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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 11.1904
- Erscheinungsdatum
- 1904
- Sprache
- German
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454416Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454416Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454416Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1904)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Fragekasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefkasten und Rechtsauskünfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 11.1904 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Abbildung1. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1904) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1904) 17
- Abbildung2. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1904) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1904) 49
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung (Zentralstelle zu Leipzig) 49
- ArtikelPrüfung der Lehrlingsarbeiten 50
- ArtikelDie mechanisch-astronomische Uhr 50
- ArtikelDie Reparatur des Zylinderganges (Fortsetzung) 51
- ArtikelDie Beteiligung der Beamten an Konsum-, Beamtenvereinen und ... 54
- ArtikelDreiminuten-Uhren 55
- ArtikelHenry Sully, 1680 - 1728 55
- ArtikelNeue Guillochierungen für Uhrdeckel 57
- ArtikelThermodynamischer Aufzug für Großuhren 58
- ArtikelEingesandt 59
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 59
- ArtikelPersonalien 60
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 60
- ArtikelVermischtes 61
- ArtikelDie Theorie in der Werkstatt (Fortsetzung) 63
- ArtikelFragekasten 63
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 64
- Abbildung3. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1904) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1904) 81
- Abbildung4. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1904) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1904) 113
- Abbildung5. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1904) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1904) 145
- Abbildung6. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1904) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1904) 177
- Abbildung7. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1904) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1904) 209
- Abbildung8. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1904) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1904) 241
- Abbildung9. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1904) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1904) 273
- Abbildung10. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1904) 289
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1904) 305
- Abbildung11. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1904) 321
- AusgabeNr. 22 (15. November 1904) 337
- Abbildung12. Kunstbeilage -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1904) 353
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1904) 369
- BandBand 11.1904 I
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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64 LEIPZIGER UHRMACHER-ZEITUNG No. 4 Zu Frage 1106. Zur Lieferung der Teilscheibe empfielt sich die Firma Ernst Kreißig in Glashütte, die jede Teilung prompt und preiswert ausführen kann. Umarbeitung und Neuarbeiten an allen Schneidemaschinen ist mit eine Spezialität dieser Firma. Zu Frage 1106. Herr C. Robold, Dresden A. Zwingerstr. 3 hat eine gebrauchte größere Teilscheibe und Teile einer Schneid maschine daliegen, die er jedenfalls billig abgiebt. Otto Pietsch, Uhrmacher, Radeburg. Zu Frage 1106. Ich habe eine noch gut erhaltene Teilmaschine abzugeben, der Durchmesser der Scheibe ist 27 cm, das Gewicht der Maschine 6% kg, die Teilung geht durch alle Nummern bis 365, Räder können im Durchmesser bis ca. 10 cm geschnitten werden; Radaufsätze und Fräsen fehlen. Preis 50 Mk. M. Spermann, Neuötting i. B. Zur Frage 1107. Ich habe ein gutes neues Ankerwerk, welches in einem guten luftdichten Eisengehäuse eingepaßt ist; das Werk wird von hinten aufgezogen mittels eingesetzten Schlüsselverschlusses welcher in den Aufzugzapfen paßt und wasserdicht abgeschlossen ist. Echapement läuft in Steinen, Platinen - Durchmesser. Q 35 mm, Gangzeit 36 Stunden; gebe solches für M. 20.— ab. C. A. Koch, Uhrmacher, Seehausen Kr. Wanzleben. Zu Frage 1107. Wir sind Lieferanten von acht Tage gehenden Uhren mit Anker oder Zylindergang. Die Schutzgehäuse gegen Feuchtigkeit werden den Bedürfnissen entsprechend stets hergestellt. Wegen des Betreibens von Registriertrommeln hätte der Fragesteller mit uns näher in Korrespondenz zu treten. Uhrenfabrik Villingen Aktiengesellschaft, Betrieb Niedereschach i. Schwarzwald. Zu Frage 1107. Werke für Registrierzwecke mit Anker- und Zylindergang und Schutzgehäuse für die Werke fabriziere und liefere ich in verschiedenen Größen der Werke und Trommeln, wie auch mit beliebiger Umlaufszeit. Johannes Schiedt, Lauffen a. Neckar. Neue Fragen. Frage 1091. (Wiederholt.) Wer fabriziert die Nickelwaren (Tafel service) mit dem Stempel M. N. (E. & L.), oder wer hält dieselben auf Lager. Für gefl. Auskunft besten Dank. H. in L. Frage 1097. (Wiederholt.) Wer ist der Fabrikant der Holz uhren mit der Marke „Hahn“? Ich würde für gefl. Auskunft recht dankbar sein. G. H. in F. Frage 1098. (Wiederholt). Habe vor 2 Monaten in einem Four- niturengeschäft eine Arbeitslampe (Messing), C. A. K., gekauft. So wie die Lampe 1 Stunde brennt, roch es schrecklich nach Petroleum gas, ich mußte deshalb die Lampe wieder zurückgeben. Die zweite, die ich bekam, hat dieselben schlechten Eigenschaften, und ist folg lich nicht zu brauchen. Kann mir einer der Herren Kollegen hier über Rat geben, an was es liegen kann? Die Lampe ist sauber, rein, und wird nur gutes Petroleum gekauft. Im voraus besten Dank. F pp in Sch. Frage 1103. (Wiederholt). Gibt es Stoffe, in welche Uhren ein gewirkt sind, und die sich zu Marquisen eignen? Ich habe schon bei anderen Geschäften gesehen, daß in die Vorhänge über den Schau fenstern Artikel ihrer Branche aufgedruckt oder eingemalt waren. Für freundl. Angabe einer Bezugsquelle im voraus besten Dank. Gg. K. in A. Briefkasten und Rechtsauskünfte Ich bin wegen Betruges angezeigt. Herrn H. H. in St. Sie haben von einem Bekannten gelegentlich einer Besuchsreise eine Uhr zur Reparatur mitgenommen. Die Rücksendung verzögerte sich über haupt schon einige Zeit, schließlich übergaben Sie die Sendung einem vorbeigehenden Briefträger zur Beförderung. Die Sendung kam nicht an. Der Eigentümer der Uhr mahnte wiederholt und glaubte Ihnen nicht, daß die Uhr abgesandt worden sei. Jetzt er fahren Sie, daß Anzeige wegen Unterschlagung erstattet worden ist. Sie fragen nun, wie Sie sich zu verhalten haben? — Antwort: Zunächst kann von einer Unterschlagung keine Rede sein, da Sie doch die Uhr zurückgesandt haben. Berufen Sie sich auf den. Briefträger und eventuell Ihre Angehörigen als Zeugen, wenn dieselben etwas davon wissen. Anders liegt es mit der Frage des Schadenersatzes. Die Uebergabe an den Briefträger war keine ordnungsgemäße Auf gabe zur Post, der Briefträger nicht berechtigt, eine solche Sendung anzunehmen. Wir sind daher der Meinung, daß Sie Schadenersatz zu leisten und den wirklichen Wert zu erstatten haben, den die Uhr beim Verlust besaß. Kundenbedienung während der Kirchzeit. Herrn A. R. in W. Sie fühlen sich oft dadurch belästigt, daß Schutzleute während des Gottesdienstes an der Seitentüre Ihres Ladens klinken, überhaupt versuchen, _ in den Laden zu kommen, resp. zu sehen, und fragen, ob die Polizei berechtigt ist, während des Sonntags-Gottesdienstes die Geschäftsräume nach Kunden absuchen zu lassen? — Ant wort: Das Zu-Ende-Bedienen der Kunden am Sonntag und das Bedienen während der nicht freigegebenen Stunden ist verboten. Die Polizei hat über die Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen zu wachen. In Ausübung dieser Aufsichtsrechte steht es ihren Organen auch zu, Geschäftslokale zu revidieren. Sie wird von diesem Rechte besonders dann Gebrauch machen, wenn gegen den Geschäftsinhaber — z. B. auf Grund von Vorstrafen — der Ver dacht vorliegt, daß er die Verordnungen über die Sonntagsruhe nicht befolgt oder wenn wiederholte Anzeigen gegen ihn mit dieser Beschuldigung einlaufen. Fahrlässige Behandlung einer Wertsendung. Herrn R. R. in S. Sie haben einer Sendung an eine Engrosfirma den Betrag von M. 126.— beigefügt und zwar bestehend in einem Hundertmark schein und der Rest in Metallgeld. Das ganze packten Sie in einen Uhrenkarton, in dem sich noch 4 Uhren befanden. Nun be hauptet die Firma, den Schein nicht erhalten zu haben, sondern nur das Metallgeld, trotzdem die Kiste gänzlich unbeschädigt war. Sie glauben nun, daß der Karton nicht ordentlich durchsucht worden sei, zudem ein Schreiben nicht beilag. Die Firma fordert diesen Betrag nun von Ihnen, und Sie fragen, was da zu machen sei. — Antwort: Die Art und Weise, wie das Geld versandt worden ist, ist eine fahrlässige und Sie haben den Verlust verschuldet, wenn das Geld wirklich in Verlust geraten ist. Zum mindesten mußten Sie vorher darauf aufmerksam machen, daß Sie das Geld in dieser Weise ver senden. Beschwört die Firma, daß sie den Hundertmarkschein nicht erhalten hat, so muß die Zahlung noch einmal erfolgen. Verwunderlich ist es allerdings, daß der Verlust entstanden sein soll, und es fragt sich, ob die Firma im Prozeß den Eid leisten wird. — Jedenfalls sind Sie für die Zukunft gewarnt, so unkaufmännisch zu handeln. Es ist sogar Gepflogenheit, bei Wertbriefen usw. einen Zeugen beim Einpacken des Geldes zuzuziehen. Kündigungsfrist bei einem Probeengagement als Reisender. Herrn 0. in Z. Sie schreiben: Wie habe ich mich bei einem Probe engagement zu verhalten. Ich habe mich auf einen Monat zur Probe verpflichtet, und wieviel Tage nach Ablauf desselben könnte event. das Verhältnis beiderseits gelöst werden. Ist die Lösung nur für Ende eines Kalendermonats zulässig oder auch für andere Zeit. Was ist sonst noch zu bemerken? Wieviel Tage hat man bei kaufmännischer Quartalskündigung vom 15. ab noch Frist zu kün digen (ich meine, ob man 2 bis 3 Tage nach dem 15. auch noch kündigen oder Kündigung annehmen kann). — Antwort: Wenn der Probemonat verstrichen ist, kann das Verhältnis sofort gelöst werden. Es bedarf keiner Kündigung. Wird es aber nur einen Tag fortgesetzt, so geht es in ein festes Verhältnis über und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (also 6 Wochen =j42 Tage pro Quartal). Diese Kündigung ist spätestens am 17. Februar, 19. Mai, 19. August und 19. November anzubringen. Wer muß die verfallene Quittungskarte ersetzen? Herrn R. in B. Sie schreiben: Mein letzter Chef hat meine Quittungskarte nicht erneuern lassen — in Bayern bleibt die Karte im Besitz des Prinzi pals und hat dieser für das Weiterkleben zu sorgen — dieselbe war am 21. August 1903 abgelaufen, infolgedessen gilt sie jetzt, nachdem sie voll ist, als erloschen. Dadurch entsteht mir ein ziemlicher Schaden denn die für 30 Mark geklebten Marken sind außer Kraft getreten. Kann ich den Prinzipal für den Betrag ver antwortlich machen? — Antwort: Der Prinzipal ist in diesem Falle schadenersatzpflichtig. Inhalt her vollftänöigen Ausgabe: Deutfcbe Uhrmacher-Vereinigung, 3entralftelle gu Ceipgig. — Die mecbanifch-aftronomifcbe Weltubr (mit Abbildung). - Der 3ylinOergang (mit Abbildungen). — Die Beteiligung Der Beamten an Ronfum-Beamtenvereinen unö Warenbäufern. — Dreiminutenubren (mit Abbilöung). — Benry Sully (mit Bild). - Guillochierungen für Uhren (mit Abbildungen). — CbermoDynamifcber Aufgug für Grofettbren (mit Abbildungen). — fcingefanOt; SlacbeSeigerwerhe in Cafcbenubren. - Aus Der Werhftatt, für Oie Werhftatt: a) Die Ubr obne Criebe. — b) Scbwüngraö ■ur ^apfenrollierftübte. — c) Ringerweiterer (fämtlicb mit Abbildungen). — Perfonalien. — Gefcbäftlicbe CDitteilungen. — Vermifcbtes. — Die Dbeorie in Oer Werhftatt. — Srage- unö flntworthaften. — Briefhaften. - Ronhurfe. — Inferate.
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