— 30 — einkommen verringerte oder wohl gar die Stelle an den Mindest fordemden vergab.') Nach den Registern des geistlichen Ein kommens 1545—50 2 ) erhielt der Rektor 1545 und die folgenden Jahre nur 70 Gld., der Kantor 3 ) und die beiden Baccalaurei je 40 Gld. — sodass Also der Intimus, jedenfalls unter Wegfall des Schulgeldes, um 30 Gld. aufgebessert wurde — der Mädchenschul meister nur 10 Gld. Wie entschuldigend wird hinzugefügt, dass der Rat zur Besoldung 70 Gld. habe zubüssen müssen, „ungerechnet andre nothwendigen Ausgaben, bottenlohn vnd sonderlichen, wan Eyn schul- oder Kirchendiener wegtzeuchet, Biszweilen mit eym gülden.“ „Iin Jahre 1549 wurde dem Rektor, „ausz freuntlichkeit“ eine Zulage von 10 Gld. jährlich gewährt, „vmb das Er dafür Mehr vleiss Bey den knaben in der Schuelen vorwenden sol Domit die Jugent nicht vorseumet“, dem abziehenden alten Kantor aber schenkte der Rat auf Fürbitte des Superintendenten die 5 Gld., die ihm vorgestreckt worden waren. Vorausgreifend sei noch bemerkt, dass von den Visitatoren 1543 folgende Gehaltssätze angeordnet wurden: 90, 50, 50, 50 und (für den Mädchenschulmeister) 16 Gld. Der Gehalt der untersten Lehrer ist jedoch sehr schwankend: 1 572 bezog der Intimus 50 Gld., 1598 erhielt der Quartus 40, der Quintus 30 Thaler. Neben der Besoldung gewährte der Rat den Lehrern freie Wohnung teils im Schulgebäude selbst, teils in einem städtischen Hause. Den unteren Lehrern wurde gewöhnlich ein entsprechender Hauszins gereicht. Die Freiwohnungen mögen manchmal recht primitiv gewesen sein, wie sich z. B. in der Visitation 1598 her ausstellt. 1548 wurde dem Rektor ein Schweinestall errichtet und 1576 ein besondres Wohnhaus für ihn erbaut. Die Unterhaltung des Schulgebäudes erforderte nur geringe Kosten. Die wenigen und für uns interesselosen Posten, die dafür in den Kämmerei-Rechnungen eingestellt sind, betreffen meist die ') Vergl. w. h. Generalvisit. 1598, Punkt 27. — Beispiele aus anderen sächsischen Städten bei Georg Müller, Das kursächs. Schulwesen etc. Amu. 111. — Die Regierung sah sich endlich zum Einschreiten ver anlasst. Vergl. Lünig, Codex Augusteus. *) R.-A., Schulsachen. a ) Georg Wolff, Kantor. 1517 gab er seinen Dienst aut. Im Herbst 1518 verwaltet er wieder das Kantnraint und hat die 2. Stelle in ne. Hiernach ist zu ergänzen Holtmann, Chronik, S. 119 Nr. 2.