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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (10. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bekanntmachungen der Verbandsleitung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des Reichseinkommensteuergesetzes
- Autor
- Felsing, W.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 432
- ArtikelDie steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des ... 433
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 435
- ArtikelDie Kundenwerbung im Uhren- und Goldwareneinzelhandel 436
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 437
- ArtikelTagung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Eisenach am ... 441
- ArtikelAus der Werkstatt 442
- ArtikelSprechsaal 442
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 443
- ArtikelVerschiedenes 449
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 451
- ArtikelVersammlungskalender 451
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 452
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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433 Die Uhrmacherkunst. Nr. 23 In den von uns versandten Paketen waren enthalten: 2 Pfd. Haferflocken, 1 Pfd. Kakao, 1 Pfd. Zucker, 2 Pfd. Griess, 2 Dosen Milch, 1 Paket Mondamin, 2 Tafeln Schokolade, 1 Leber- oder Mettwurst. Wir hoffen, dass die Pakete überall rechte Freude ge macht haben! Betrifft: Erneuerung der Luxussteuernummern für 1922. Die Anträge aut Ausstellung der Weiterveräusserungsbescheini- gungen für das nächste Kalenderjahr müssen zweckmässig bis spätestens Ende November eingereicht werden, da nur in diesem Fall vor Beginn des neuen Jahres ein Eingang seitens der Umsatzsteuerämter zu erwarten ist. Wir raten daher dringend an, diese Anträge schon jetzt zu stellen. Für die Verbandsbuchführung sind in letzter Zeit so zahlreiche Bestellungen eingegangen, dass der erste Vorrat in wenigen Tagen vergriffen war. -Wir können laufend wieder ab Mitte dieses Monats liefern. Alle Kollegen, die beab sichtigen, unsere Verbandsbuchführung zum neuen Jahre ein zuführen, bitten wir, ihre Bestellung schon jetzt fest aufzu geben, da wir nur feste Bestellungen zu dem ursprünglich billigen Preise berechnen können; später einlaufende, nament lich zum Jahresschluss, können wir nur mit Verzögerung und voraussichtlich nur zu höheren Preisen ausführen. Reparaturversicherung. Dem von uns im Interesse unserer Mitglieder abgeschlossenen Reparaturversicherungs- vertrage sind zahlreiche Mitglieder beigetreten, während andererseits eine grössere Anzahl die Reparaturversicherung in ihrem Betriebe noch nicht eingeführt haben. In der letzten Zeit vorgekommene Schadensfälle haben uns die entgegenkommende Behandlung derselben seitens der Gesellschaft bewiesen. Wir raten deshalb unseren Mitgliedern, die Versicherung in ihrem Betriebe ebenfalls einzuführen und nicht zu warten, bis sie vom Schaden betroffen werden. Es ist bekannt, dass das jede Haftung ablehnende Plakat nicht in allen Fällen die Wirkung hat, unsere Mitglieder rechtlich von jeder Ersatzpflicht bei Schadensfällen zu be freien, schon weil dort die Haftung nur für bestimmte Schäden ausgeschlossen werden kann. Die richterliche Ent scheidung ist nie vorauszusagen und von den jeweiligen Umständen abhängig. Wird nachgewiesen, dass die so genannte „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns“ ausser acht gelassen worden ist, wird der Uhrmacher in den meisten Fällen ersatzpflichtig gemacht werden. Zur Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns gehört nach gebräuchlicher Ansicht gerade, wenn er seinerseits jede Haftung für fremdes Eigentum ablehnt, die Bemühung um Schutz durch Versicherung. Nach dem vorliegenden Gut achten der Handelskammer Berlin kann aber unter heutigen Verhältnissen in unserer Branche teilweise gar nicht, teil weise nur unter erschwerenden Umständen zu sehr hohen Prämien Versicherungsschutz gefunden werden, so dass die nicht vorhandene Versicherung nicht immer als Sorglosigkeit betrachtet werden kann. Ein endgültiges Urteil hierüber kann aber nur von Fall zu Fall abgegeben werden. Als Folge dieser verschiedenen Auffassungen wird eine grosse Rechtsunsicherheit hervorgerufen, so dass unsere Mitglieder unter Umständen für Schäden ersatzpflichtig gemacht werden können, obwohl sie eine Ersatzpflicht ausdrücklich abgelehnt haben. Diese Sachlage ändert sich jedoch durch die Einführung der Reparaturversicherung. Hierdurch wird jedem Kunden die Möglichkeit gegeben, seine Reparaturen selbst zu ver sichern. Durch den Hinweis auf diese Versicherung hat der Uhrmacher dem Kunden die denkbar grösste Sicherheit in Vorschlag gebracht. Ein Unterlassen der „Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns“ kann ihm nicht mehr zum Vorwurf gemacht werden. Lehnt der Kunde die Versicherung ab, so dokumentiert er hierdurch zweifellos 'seinen Willen, das Risiko allein zu tragen. Die Versicherung seitens der Kund schaft ist deshalb der gegebene Ausweg, um unsere Mit glieder ohne Unkosten von der Verantwortung zu befreien. Diejenigen Mitglieder, die die Reparaturversicherung in ihrem Betriebe einzuführen wünschen, bitten wir, die Ab schrift der Police, in der alles Nähere über die Handhabung der Versicherung enthalten ist, sowie Versicherungsblocks zum Preise von 12,80 Mk. das Stück bei uns einzufordern. Unser Vorstandsmitglied, Herr Paul Magdeburg in Leipzig, feierte am 25. Oktober das Fest der silbernen Hochzeit. Die Glückwünsche des Vorstandes überbrachte Herr Kollege König. Wir möchten aber auch an dieser Stelle unserem-Vorstandskollegen und seiner Gattin unsere herz lichsten Glückwünsche aussprechen. Hoffentlich haben wir die Freude, Herrn Kollegen Magdeburg noch recht lange in seiner bekannten Frische für unseren Zentralverband arbeiten zu sehen! Dank. Von Herrn Kollegen Aug. Gräfe, Wittenberg, gingen uns für den Verband 25,— Mk. zu. Herr Kollege Alexander Schmidt, Leipzig-Reudnitz, sandte uns 7,50 Mk. Zur Beachtung! Wir bitten, allen Anfragen an die Geschäftsstelle Rückporto beizufügen. Alle Zusendungen für den Einheitsverband sind nur an die Zentralgeschäftsstelle in Halle (Saale), Mühlweg 19, zu richten. Geldzahlungen erbitten wir auf unser Postscheck konto in Leipzig Nr. 13953. Zentralverband der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband). Geschäftsstelle Halle (Saale), Mühlweg 19. W. König, Geschäftsführer. Die steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des Reichseinkommensteuergesetzes. Von Dr. jur. In mehreren Veröffentlichungen des Verbandes (Rund schreiben an die Vereinigungen Nr. 23 vom 5. 4. 21, ferner „Uhrmacherkunst“ Nr. 8, S. 122ff. und Nr. 18, S. 330ff., schliesslich Rundschreiben Nr. 31 vom 13. 8. 21) sind die Ueberteuerungsrücklagen nach der Novelle zum RE St G. bereits behandelt worden. Es liegt jetzt der dringende An lass vor, nochmals diese für den Laien fast unverständliche Materie für den praktischen Gebrauch zu erklären. Die An träge müssen nämlich Ins zum 31. Dezember 1321 hei dem Finanzamt des Steuerpflichtigen eingereicht sein, um noch für das laufende Steuerjahr Wirkung durch nachträgliche . W. Felsing. Absetzung zu erlangen; bis dahin sind infolgedessen die not wendigen Feststellungen zu machen. Ich gebe nachfolgend einige Formulare und tabellarische Aufstellungen, die als Beispiele dienen sollen, und ferner dazu einige Erklärungen für die Praxis. Aus den besten theoretischen Darlegungen ist nämlich nach meiner Ueber- zeugung für den Steuerpflichtigen in dieser Steuerfrage keine Klarheit zu gewinnen. 1. Ein steuerpflichtiger Geicerbetreibender, der weder Huudelsbächer nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
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