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Landtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- Bandzählung
- 1899/1900,2,2
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.6.b-A,1899/00,2.K.,2,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id446234796-189900303
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id446234796-18990030
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-446234796-18990030
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Projekt: SLUB Dresden
- LDP: Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- [Nr. 211-220]
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sprungmarke
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLandtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
- BandBand 1899/1900,2,2 -
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Sprungmarke[Nr. 209-210] 1153
- Sprungmarke[Nr. 211-220] 1175
- Sprungmarke[Nr. 221-230] 1249
- Sprungmarke[Nr. 231-240] 1255
- Sprungmarke[Nr. 241-250] 1339
- Sprungmarke[Nr. 251-260] 1439
- Sprungmarke[Nr. 261-270] 1485
- Sprungmarke[Nr. 271-280] 1538
- Sprungmarke[Nr. 281-290] 1595
- Sprungmarke[Nr. 291-300] 1659
- Sprungmarke[Nr. 301-310] 1677
- Sprungmarke[Nr. 311-320] 1686
- Sprungmarke[Nr. 321-330] 1719
- Sprungmarke[Nr. 331-339] 1734
- BandBand 1899/1900,2,2 -
- Titel
- Landtags-Akten / Berichte der 2. Kammer
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WsrLeSLtK «tv. «kvr SS. SLsssLknsr. LS 6. Mitgliedes voll in Anspruch nehme, ferner die Ausbildung von Landtagsstenographen, die Abhaltung von Prüfungen für das Lehramt der Stenographie, die Verfolgung der steno graphischen Bewegung aller Länder und Systeme, die Abfassung, Bearbeitung und Um gestaltung der für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel, die Erstattung zahlreicher Gut achten, die Gcschäftsleitung des sächsischen stenographischen Gesammtvereins und des inter nationalen Gabelsberger'schen Stcnographcnverbandes, die Herausgabe von drei Zeitschriften, die Bearbeitung der Statistik der über alle Länder Europas verbreiteten Gabelsberger'schen Stenographie, die allein jährlich eine vielmonatliche Arbeit erfordere, endlich die dem In stitut gemeinsam mit dem deutschen Gabelsberger'schen Stenographcnbundc obliegende Fortbildung des Gabelsberger'schen Stenographiesystcms. Nachdem noch erwähnt worden, daß nach Ansicht von Reichstagsabgeordneten selbst die Gehälter der Reichstagsstenographen ihrer Vorbildung und ihren Leistungen nicht mehr genügten und einer Anregung ans der Mitte des Reichstags, ihre Bezüge bedeutend aufzubcssern, bei der letzten Etatsberathung von Seiten des Präsidiums wohlwollende Berücksichtigung zugesagt worden sei, weisen die Gesuchsteller darauf hin, daß infolge der unzureichenden Bezüge neuerdings immer häufiger tüchtige Kräfte aus dem Institut ansgeschieden seien, um besser bezahlte Stellungen beim Reichstage oder in anderen Zweigen des öffentlichen oder Privatdienstes anzunehmen, daß die unzulängliche Besoldung vom Neueintritt in das Kollegium abschrccke und so die im Interesse des Landes wie des Landtags gelegene, schon infolge des Mangels an leistungs fähigen Stenographen schwierige Ergänzung des Instituts auf das äußerste erschwere. Auch innerhalb Sachsens ständen die Gehälter der Jnstitntsmitglieder hinter denen gleich artig vorgebildeter, ja auch subalterner Beamten sehr weit zurück, wie durch Anführung einer großen Anzahl von Beamtcnkategorien nachgewiescn wird. Die Wichtigkeit der wort getreuen Protokollirung der Erklärungen der Vertreter der Königlichen Staatsregierung und der Abgeordneten des sächsischen Volkes über Maßnahmen, von denen die Wohlfahrt eines ganzen Landes abhänge, würde eher eine Heraushebung der Stellen der damit beauftragten Beamten vor allen übrigen gleichartigen, am wenigsten aber eine so enorme Minder- bewerthnng und Zurücksetzung rechtfertigen. Die von den Jnstitutsmitgliedern während der Dauer des Landtags bezogenen Diäten (7 V2^ täglich) seien nicht pensionsfähig und ständen hinter den in anderen Ländern gezahlten wesentlich zurück. Die unzulängliche Besoldung zwinge die Jnstitntsmitglieder, sich neben der ihnen obliegenden wissenschaftlichen Arbeit im Amte Nebenerwerb zu suchen, sei es außerhalb des Landes bei Parlamenten, sei es im Lande durch wissenschaftliche und praktische Arbeiten und Unterricht; aber einmal seien die dadurch erlangten Nebenbezüge nicht hoch, andererseits höre dieser Erwerb im vorgerückten Alter auf. Die im Etat vorgeschlagenc Erhöhung des Durchschnittsgehaltes um 300 vermöge den anerkannten Ucbelstand nicht zu beseitigen, um so weniger als das Anfrücken in dem kleinen Kollegium sehr viel langsamer vor sich zu gehen pflege als in den übrigen, weit größeren Beamtengruppen. Aus dieser Petition geht hervor, daß die Mitglieder des Stenographischen Instituts die im Etat vorgeschlagcuc Erhöhung der Durchschnittsgehalte um 300 als eine hin reichende Aufbesserung ihres Gehalts nicht anzuerkennen vermögen, ferner, daß die Reichs tagsstenographen wesentlich höhere Bezüge haben als sie, obwohl die ersteren außerhalb des Reichstags zu keiner Dienstleistung verpflichtet sind, die Jnstitntsmitglieder dagegen jahraus jahrein, endlich, daß die unzulängliche Besoldung vom Neueintritt in das Kollegium abschrecke und daher infolge des Mangels an leistungsfähigen Stenographen die an sich schon schwierige Ergänzung des Instituts noch erschwere. Die Deputation beschloß deshalb eine weitere Berathung, und zwar mit den Ver tretern der Königlichen Staatsregicrnng. Bei dieser Berathung erklärte der Herr Staatsminister von Metzsch, daß er sich gegen eine Erhöhung der Gehalte der Landtagsstenographen nicht aussprechen wolle, da die Re-
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