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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 32/34.1908/10
- Erscheinungsdatum
- 1908 - 1910
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20141342Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20141342Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20141342Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig: Jg. 1908: Inhaltsverz., S. 349-350; Jg. 1910: S. 315-322 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 33.1909
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (1. Dezember 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 32/34.1908/10 1
- ZeitschriftenteilJg. 32.1908 1
- ZeitschriftenteilJg. 33.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 21
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 41
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 59
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 79
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 99
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 115
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 135
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 155
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 171
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 189
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 205
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 223
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 241
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 259
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 275
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 293
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 311
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 329
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 345
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 363
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 379
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 399
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 399
- ArtikelDie Androiden im Lichte der Philosophie 401
- ArtikelAnkergabel und Rolle 402
- ArtikelEine Riesen-Schauuhr 404
- ArtikelSignal-Uhren mit an bestimmten Wochentagen selbsttätig ... 405
- ArtikelVersuche mit einer Sekundenuhr, deren Pendelschwingungen nach ... 405
- ArtikelVerschraubter Remontoir-Bügelring 406
- ArtikelAus der Werkstatt 407
- ArtikelVermischtes 408
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 410
- ArtikelBriefkasten 413
- ArtikelPatent-Nachrichten 414
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 415
- ZeitschriftenteilJg. 34.1910 -
- BandBand 32/34.1908/10 1
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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408 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 23 Ein neuer Zapfenrollierstuhl In der Uhrmacherei gehört bekanntlidi die Herstellung der Zapfen und ihre Vollendung zu den wichtigsten und schwierigsten Arbeiten. Mag das Uhrwerk sonst auch noch so vollendet sein: wenn die Zapfen nicht tadellos sind, so war die ganze Arbeit an der Uhr umsonst! Es kann daher nicht wundernehmen, daß an den althergebrachten und im allgemeinen auch bewährten Einrichtungen des schweizerischen Zapfenrollierstuhls Ver besserungen erstrebt werden zu dem Zwecke, seine Wirksamkeit noch schärfer als bisher zu begrenzen und sie von Zufällig keiten möglichst frei zu machen. Denn es kann nicht be zweifelt werden, daß die Führung der Zapfenfeile durch eine vielleicht überanstrengte oder nervöse Hand die Voll endung des Zapfens beeinträchtigen muß und daß es daher wünschenswert ist, diese Arbeit von solchen Einflüssen mög lichst frei zu halten. Aus diesem Gesichtspunkte verdient eine neue Vorrichtung Beachtung, die die Firma Albert Perrenoud, Großhandlung für Furnituren und Werkzeuge in Locle (Schweiz) als alleinige Vertreterin des Fabrikanten auf den Markt gebracht hat. Durch die Ein führung der auto matischen Maschinen in die Uhrenfabri kation werden die Zapfen der damit versehenen Uhrteile schon so gut wie fertig geliefert. Nur das »Rollieren«bleibt noch übrig. Der h'I raschen und siche ren Ausführung die ser Arbeit ist die 1 neue Einrichtung ge widmet. Dementsprechend ist die neue Vorrichtung auch vor wiegend für den Großbetrieb berechnet. In der Abbildung sehen wir einen gestreckten Klemmbock a, an dessen vorderem Ende ein Schraubenhebel b den Rollierstuhl in einem passenden Schlitz festklemmt. Das hintere Ende trägt einen aufrechten Arm c, der wieder einen wagrechten Arm zur Aufnahme eines kleinen Schwungrades besitzt. Um die Regulierung der Saitenspannung zu erleichtern, ist der Arm c nicht fest mit dem Klemmbock verbunden, sondern er bewegt sich schlittenartig verschiebbar in einer Rinne und wird durch die Schraube d festgestellt. Neben dem Rollierstuhl ragt eine Art Galgen auf, der eine Schraubenfeder und an dieser die Polierfeile trägt, in der Weise, wie das in den Kontoren jetzt für Bleistifte, die stets zur Hand sein sollen, häufig anzutreffen ist. Im unbenutzten Zustande wird die Polierfeile also durch den Zug der Feder automatisch vom Arbeitsstück abgehoben, bleibt dabei aber stets in angriffsbereiter Stellung. Man er kennt leicht den laubsägeförmigen Halter, in den die Feile / eingespannt ist, und man sieht weiter, daß die Freiheit ihrer Bewegung in zweckentsprechender Weise beschränkt ist. Außer nach oben und unten kann sie nur noch nach vorn und hinten bewegt, nicht aber seitlich verschoben werden. Der Halter e der Feile / verlängert sich nämlich auf der anderen Seite bis zu dem Arme c und taucht hier genau passend in eine zylindrische Hülse, die der Feile die Führung nur in der Längsrichtung gestattet. Das von dem Arbeiter abgekehrte Ende der Zapfen polierfeile ist nun gezahnt, und diese Zahn stange greift in ein Trieb auf der Schwungrad welle, wodurch diese in Umdrehung versetzt wird, wenn man die Feile vor- und zurückführt. Die Richtung der Umdrehung ist dabei derart, daß der zu bearbeitende Zapfen in dem der Bewegung der Feile entgegengesetzten Sinne gedreht wird. Durch diese Ein richtung wird die Führung der Feile von unerwünschten Zufälligkeiten des Freihandarbeitens befreit und die Arbeit damit in einem hohen Grade gesichert und vereinfacht. Eine be sondere Vorrichtung, die nicht abgebildet ist, gestattet das rasche Abziehen der Feilen auf einem von der Führung der Hand unabhängigen, also ebenfalls sichereren Wege. Die Feile wird aus einer sehr harten, kaum abnutzbaren Stahlsorte hergestellt, ist aber gleichwohl leicht auswechselbar. Wie wir der »Revue Internationale de l’Horlogerie« ent nehmen, soll ein geschickter Arbeiter mit dieser Vorrichtung bis zu dreißig Dutzend Zapfen in einer Stunde vollenden können. Da die Maschine der Hand keine Seitensprünge gestattet, so sollen dabei alle Zapfen auch tadellos zylindrisch werden und schöne, flache Ansätze oder (bei Unruhzapfen) richtige Hohl kehlen zeigen. Und das ist auch die Hauptsache! Denn was nützt mich der Zapfen (würde der alte Wrangel gesagt haben, wenn er Uhrmacher gewesen wäre), wenn er nicht gerollt ist! Verjährung von Forderungen. Nach dem Bürgerlichen Gezetzbuche verjähren am 31. Dezember dieses Jahres alle An sprüche der Gewerbetreibenden, die sich im Laufe des Jahres 1907 aus der Lieferung von Waren, der Ausführung von Arbeiten und der Besorgung von fremden Geschäften für Privatpersonen ergeben haben (mit Einschluß der dabei aufgelaufenen Auslagen). Dagegen verjähren Forderungen, die sich auf den Geschäfts betrieb des Schuldners beziehen (z. B. solche, die aus der Lieferung von Waren an Wiederverkäufer entspringen), erst nach Ablauf von vier Jahren, so daß also am Schlüsse des jetzt laufenden Jahres 1909 alle derartigen, im Laufe des Jahres 1905 entstandenen Schulden der Verjährung anheimfallen. Im allgemeinen ist noch zu bemerken, daß jede Sicherheits leistung, Abschlagszahlung oder sonstige Anerkennung der Schuld die Verjährung unterbricht. Für alle der Verjährung nahen Forderungen empfiehlt sich die unverzügliche Einleitung des Klageverfahrens; denn die Zustellung des Zahlungsbefehles muß vor dem 31. Dezember erfolgt sein! Lieferungen an Warenhäuser. Ein Kollege, Herr 0. Sdi. in P., berichtet folgenden Fall: Er legte einem Kunden einen Katalog vor, in dem eine Uhr, die im Einkauf AR kostet, mit DB als Verkaufspreis ausgezeichnet war. Da der Kunde die Uhr aber anderwärts schon für LS ausgeboten gesehen haben wollte, einigte man sich auf LR. Ändern Tags brachte der
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