1734 L?eri«^tv «te Ser IT. IL»ri»rrr«r. ^ 331 331. Antrag zum mündlichen cmderweiten Berichte der Gesetzgebongs-Deputation der zweiten Kammer über den mit dem Königlichen Dekret Nr. 3 vorgelegten Entwurf eines Allgemeinen Baugesetzes für das Königreich Sachsen. Eingegangen am 8. Mai 1900. (Dekret Nr. 3, Landk.-Akten, Königl. Dekrete 3. Bd. Mitteilungen der II. Kammer Nr. 14 S. 202 bis 237. Bericht Nr. 195, Berichte der II. Kammer 2. Bd. Mittheilungen der II. Kammer Nr. 73 S. 1277 bis 1337. Bericht Nr. 244, Berichte der I. Kammer 1. Bd. Mitteilungen der I. Kammer vom 7. Mai 1900.) Die Deputation beantragt, die Kammer wolle beschließen: ihre Beschlüsse, insoweit sie mit den Beschlüssen der ersten Kammer nicht übereinstimmett, fallen zu lassen und unter Beitritt zu den letzteren Beschlüssen: 1. n.) im K 3 das Wort „Besitzers" durch „Eigenthümers" zu ersetzen, b) mit dieser Aenderung den § 3 nach der Regierungsvorlage anzunchmen; 2. n) im H 6 Absatz 2 zwischen den Zahlen 81 und 91 cinzufügen „87 Absatz 1", d) mit dieser Einfügung den H 6 in der bereits beschlossenen Fassung anzunchmen; 3. a) im H 9 Absatz 2 die Worte „Grundstücksbesitzern" und „Grundstücksbesitzer" durch die Worte „GrundstückScigen- thümcrn" und „Grundstückseigcnthümer" zu ersetzen, im H 19 Absatz 1 und im K 1! die Worte „Besitzers" mit den Worten „Gutsherrn" zu vertauschen, b) mit diesen Abänderungen die KH 9, 19 und 11 nach der Regierungsvorlage anzunchmen; 4. n) in tz 18 unter A die Worte „überhaupt gestattet ist," durch die Worte „ortsgesetzlich nicht ausgeschlossen wird," zu ersetzen und die Worte „die Bau und Wohndichtigkeit in den Außenbezirken stufenweise vermindert wird;" mit den Worten „in den Außenbezirken eine zweckmäßige Beschränkung der Bau und Wohndichtigkeit eintritt;" zu