Weiteres hatte die Deputation nicht zu bemerken und beantragt, die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 35 nach der Vorlage die Einnahmen mit 33800^/ zu genehmigen, die Ausgaben mit 162 510 darunter 5250 transitorisch, jedoch allenthalben unter Wegfall der Eventual-Ausrückung, zu bewilligen. Kap. 58. Armen- und Krankenpflege und sonstige Ausgaben im öffentlichen Interesse. (Bisher Kap. 63 und 64.) Die im vorigen Etat in Kap. 63 unter Tit. 1 bis 15 eingestellten Summen hat man in diesem Etat zuvörderst in drei Abtheilungen getheilt und in Tit. 1 Ausgaben, die zur Armenkrankenpflege gehören, eingestellt, desgleichen unter Tit. 2 Ausgaben für Stiftungen, Wohlthätigkeitsvereine und -Anstalten und in Tit. 3 Ausgaben für humani täre Vereine. Bei Tit. In bis 6 kommen unter cl an die Elsterbadkasse zu erstattende Kosten der Freikuren einschließlich der ärztlichen Honorare 42 000.// zur Einstellung. Diese Mehr einstellung ist eingehend bei Kap. 6 zu Tit. 1, 2 und 18 des vorigen Etats begründet und beruht darauf, daß es angezeigt erscheint, die Rentabilität des Elsterbades genauer als zeit- her aufzustellen und deshalb denjenigen Aufwand auszuschciden, der nicht als eine natür liche und selbstverständliche Last des Bades zu betrachten ist. Dazu gehören vor allem die an Bedürftige gewährten Unterstützungen, welche in Kurtape- und Bäderpreis-Erlasseu und unentgeltlicher ärztlicher Behandlung bestehen und die demselben Wohlthätigkcitszwecke dienen, wie die in diesem Kapitel Tit. 1 vorgesehenen Ausgaben. Die unter Tit. 2 a bis f, im vorigen Etat in Kap. 63 Tit. 1, 3, 6, 7, 10a und 13 eingestellten Summen von zusammen 28 150.F (darunter 6000.F transitorisch) erfahren eine höhere Einstellung nicht. Die unter Tit. 3 a bis e, im vorigen Etat in Kap. 6 3 Tit. 4, 8, 10 und 1 5 ein gestellten 15 310^/ erfahren eine Verminderung von 5000.// infolge Wegfalls der transitorisch eingestellten einmaligen Beihülfe für das Martin-Stift in Sohland am Rothstein. Zu Tit. 4 und 5 hat die Deputation nichts zu bemerken. Zn Tit. 6 sind wieder 50 000 .// transitorisch für den Verband für kirchlicke Gemeindepflege in Leipzig eingestellt worden. Es erfüllt damit die Königliche Staats regierung die im vorigen Landtage gegebene Zusicherung, für den diesmaligen Etat in Aussicht nehmen zu wollen, wenn es die Finanzlage des Landes gestatte, nochmals 100 000.// cinzustellcn. In Tit. 7, Unterstützung dem Verein für sächsische Volkskunde, sind in diesem Etat 2000 gegen 1000^ im Voretat zur Einstellung gelangt. Der Verein bezweckt, alles Volkstümliche aus alter und neuer Zeit im Königreiche Sachsen und in den angrenzenden Gebieten zu erhalten, zu sammeln und wissenschaftlich zu bearbeiten, um das Interesse und Verständuiß dafür zu wecken. Die Deputation beantragt, die Kammer wolle beschließen: bei Kap. 58 Tit. 1 bis 7 nach der Vorlage die Ausgaben mit 189 305 .F, darunter 66 000 ^ transitorisch, zu bewilligen. Nerlvdte Uer II. Hiinimsr. II. NsaU, 2U ZllttksNuvLes) 363