den Städten meist täglich mehrmals verkehren, zu Ge bote ; auch sind fast überall Miethgeschirre zu haben. Pass und Mauth. — Seit 1860 gilt auch in Oesterreich eine Passkarte als hinreichende Reiselegi timation. — Die Untersuchung des Gepäcks beim Ueberschreiten der böhmischen Grenze geschieht mit Höflichkeit und besteht oft nur in der Anfrage, ob der Reisende etwas Zollbares habe. Zu versteuern sind alle ungebrauchten Sachen; nicht übergeführt werden dürfen: Spielkarten, Kalender und versiegelte Briefe; Bücher, ausser Reisehandbüchern, können Unannehm lichkeiten bereiten. An Tabak hat der Reisende gegen 2 Loth und 10 Cigarren frei; im Uebrigen muss das Pfund Tabak mit etwa 1 Fl., das Pfund Cigarren mit 3 Fl. verzollt werden. Der Tabak ist in Oesterreich Monopol und wird nur in sogenannten Trafiks verkauft; Cigarren sind theuer und nicht sehr behaglich. Gasthausregeln. — Ohne Noth treffe man nicht zu spät, jedenfalls vor einbrechender Dunkel heit in seinem Nachtquartier ein. Sobald man ein Zimmer bezogen hat, untersuche man den Zustand des Bettes und der Bettwäsche. Bedarf man irgend einer Auskunft, so wende man sich nicht an das untergeordnete Dienstpersonal, sondern an den Wirth selbst, und wenn dieser „unsichtbar“ sein sollte, an den Oberkellner. Bei - längerem Aufent halte mag man alle 2 — 3 Tage die Rechnung be zahlen, jedoch zuvor deren Inhalt und Summe prü fen, da sich „Irrthümer“ gar leicht einschleiclien. Will man am ändern Morgen früh Weiterreisen, so fordere man am Abend vorher die Rechnung, be richtige sie jedoch nebst den Trinkgeldern erst beim Weggehen.