 63
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 64
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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54 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 4 Die Beteiligung der Beamten an Ronfum-, Beamtenvereinen und Warenbäufern (Schluß aus n 0 . 2> Aber noch auf etwas anderes möge hier hingewiesen werden. Es ist gesetzlich vorgesehen, daß die Beamten sich nicht durch irgendwelche Nebenbeschäftigung einen Erwerb schaffen. Nur mit Ge nehmigung der Vorgesetzten Behörde ist dieses gestattet. Will jedoch ein Beamter Mitglied eines Konsumvereins werden, so ist eine solche Genehmigung nicht erforderlich. Dokumentiert sich aber der Betrieb eines Konsum- oder Beamtenvereines nicht als ein gewerblicher und suchen die Mitglieder eines solchen nicht etwa einen Erwerb, einen Gewinn aus ihrer Mitgliedschaft zu ziehen? Dr. Carl Hampke, Syndikus der Handelskammer zu Posen, beantwortet diese Frage in einem Aufsatze in den Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik über die Besteuerung der Genossenschaften in Preußen, wie folgt: „Jede auf die Erzeugung von Gütern und die Vermittelung ihres Bezuges gerichtete Tätigkeit strebt nicht nur nach Gewinn, anderenfalls sie unterbleiben würde, sondern sie hat berechtigter maßen Anspruch darauf. Es kann und wird niemand beispiels weise von einem Tischler erwarten, daß er das von ihm hergestellte Stück Möbel zum Selbstkostenpreise verkauft, oder daß ein Kauf mann seine Waren zum Einkaufspreise nur mit einem die Betriebs kosten deckenden Aufschlag verkaufen wird. Beide Gewerbetreibende haben Anspruch auf einen Gewinn aus ihrer für andere ausgeübten Tätigkeit. Auf diesen Gewinn nun haben es die Genossenschaften bei ihrer Begründung abgesehen und die dauernd ausgeübte An eignung dieses Gewinnes, den die Genossenschafter ohne Bestehen der Genossenschaft an Gewerbetreibende zahlen müßten, stempelt den genossenschaftlichen Betrieb zu einem Gewerbebetrieb und macht ihn gewerbesteuerpflichtig. Dabei ist es gleichgültig, ob die Genossenschaften diesen Gewinn am Schluß des Jahres in Gestalt von sogenannten Dividenden an die Mitglieder auszahlen oder ob sie ihn sogleich in den Preisen der verkauften oder eingekauften Produkte den Mitgliedern zuführen, wesentlich ist, daß die Genossenschaft den Zweck hat, den Gewinn, den andere berechtigterweise durch ihre produktive oder verteilende Tätigkeit zu erzielen bestrebt sind, durch ihre dauernd ausgeübte Tätigkeit ihren Mitgliedern zuzuwenden.“ Für noch bedeutend tadelnswerter muß es aber erachtet werden, wenn Reichs- und Staatsbeamte eigene Wirtschaftsgenossenschaften und Warenhäuser gründen, wobei die letzteren wiederum nur ein eigen artiger Typus der Versandgeschäfte sind. Die Warenhäuser für Offiziere und Beamte nehmen immer mehr an Umfang und Zahl zu und tragen von Tag zu Tag mehr dazu bei, den gewerbtätigen Mittelstand wirtschaftlich zu ruinieren. Nicht nur den Namen haben sie von den eigentlichen Warenhäusern, diesem gefahr drohenden Gespenst für weite Schichten von Handel und Handwerk angenommen, sondern sie beginnen auch von Tag zu Tag ihren Geschäftsbetrieb nach dem Muster dieser neusten Typen des Detailhandels auszubauen. Der Verkauf von allen Waren der Be kleidungsbranche bildet bei weitem nicht mehr die Grenze ihres Betriebs, sondern alles, was zum menschlichen Leben gehört, was den Genuß des menschlichen Daseins erhöhen kann, haben sie in ihren Geschäftsbereich gezogen. Natürlich haben sie auch in den Uhrenvertrieb stark eingegriffen. Uhren aller Art bilden so gar einen regelmäßigen und sehr beliebten Verkaufsgegenstand in den Warenhäusern für Beamte und Offiziere des Heeres und • der Marine. Unwillkürlich muß man sich fragen, woher stammen die in diesen Warenhäusern zum Verkauf angebotenen Uhren, wo liegt ihre Bezugsquelle? Wenn der Verkauf von Uhren in den Warenhäusern noch größere Ausdehnung annimmt, dann liegt die Zeit nicht fern, daß dem Uhrmachergewerbe jeder gesunde Boden entzogen und auch der Uhrmacher zu jener Klasse von Handwerkern herabsinken wild, die wie der Flickschuster nur noch die in den Warenhäusern gekauften Gegenstände reparieren. Mit Freuden kann es nur be grüßt werden, wenn Handel und Handwerk sich in jüngster Zeit zusammenschließen, um gemeinsam gegen die Auswüchse des Ge nossenschaftswesens, wie sie in den Konsumvereinsbestrebungen der Beamtenschaft erwachsen sind, anzukämpfen. Eine gesetzliche Handhabe, den Beamten die Mitgliedschaft in Konsumvereinen, die Gründung von Beamtenvereinen und Beamten-Warenhäusern zu verbieten, besteht allerdings zur Zeit noch nicht. Aber ein Wort der Vorgesetzten Behörden dürfte auch hierbei schon wesent lich zur Beseitigung solcher bestehenden Mißstände helfen. Ein schönes Beispiel bietet in dieser Hinsicht Bayern, wo bis heute die Gründung eines Beamtenwarenhauses unterblieben ist, nachdem von höchster Stelle eine Kundgebung gegen solche Be strebungen erfolgte. Bedauernswert ist es allerdings, daß die Beamten nicht selbst zur Einsicht kommen, daß sie mit ihren Genossenschaftsbestrebungen direkt dem Interesse des Staats ent gegenarbeiten, indem sie eine ganze Gesellschaftsklasse dem wirtschaftlichen Untergange preisgeben, eine Gesellschaftsklasse, deren Mitglieder durch harte Arbeit und emsigen Fleiß bestrebt sind, ihren täglichen Unterhalt zu verdienen und für ihr Alter sich die Mittel für ein bescheidenes Dasein zu erwerben. Um wie viel anders ist dagegen der Beamte gestellt. Er bezieht sein festes Gehalt, braucht nicht mit wirtschaftlichen Konjunkturen zu rechnen, in Fällen von Krankheit ist für ihn gesorgt und im Alter zahlt ihm der Staat eine Pension, die ihm einen standesgemäßen Unterhalt sichert. Daneben nimmt der Staat noch einen großen Teil der Sorge für die Familie von seinen Schultern. Alles dies muß der Kaufmann und der Handwerker missen. Um so begreiflicher ist es, wenn es sich zur Zeit in diesen Kreisen regt, wenn in vielen Städten Mittelstandsvereinigungen sich bilden und ihren Einfluß dahin geltend machen, daß die politischen Parteien endlich einmal die Sache des gewerblichen Mittelstandes zu der ihrigen machen, ja selbst politischen Einfluß zu erringen suchen. Die politischen Parteien im Reiche scheinen auch bereits erkannt zu haben, daß sie diese Bestrebungen nicht länger unberücksichtigt lassen dürfen, wenn sie in Zukunft noch Anhänger in den Kreisen des gewerblichen Mittelstandes zu finden hoffen. Als erste ist die Zentrumspartei auf dem Plane erschienen, um um die Gunst des gewerblichen Mittelstandes zu werben. Die Abgeordneten Gröber, Dr. Pichler, Roeren, Fuchs, Wattendorf beantragten am 4. Dezember, der Reichstag wolle beschließen, „die verbündeten Regie rungen zu ersuchen, zum Schutze des Mittelstandes im Ge werbe, insbesondere im Interesse des Kleinhandels, dem Reichstag einen Gesetzentwurf zu unterbreiten, durch den die Vereinigung von Beamten des Reiches, des Heeres, der Marine und des Staates, sowie von Offizieren zum Betriebe von Warenhäusern untersagt wird.“ Für die Mittelstandsbewegung bedeutet dieser Antrag ein nicht zu verkennendes Zeichen der Ermutigung. Für sie ist hiermit der Augenblick gekommen, sich zu regen, und auch bei den anderen politischen Parteien ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß diese klar und deutlich ihren Standpunkt zu den Wünschen und Forderungen des gewerblichen Mittelstandes darlegen. Als ein erfreuliches Zeichen ist es auch zu betrachten, daß es nicht bei dem genannten Antrage geblieben ist, sondern die Abgeordneten v. Dirksen und Genossen (R.-P.) beantragt haben, zur Abstellung der berechtigten dringlichen Klagen des gewerblichen und kauf männischen Mittelstandes über die immer zunehmende Erschwerung seiner Existenzbedingungen weiter „darauf hinzuwirken, daß die steuerlichen und anderen Begünstigungen aller Warenhäuser, Kasinos, Konsumvereine und Produktionsgenossenschaften beseitigt werden.“
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