Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 44.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192001006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19200100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19200100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Orig. fehlen die Seiten 269 und 270.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (20. Mai 1920)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Wichtige Mitteilung zum Umsatzsteuergesetz
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Pforzheimer Schmuckwarenindustrie und das Ausland
- Autor
- Fischer, Karl Ernst
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 44.1920 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1920) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1920) 11
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1920) 19
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1920) 27
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1920) 35
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1920) 45
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1920) 53
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1920) 63
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1920) 73
- AusgabeNr. 10 (4. März 1920) 85
- AusgabeNr. 11 (11. März 1920) 93
- AusgabeNr. 12/14 (31. März 1920) 101
- AusgabeNr. 15 (8. April 1920) 115
- AusgabeNr. 16 (15. April 1920) 123
- AusgabeNr. 17 (22. April 1920) 131
- AusgabeNr. 18 (29. April 1920) 143
- AusgabeNr. 19 (6. Mai 1920) 151
- AusgabeNr. 20 (13. Mai 1920) 163
- AusgabeNr. 21 (20. Mai 1920) 175
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 175
- ArtikelZentralleitung der Deutschen Uhrmacherverbände 177
- ArtikelDer vorläufige Reichswirtschaftsrat 178
- ArtikelWichtige Mitteilung zum Umsatzsteuergesetz 179
- ArtikelDie Pforzheimer Schmuckwarenindustrie und das Ausland 179
- ArtikelBetrachtungen über die Benetzungsfähigkeit der Uhrenöle 181
- ArtikelSprechsaal 182
- ArtikelVerkaufspflicht für Ladenbesitzer - Wer darf sich Uhrmacher ... 183
- ArtikelAusschuß zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes im ... 183
- ArtikelVermischtes 183
- ArtikelKurse und Preise 184
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 185
- ArtikelInhalts-Verzeichnis 188
- AusgabeNr. 22 (27. Mai 1920) 189
- AusgabeNr. 23 (3. Juni 1920) 199
- AusgabeNr. 24 (10. Juni 1920) 211
- AusgabeNr. 25 (17. Juni 1920) 227
- AusgabeNr. 26 (24. Juni 1920) 239
- AusgabeNr. 27 (1. Juli 1920) 249
- AusgabeNr. 28 (8. Juli 1920) 259
- AusgabeNr. 29 (15. Juli 1920) 271
- AusgabeNr. 30 (22. Juli 1920) 281
- AusgabeNr. 31 (29. Juli 1920) 291
- AusgabeNr. 32 (5. August 1920) 301
- AusgabeNr. 33 (12. August 1920) 313
- AusgabeNr. 34 (19. August 1920) 325
- AusgabeNr. 35 (26. August 1920) 337
- AusgabeNr. 36 (2. September 1920) 347
- AusgabeNr. 37 (9. September 1920) 359
- AusgabeNr. 38 (16. September 1920) 371
- AusgabeNr. 39 (23. September 1920) 385
- AusgabeNr. 40 (30. September 1920) 397
- AusgabeNr. 41 (7. Oktober 1920) 409
- AusgabeNr. 42 (14. Oktober 1920) 423
- AusgabeNr. 43 (21. Oktober 1920) 435
- AusgabeNr. 44 (28. Oktober 1920) 447
- AusgabeNr. 45 (4. November 1920) 459
- AusgabeNr. 46 (11. November 1920) 473
- AusgabeNr. 47 (18. November 1920) 485
- AusgabeNr. 48 (25. November 1920) 497
- AusgabeNr. 49 (2. Dezember 1920) 509
- AusgabeNr. 50 (9. Dezember 1920) 525
- AusgabeNr. 51 (16. Dezember 1920) 535
- AusgabeNr. 52 (23. Dezember 1920) 547
- BandBand 44.1920 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Nr. 21 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 179 Wichtige Mitteilungen zum Umsatzsteuergesetz VIII. Besteuerung der Armbanduhren im Kleinhandel Es schweben augenblicklich Verhandlungen mit dem Reichs finanzministerium, um wenigstens die Doppelbesteuerung von goldenen, mit Goldbändem fest verbundenen Armbanduhren zu verhindern. Soviel ist aber sicher, daß alle Armbanduhren aus Platin. Gold und Silber, die mit Zieh- oder Kettenbändem aus gleichem Metall fest verbunden sind, im Kleinhandel mit 15 % versteuert werden müssen. Demnach stellt sich die Besteuerung und Buchung der Armbanduhren wie folgt: A. Alte Ware, d. h. am 31. Dezember 1919 am Lager vor handen. nach dem 1. Januar 192Ö verkauft: 1. Calotten ohne Bänder, d. h. mittels ansteckbarer. anschlauf- barer oder angenähter, nicht fest verbundener Metall- oder Leder bänder zu tragen: in unedlen Metallen, Double. Silber und Tula silber 1%%. in Gold und Platin, wenn undekoriert 10 %. 2. Calotten mit fest daran gefügten Metallbändern: in un edlen Metallen und Doublö 1K%, in Silber, Gold und Platin, deko riert oder undekoriert 15 %. B. Neue, d. h. nach dem 1. Januar 1920 e i n g e • kaufte Ware: 1. Calotten ohne Bänder oder mit angenähten Lederbändern in unedlen Metallen, Double. Silber, Gold und Platin, soweit nicht mit echten Edelsteinen dekoriert 1% %■ 2. Calotten aus unedlem Metall und Double, mit fest angefügten Bändern aus gleichem Metall 1K %• 3. Calotten aus Silber, Gold und Platin, mit fest an gefügten Bändern aus gleichem Metall, ferner Calotten aus Edel metall, die mit echten Edelsteinen dekoriert sind und zwar in diesem Falle gleichgiltig, ob sie mit Bändern versehen sind oder nicht 15 %. IX. Reparaturen an luxussteuerpflichtigen Gegenständen Bei Ergänzung eines wesentlichen Bestandteils sind solch Reparaturen mit 15 % erhöht steuerpflichtig. Folgende zwei Be dingungen müssen also zutreffen: a) Es muß ein wesentliche Bestandteil ersetzt werden. Hierzu gehören Federn, Räder Triebe usw; b) die zu reparierende Ware muß an sieh luxus- steuerpflichtig sein. Es kommt also nicht darauf an, ob der zu ersetzende Teil luxussteuerpflichtig ist. Welche Uhren luxussteuer pflichtig sind, geht aus dem Aufsatz: Das neue Umsatzsteuergesetz in Nr. 3 Seite 22 dieses Jahrgangs der Deutschen Uhrmacher Zeitung genau hervor. X. Umrechnung fremder Geldsorten bei der Einfuhr Nicht der Kurs am Tage der Einfuhr, sondern der des Tages der Bezahlung der Rechnung soll der bei der Einfuhr zu entrichtenden Herstellersteuer zugrunde gelegt werden. Die Steuer ist also von demjenigen Betrage zu entrichten, der an den ausländischen Fabrikanten wirklich gezahlt wird. Nähere Bestimmungen ergehen noch; für die Zwischenzeit wird empfohlen, etwaige Zahlungen an die Umsatzsteuerbehörden nur unter Vorbehalt zu leisten. XI. Härteparagraph der Reichsabgabenordnung Für Fälle, in denen nach § 108 der Reichsabgabenordnung aus Bdligkeitsgrfinden eine Steuerbefreiung eintreten kann, ist für die Umsatzsteuer das Reichsflnanzministerium zuständig. Dies hat z. B. eine praktische Bedeutung für diejenigen Fälle, in denen die Luxussteuerbescheinigung für 1920 an die Steuerpflichtigen trotz rechtzeitigen Auftrages zu spät erteilt worden ist. und in denen die Umsatzsteuerbehörden formell berechtigt wären, für ihre An käufe luxussteuerpflichtiger Gegenstände trotz deren Wiederver äußerungsbestimmung die Luxussteuer zu erheben, weil beim An kauf die Luxussteuernummer nicht Vorgelegen hat. XII. Nochmals die Versteuerung „alter Waren“ Von dem Rechtsbeistand eines anderen Verbandes wurde be treffs der Versteuerung alter, d. h. am 31. Dezember 1919 auf Lager des Kleinhändlers befindlicher, luxussteuerpflichtiger Waren ein Gutachten ausgestellt, in welchem es wörtlich heißt: ..Bleiben Gegenstände auf Ihrem Lager liegen und werden nicht bis Ende 1920 abgesetzt, so müssen diese Gegenstände dann beim Verkauf mit 15 % Luxussteuer belegt werden. Es hat also jeder Juwelier ein Interesse daran, diese Gegenstände möglichst bis Ende 1920 abzusetzen.“ Dem gegenüber sei nochmals ausdrücklich fest, gestellt, daß solche alten Waren, die nach dem alten Umsatzsteuer- gesetz im Kleinhandel luxussteuerpfb'ehtig waren und jetzt nach dem neuen' Gesetz nach § 15 beim Hersteller luxussteuerpflicbtig sind, bis zum 31. Dezember 1920 nach alter Weise mit 10 % weiter- verstenert werden müssen. Nach dem 31. Dezember 1920. also vom 1. Januar 1921 ab. fallen diese Gegenstände jedoch nur noch unter die allgemeine Umsatzsteuer von 1K %■ Diejenigen Gegenstände, die nach dem alten Umsatzsteuergesetz im Kleinhandel luxtissteuer- pflichtig waren und sich am 31. Dezember 1919 auf Lager befanden, nach dem neuen Gesetz aljer unter § 21 fallen, sind ebenso wie die neu eingekauften Waren vom 1. Januar ab mit 15 % im Klein handel ohne zeitliche Begrenzung luxusteuerpflichtig. Die Versteuerungspflicht für die nach dem alten Gesetz luxus- steuerpflichtigen Waren, die sich am 31. Dezember 1919 beim Klein händler noch auf Lager befanden und nach dem alten Gesetz luxussteuerpflichtig waren, ist durch § 47 des neuen Umsatzsteuer gesetzes geregelt. Dieser Paragraph kennt aber nur eine Ver steuerungspflicht für diese Waren, die nach diesem Gesetz nach § 15 beim Hersteller steuerpflichtig wären, soweit sie im Laufe des Kalenderjahres 1920 im Kleinhandel veräußert werden. Hieraus folgt, daß über das Jahr 1920 hinaus eine solche Steuerpflicht nicht besteht; denn sonst würde diese Pflicht im Gesetz nicht zeitlich begrenzt sein. Die Richtigkeit dieser Auffassung geht auch aus dem von Herrn Geheimrat Dr. Popitz. dem Referenten in Umsatz steuersachen beim Reichsfinanzministerium, herausgegebenen Buch „Einführung in das neue Umsatz- und Luxussteuerrecht hervor, in welchem auf Seite 78 zur vorliegenden Frage gesagt ist: „Die Veräußerung muß im Jahre 1920 erfolgen, spätere Verkäufe alter Bestände würden also luxussteuerfrei sein.“ Die Pforzheimer Schmuckwarenindustrie und das Ausland Durch gütige Vermittelung der Geschäftsleitung der Ständigen Pforzheimer Bijouterie-Muster-Ausstellung erhielten wir einen Ar tikel über die derzeitige Geschäftslage der Pforzheimer Industrie, den wir unseren Lesem nicht vorenthalten möchten. Wir lassen ihn im Wortlaut folgen: Der Unterzeichnete will nicht unterlassen, zu der ange schnittenen Frage über die gegenwärtige Lage der Pforzheimer Bijouterieindustrie seine Wahrnehmungen beizusteuern, die er im Verkehr mit den ausländischen Besuchern der Ausstellung ge macht hat. Das Endergebnis derselben deckt sich ziemlich restlos mit der Anschauung, daß die Lage mindestens sehr kritisch ist und zum Handeln drängt. Selbstverständlich bilden die Aussagen der Ausländer eine etwas einseitige Quelle, die ihrem National stolz entspringt, aber dennoch kann man unschwer das Wahr scheinliche herausschälen. So ist es durchaus glaubhaft, daß sich die Bijouterieindustrie in Spanien infolge der Kriegs- und See i sperre derartig entwickelt hat, daß sie nunmehr als ernste Mit bewerberin auf dem Weltmarkt anzusehen sein dürfte. Es ist den gemachten Mitteilungen zufolge in Madrid und auch in Barcelona eine ganze Reihe von Fabrikationsbetrieben entstanden, die sich mit der Herstellung von marktfähiger Bijouterie, HeiligenmedaUlen usw. beschäftigen. Wenngleich in Spanien der in erheblichen Mengen schon vor dem Kriege hergestellte bessere Goldschmuck in bezug auf Ausführung der deutschen oder französischen Ware noch nicht gleichgestellt werden konnte, so hat er doch damals infolge seiner Billigkeit die Einfuhr deutscher Erzeugnisse beein trächtigt. Das Gleiche darf wohl auch für Italien gelten. Während des Krieges hat nun die spanische und italienische Schmuckwaren industrie zweifelsohne zugenommen, und wenn es ihren Herstellern gelungen ist, ihre Erzeugnisse in Geschmack und Ausführung zu verbessern — selbst Cordoba und Valencia haben sich in dieser Beziehung auf die Höhe gebracht —, so haben dazu nicht zuletzt
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview