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Landtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- Bandzählung
- 1899/1900,2,2
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.6.b-A,1899/00,2.K.,2,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id446234796-189900303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id446234796-18990030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-446234796-18990030
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Projekt: SLUB Dresden
- LDP: Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [Nr. 209-210]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sprungmarke
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLandtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- BandBand 1899/1900,2,2 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Sprungmarke[Nr. 209-210] 1153
- Sprungmarke[Nr. 211-220] 1175
- Sprungmarke[Nr. 221-230] 1249
- Sprungmarke[Nr. 231-240] 1255
- Sprungmarke[Nr. 241-250] 1339
- Sprungmarke[Nr. 251-260] 1439
- Sprungmarke[Nr. 261-270] 1485
- Sprungmarke[Nr. 271-280] 1538
- Sprungmarke[Nr. 281-290] 1595
- Sprungmarke[Nr. 291-300] 1659
- Sprungmarke[Nr. 301-310] 1677
- Sprungmarke[Nr. 311-320] 1686
- Sprungmarke[Nr. 321-330] 1719
- Sprungmarke[Nr. 331-339] 1734
- BandBand 1899/1900,2,2 -
- Titel
- Landtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- Autor
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r seilte ete. <ter II ILsinrner. SOS 1157 zeitlich ein die Gemeinde Schenefeld ab, sondern übernahmen auch die Herstellung dieser Straßenzüge einschließlich der Beschleusunz ans ihre Kosten. Nachdem, so fahren die Beschwerdeführer in der Schilderung des Thatbestandes fort, einige Wünsche und Erinnerungen des Gemeinderaths und der Sachverständigen erledigt waren, trat schon damals der Gemeinderath von Schönefeld — der Beschluß soll gegen die Stimmen des Gemeindevorstands und zweier Mitglieder gefaßt sein — mit der Forderung auf, daß an beiden Seiten der Weststraße nicht geschlossen gebaut werden dürfe, die Gebäude mindestens 4 ui hinter die Straßenfluchtlinie zurückgestellt und mit einer gitterartigen Einfriedigung und Gartenanlagen versehen werden sollten, eine Forderung, welcher die Beschwerdeführer entschiedenen Widerspruch entgegensetzten. Die Königliche Amtshauptmannschaft genehmigte den eingereichten Bebauungsplan i unter gewissen Bedingungen und fertigte den Beschluß, wie die Beschwerdeführer angeben, dem Gemeindevorstand mit dem Eröffnen zu, daß die Königliche Amtshauptmannschaft sich nicht in der Lage befinde, dem vom Gemeinderathe gestellten Anträge auf Feststellung i offener Bauweise an beiden Seiten der Weststraße zu entsprechen, da zur Zeit eine Be stimmung über offene Bauweise in der Ortsbauordnung nicht enthalten sei, die Amts- ? Hauptmannschaft sich auch nicht für berechtigt halte, die nachgesuchte Genehmigung bis zu 6 dem Zeitpunkte hinausznschieben, bis zu welchem ein von dem Gemeinderathe etwa einzu reichender dritter Nachtrag mit der bezüglichen Bestimmung vom Königlichen Ministerium g genehmigt sein werde, da ursprünglich sowohl der Gemeinderath als auch der Königliche § Bezirksarzt mit der geschlossenen Bauweise sich einverstanden erklärt hätten und außerdem v auch bei der Größe des in Frage befangenen Baublocks eine freie Bauweise in gesund- H heitspolizeilichem Interesse nicht geboten sei. In Gemäßheit des genehmigten Bebauungsplans sind inzwischen auf den Parzellen 4 2 m und 43 die Straßen hergestellt und an denselben die aus Erd- und drei Obergeschossen bestehenden Häuser in geschlossener Bauweise errichtet worden. Am 20. Februar 1896 reichten die Beschwerdeführer einen Bebauungsplan für die Parzelle 4 1, welche einschließlich eines zu ihr hinzugeschlagenen Streifens von den Par- zellen 42 und 43 einen Flächenraum von 18 400 hm enthält, bei der Königlichen Amts- oH hauptmannschast ein, mit der Bitte, die von ihr für die Bebauung der Parzellen 4 2 und 4 3 zg gestellten Bedingungen auch auf die Parzelle 41 allenthalben zu erstrecken. Der Gemeinde- vr rath, welchem der Plan zur Begutachtung vorgelegt wurde, beschäftigte sich gerade damals im mit dem vom Dezember 1895 datirten Entwurf zu einem Nachtrag der Ortsbauordnung, uck durch welchen die offene Bauweise für mehrere im Außengelände, nicht aber im Innern tzck des Ortes gelegene Flächen vorgeschrieben werden sollte. Er beschloß, die offene Be- ,vö bauungsweise noch auf einen weiteren, auck die Parzelle 41 in sich schließenden Block mv auszudehnen. Hiergegen erhoben die Beschwerdeführer aus rechtlichen und sachlichen Gründen Wider ruf spruch. Hieran sowie an die sich für die offene Bebauungsweise aussprechende Begutachtung des erwähnten Nachtragsentwurfs seitens des Bezirksarztes knüpfte sich ein sehr lange Zeit — bis zum 1 0. Juli 1897 — sich hinziehendes Verfahren an, in dessen Verlauf die Be schs schwerdeführer in wiederholten, an die Königliche Amtshauptmannschaft gerichteten Ein- >ävg gaben, der Gemeinderath und der Bezirksarzt zu der Frage der offenen Bauweise Stellung Hon nahmen. Die Beschwerdeführer betonten vor allem die rechtliche Seite der Frage, indem sie nzck den Satz aufstellten, ihr Bebauungsplan dürfe nicht nach Bestimmungen, die nur geplant miss seien und zukünftig erlaffen werden sollten, sondern nur und ausschließlich nach den Be frist stimmungen des zur Zeit geltenden Rechtes, d. h. nach der Ortsbauordnung für Schöne- gil liericdte äer ll. Lsmwsr. H. LsuU. 290 ru äso LUttksiIur»§e2)
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