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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 41.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-191601006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19160100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19160100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1916)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 41.1916 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1916) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1916) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1916) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1916) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1916) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1916) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1916) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1916) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1916) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1916) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 133
- ArtikelWichtige Mitteilungen über die Sperre der Munition liefernden ... 135
- ArtikelEine Antwort 135
- ArtikelNeuregelung der Zahlungsfristen für Nichtkriegsteilnehmer seit ... 136
- ArtikelWarum wohl die Uhrmacher keine Versandgeschäfte machen? 137
- ArtikelAus der Werkstatt 139
- ArtikelSprechsaal 140
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten des Zentralverbandes der ... 141
- ArtikelVerschiedenes 141
- ArtikelPatentbericht 142
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 142
- ArtikelAnzeigen III
- AusgabeNr. 15 (1. August 1916) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1916) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1916) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1916) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1916) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1916) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1916) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1916) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1916) -
- BandBand 41.1916 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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134 Die Uhrmacherkunst. Nr. 14 in diesem Monat und der Zeit der Hundstage, in denen ein grösser Teil der Kunden nach schöneren Gegenden entflieht. Was nützt alle Arbeit, wenn nichts verdient oder gar zugesetzt wird. Je länger diese Mahnung unbeachtet bleibt, desto schwerer ist es nachher, den Karren wieder auf das rechte Gleis zu bringen. Darum trefft bessere Massregeln, solange es Zeit ist. Und es ist höchste Zeit. Wie aufmerksam und eingehend die Aufsätze unserer Ver bandszeitung „Die Uhrmacherkunst“ von den höchsten Be hörden verfolgt und beachtet werden, zeigt die nachstehende Veröffentlichung der Gewerbekammer in Chemnitz: UeberreichuDg88chreiben des KöDigl. Ministeriums des Ionern zu Abschrift eines Aufsatzes aus der Zeitschrift „Die Uhrmacherkunst“ vom 1. Januar 1916 „Ueber die minderwertigen Soldatenuhren“ und Ersuchen, anzuzeigen, ob im diesseitigen K&mmerbezirk ähnliche Erfahrungen gemacht worden sind (10/l. 1916, J.-Nr. 215). In dem in Rede stehenden Aufsatz äussert sich der Uhrmacher Bur meister aus Hamburg wie folgt (den Aufsatz können die Kollegen in Nr. 1, 1916, selbst nachlesen): Nach einer von der Kammer in Uhrmacherfachkreisen gehaltenen Um frage treffen die in dem Aufsatz geschilderten Verhältnisse auch für den hiesigen Kammerbezirk zu. Der Uhrmacher als Fachmann hat sich lange dagegen gesträubt, minder wertige Uhren der gedachten Art sich als Handelsartikel zuzulegen. Durch die übermässige Reklame der Versand- und Warenhäuser wie auch einzelner Uhrenfabriken haben diese Uhren aber weiteste Verbreitung gefunden. Namentlioh ein Uhrenversandhaus in München, das sich als Königliche Hof- Uhrenfabrik bezeichnet, soll durch irreführende Bezeichnungen, wie „Armee uhren“, „Reichskrone“, „Kriegsuhren“, den Anschein zu erwecken versucht haben, als seien diese Waren behördlich empfohlen. Auch infolge intensiver Reklame an der Front sind diese Uhren in grösser Anzahl gekauft worden. Vielfach soll die günstige Beurteilung solcher Uhren durch Vorgesetzte mit der Grund daza gewesen sein, dass diese minderwertige Ware begehrt wurde. Die Uhrmacher haben, mit wenig Ausnahmen, während des Krieges die Erfahrung gemacht, dass durch die vielfach schwindelhaften Anpreisungen der minderwertigen Uhren das Geschäft in besseren Uhren ganz oder doch wesentlich nachliess. Um der Kundschaft entgegenzukommen und auch die schriftlichen Bestellungen von der Front erledigen zu können, haben sich die Uhrmacher — der Not gehorchend — schliesslich bereit finden müssen, die in Rede stehende Ware als Handelsartikel zu führen. Schon vor dem Kriege haben deutsche Fabriken diese Uhren in Massen angefertigt. Die Vorstände der Uhrmachervereine und -innuDgen haben in ihren Sitzungen immer und immer wieder darauf hingewirkt, dass solche Er zeugnisse seitens ihrer Mitglieder nicht als zuverlässige Uhren angepriesen werdeu. Der gelernte Uhrmacher hält es auch für standesunwürdig, den Ver trieb solcher Uhren durch Ausführung von Reparaturen an denselben zu be günstigen. Leider stehen den Uhrmacherzwangsinnungen, wie eine solche in ihrer Aeusserung zur Sache der Kammer gegenüber bemerkt, keine gesetzlichen Mittel zur Verfügung, um den Vertrieb der in Rede stehenden Uhren bezw. die Ausführung von Reparaturen an solchen zu verbieten. Es ist zu be fürchten, dass durch das Auf-den-Markt-briDgen solcher minderwertigen Er zeugnisse das Ansehen der deutschen Uhrenindustrie und des gesamten deutschen Uhrmachergewerbes stark leiden wird, besonders auch im Auslande. Dem Königl. Ministerium des Innern wurden vorstehende Ausführungen zur Kenntnis gebracht. Dasselbe teilte darauf mit, dass nach den Berichten der Gewerbekammern minderwertige Uhren, sogen. Armee- oder Kriegsuhren, auch in Sachsen viel fach in den Handel gebracht worden sind. Das Ministerium des Innern habe sich daher wegen einer Warnung der sächsischen Truppenteile mit dem Kriegs ministerium ins Vernehmen gesetzt. Das Kriegsministerium habe darauf mit geteilt, dass bereits seit Mitte vorigen Jahres wegen der Angelegenheit auf Anregung der Deutschen Uhrmachervereinigung in Leipzig Eröitererungen im Gange seien. Eine Warnung der Truppenteile durch die sächsischen Generalkommandos habe bisher nur deshalb noch nicht erfolgen können, weil gegen die Firma X. in München, von der die Uhren zuerst in den Verkehr gebracht worden seien, bei den Münchner Gerichten ein Strafverfahren wegen unlauteren Wettbewerbes anhängig sei, dessen Ausgang zunächst abgewartst werden müsse. Von der Entschliessung des Kriegsministeriums würden die Gewerbekammern seinerzeit benachrichtigt werden. Wenn sich in dem Be richt einer Handelskammer die Bemerkung finde, dass minderwertige Soldaten uhren von Feldwebeln und Unteroffizieren in den Kasernen umgesetzt wurden, so weise das Kriegsministerium darauf hin, dass eine derartige Betätigung den Militärpersonen dienstlich verboten ist, und dass von dem zuständigen stellvertretenden Generalkommando sofort eingeschritten wird, wenn Verstösse gegen dieses Verbot unter genauer Bezeichnung des Sachverhalts zur Anzeige gelangen. — Ueber die erfolgte Heranziehung zur Uhrmacherzwangsinnung zu Chemnitz äussert sich in einem Streitfälle die Gewerbekammer Chemnitz wie folgt: Der Handwerksausschuss der Kammer hat sich in seiner Sitzung vom 12. April 1916 erneut mit dem Einspruch des X. beschäftigt. Nach Kennt nisnahme der in der Sache ergangenen Niederschriften vom 8. Februar, 25. Februar und 1. März 1916 erklärte der Ausschuss, dass er nach wie vor die Ansicht vertrete, dass X vom Tage der Anmeldung des Uhrmachergewerbes bezw. Uhrenreparaturgewerbes, das ist vom 25. Juni 1913 ab, bis zum Tage der Wiederabmeldung, das ist bis 25. Oktober 1914, verpflichtet war, der Uhr macherzwangsinnung in Chemnitz als Mitglied anzugehören und Beiträge zur Innung zu leisten. Aus der Aussage der Frau X. an Ratsstelle am 1. März d. J. geht klar hervor, dass X. die Reparatur von Uhren, also die Ausführung von Ubrmacherarbeiten, auf eigene Rechnung übernommen hat. Er hat somit das Uhrmachergewerbe bezw. einen Teil desselben selbständig betrieben. I n welchem Umfange er dies getan und ob er die Reparaturen selbst ausgeführt hat oder ob er sie durch andere Personen hat aus führen lassen, darauf kommt es nach Ansicht des Handwerks ausschusses der Kammer nicht an. Was im besonderen die von der Kreishauptmannschaft aufgeworfene Frage anlangt, wie die Kammer ihr früheres Gutachten gegenüber der Vorschrift in § 4, Abs. 2 der Innungs satzungen aufrecht erhalten zu können glaubt, so wies der Ausschuss, wie dies schon früher in ähnlichen Fällen wiederholt geschehen ist, darauf hin, dass es sich bei Absatz 3 des § 100 f der Gewerbeordnung, auf welchem auch der Abs. 2 des § 4 der Satzungen der Uhrmacherzwangsinnung zu Chemnitz be ruht, um Fälle handelt, wo in ein und demselben Betrieb mehrere Arten von Handwerksarbeiten verrichtet werden, die zu verschiedenen Zwangsinnungen gehören (zu vergl. von Schicker, Gewerbeordnung 1901, Anmerkung 11 zu § 100 f). Bei X. kommt dies aber gar nicht in Betracht, denn es darf weiter nach von Landmanns Kommentar zur Gewerbeordnung, 5. Auflage, München 1907, Anmerkung 4 zu § 100 f auch § 4, Abs. 3 des Entwurfs eines Zwangsinnungs statuts (Zentralblatt für das Deutsche Reich, 1898, S. 171) nicht dahin miss verstanden werden, dass eine Person, die neben dem Zwangsinnungshandwerk ein anderes nicht zum Handwerk gehöriges Gewerbe, z. B ein Handelsgewerbe, betreibt, dem Innungszwang dann nicht unterliegt, wenn das Handwerk nur nebenbei ausgeübt wird. — Die Kammer brachte der Königl. Kreishaupt mannschaft vorstehende Ausführungen zur Kenntnis und beantragte nochmals, die Beschwerde des X. gegen die Entscheidung des Stadtrates zu Chemnitz vom 4. Dezember 1915 abzulehnen. Das Eiserne Kreuz erhielt: Lothar Rodewald, Leutnant d. R. Rodewald besuchte die Uhrmacherschule in Glashütte i. Sa. — Uhrmacher Uzdiel aus Wüstegiersdorf. — Uhrmacher (Ober jäger) Karl Janschek aus Siemianowitz-Laurahütte. Ehrentafel für die im Kriege gefallenen, verwundeten und vermissten Kollegen. Den Heldentod fürs Vaterland auf dem Felde der Ehre erlitt infolge eines Granatschusses am 23. Juni der Uhrmachergehilfe Rudolf Herrmann, Ritter des Eisernen Kreuzes, Sohn des Kollegen R. Herrmann aus Deutsch Lissa. Berichtigung. Zu der in der letzten Nummer gebrachten Notiz bemerken wir, dass Kollege Krayl nicht Wilhelm, sondern Emil heisst, und dass er im Felde stand, nicht steht. Postscheckkonto des Zentralverbandes in Leipzig Nr. 13953. Kollegen! Benutzt jetzt unseren Arbeitsmarktl Mehr als je hat unser Arbeitsmarkt Bedeutung! Mit kollegialen Grüssen Der Vorstand des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher-Innungen und -Vereine, E. V. Robert Koch, II. Vorsitzender. W. König, Geschäftsführer.
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