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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (10. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Innungs- u. Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 432
- ArtikelDie steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des ... 433
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 435
- ArtikelDie Kundenwerbung im Uhren- und Goldwareneinzelhandel 436
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 437
- ArtikelTagung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Eisenach am ... 441
- ArtikelAus der Werkstatt 442
- ArtikelSprechsaal 442
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 443
- ArtikelVerschiedenes 449
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 451
- ArtikelVersammlungskalender 451
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 452
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
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449 Die Uhrniacherkunst. Nr. 23 Gebrauch. Nach der Besichtigung dankte man den Herren Besitzern, welche auch noch 100 Mk. für den gemütlichen Teil des Tages stifteten. Anschliessend faud gemeinschaftliche Mittagstafel statt. 2‘/s Uhr wurde die Hauptversammlung mit begrüssenden Worten seiten» des Herrn Obermeisters eröffnet, und trat man sofort in die Tages ordnung ein. Nachdem die Eingänge erledigt waren, stimmte die Ver sammlung einstimmig dem Beschluss zu, für die „ Kamm errat-Reiche- Stiftung' 100 Mk. zu bewilligen. Diese Stiftung soll zu Ehren des Gold schmiedemeisters G. Reiche (Bautzen) anlässlich seiner 50jährigen Ge werbekammertätigkeit errichtet werden. Der von der Firma Märkel gestiftete Betrag von 100 Mk wird auf Antrag des Ehreuobermeisters Klimek einstimmig der Lehrlingsbasse überwiesen. Weiter berichtet Herr Obermeister Lorenz, dass er seitens des Finanzamtes zum Vertrauensmann ernannt wurde, und bittet, bei eventuell eintretenden Fällen sich an ihn zu wenden. Hieran anschliessend wurde auch noch das Rundschreiben Nr. 21 des Zentralverbandes zur Verteilung gebracht. Sodann trat man in die Debatte über die Erhöhung der Reparatur preise. Dieselbe gestaltete sich ziemlich ausgiebig, um sich sodann auf den Antrag des Ehrenobermeisters Klimek 'festzulegen. Dieser geht dahin, während der Zeit, in welcher die Preisprüfungskommission arbeitet, die Preise mit dem Zehnfachen der Friedenspreise zu berechnen und dies in den Zeitungen bekanntzugeben. Später sollen den Kollegen wieder gedruckte Listen gegeben werden. Herr Lhrenobermeister Klimek als Vorsitzender der Meisterprüfungs kommission erstattete Bericht über die dieses Jahr abgehaltene Prüfung. Zu dieser hatten sich zwei Herren gemeldet, Paul Säuberlich (Löbau) und Mengel (Kamenz). Herr Säuberlich bestand die Prüfung, während Herr Meogel von der Piüfung zurücktreten musste. Anschliessend gab Herr Klimek als Vorsitzender d**r Gehilfenprüfungskommission noch den Bericht über die Ostern abgehaltene Prüfung. Die Prüfu'g wurde von Hebold Scho'z und Kammbach bestanden, doch zeigten sich sehr grosse Unterschiede im Können Arno Hebold, Sohn unseres verehrten Kassierers erhielt im Praktischen, Schriftlichen und Theoretischen jedesmal „sehr gut“, dieses wurde genügend gewürdigt und Genanntem 50 Mk. vom Vorstand zugebilligt. Ferner wurde noch der Lehrlingsausschuss durch Zuwahl ergänzt. Zum Schluss brachte Herr Kienzel (Eibau) folgende Resolution zur Verlesung und bat. dieselbe auzunebmen. Dasselbe geschah. „Die heute, am 11. Oktober 1921, im „Thüringer Hof‘ in Löbau tagende Uhrmacher zwangsinnung Zittau-Löbau, in welcher beinahe sämtliche Mitglieder vertreten sind, ersucht den hohen Reichstag, keine Erhöhung von Luxus - und Umsatzsteuer eintreten zu lassen, die Gewerbe und Handel schon heute hoch belasten.“ Dieselbe Resolution soll dem hiesigen Ab geordneten zugestellt werden. Nach Schluss der Versammlung, 5 x /a Uhr nachmittags, trennten sich die Kollegen, um teils zeitiger, teils später mit ihren Zügen in die Heimat zu eilen. Fritz Schramm, Schriftführer. -J UP B«aohtii»gI Alle Zahlungen, die den Zentralverband betreffen, sind auf das Postscheckkonto ln Leipzig Nr. 13953: Zentral verband der Deutschen Uhrmaoher, Halle (Saale), zu leisten. Alle Zahlungen, die die Uhrmaoherkunst betreffen, also Bezug oder Anzeigen, sind auf das Postscheckkonto In Leipzig Nr. 103533. Die Uhrmaoherkunst, Halle (Saale), einzuzahlen. Zentralverband und Unrmaoherkunst haben also zwei ver schiedene Postscheckkonten! Lohnbewegung in Berlin. In den Verhandlungen am 2. November vor dem Schlichtuogsausschuss einigte man sich auf folgende Lohnsätze: 7 Mk , 8 Mk und 9 Mk. für die Stunde; ab 1. Dezemb-r 50 Pf. Zuschlag. Ausgelerute je nach Vereinbarung 1 Mk. die Stunde weniger. Der Ver trag läuft bis 31 Januar 1922. llttB Handwerk und das neue Arbeitsrecht. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat neuerdings zu dem Gesetzentwurf einer Schlichtungsordnung und dem Entwurf eines Gesetzes über die Arbeits zeit gewerblich-r Arbeiter gutachtlich Stellung genommen. Dabei wurde in den Vordergrund gestellt, da»s vom Reichsarbe tsministerium im all gemeinen die vom Handwerk b«reits vorgetragenen Abänderungsvorschläge nur zum allergeringsten Teil gewürdigt worden seien und dass den aller- notwendigsten Forderungen des Handwerks zur Erhaltung seiner wirt schaftlichen Existenz und Eigenart keine Rechnung getragen worden sei. Die wichtigsten mateiiellen Einwendungen gegen das neue Arbeits recht sind auch in den vorliegenden Entwürfen in keiner Weise gewürdigt worden. Hierunter fallen in erster Linie die Versuche und Bemühungen, das Lehrverhältnis entgegen den Grundsätzen der Gewerbeordnung in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis umzuwandeln. Ferner versuchen die Gesetzentwürfe, eine Schematisierung der gewerblichen Arbeitsverhältnisse herbeizufübren, indem dem Handwerk keine Sonderregelung zugestanden wird wie der Landwirtschaft und Seeschiffahrt, obwohl dafür sowohl der Produktionsprozess als auch die eigenartige soziale Gliederung der in der Handwerkswirtschaft erwerbstätigen Personen die notwendigen Vor aussetzungen bieten. Demgemäss fordert der Reichsverband des deutschen Handwerks, nachdem er grundsätzliche Erwägungen über die Stellung des Handwerks zum Arbeitsrecht vorgetragen hat (siehe Nr. 19 des „Deutschen Hand werksblattes“ vom 1. Ostober 19^1), für die Regelung der Arbeitszeit der gewerblichen Arbeiter: 1. Sonderbestimmungen für Saisongewerbe, für Gewerbe, in denen meist nur eine Arbeitsbereitschaft vorliegt, und für landwirtschaftliche Handwerksbetriebe, und zwar derart gehalten, dass die Möglichkeit einer läng-ren Arbeitszeit nicht von Fall zu Fall der Entscheidung der unteren Verwaltungsbehörde übertragen wird, sondern bereits im Gesetz für diese Gewerbe eine Ausnahme vorgesehen wird, welche bestimmt, dass in diesen Saison- oder ähnlichen Gewerben an höchstens 150 Tagen im Jahre während der Saisonarbeitszeit 9 Stunden gearbeitet werden darf. Die Entscheidung, welche Gewerbe als Saisongewerbe angesehen werden sollen und welche Saisonarbeitszeit für sie in Frage kommt, obliegt dem Reiehsarbeitsminioter nach Anhörung des Reichswirtsebaftsrates. 2. Sonderbestimmungen für die Handwerkslehrlinge und die Regelung des Arbeitsreehts für Handwerkslehrlinge im neuen Lehrlings gesetz und vor allem die Nichteinbeziehung in die Kategorie der ge werblichen Arbeiter. 3. Ein grundsätzliches Verbot der Nebenarbeit (Pfuscharbeit) der Arbeitnehmer, wenn sie dieselbe ausserhalb der gesetzlichen Höchst arbeitszeit zu Erwerbszwecken ausführen. 4. Gleichmässige Behandlung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei den Strafbestimmungen im Falle des Verstosses gegen das Gesetz. Für den Entwurf einer Schlichtungsordnung wurde ebenfalls wieder verlangt, dass 1. die Lehrlinge nicht den gewerblichen Arbeitern gleich gestellt werden sollen und ihre Rechte und Pflichten in einem besonderen Gesetz behandelt werden sollen. 2. Es wurde die Beibehaltung der Innungsschiedsgerichte und -Einigungsämter gefordert und ihre Einordnung und Eingliederung in die Fachkammern der öffentlich-rechtlichen Einigungsämter, welche der Entwurf neu zu schaffen gedenkt, vorgeschlagen. Es wurde die Erwartung ausgesprochen, dass von seiten des Reichs arbeitsministeriums den wiederholten Wünschen des Handwerks für alle Zweige der sozialen Gesetzgebung endlich und mit Nachdruck entaegen- gekommen wird, und dass bei der Schaffung d*s neuen deutschen Arbeits rechts an Stelle von einseitig orientierten programmatischen Richtlinien und Theorien volkswirtschaftliche Erwägungen treten. RH. Die Handwerkskammer über den Fall Rahardt. Die Voll versammlung der Handwerkskammer zu Berlin hatte den Vorstand be auftragt, einen amtlichen Bericht über den Fall Rahardt zu erstatten. Der Vorstand hat diesen Bericht jetzt den Mitgliedern der Kammer zu gehen lassen. Wir entnehmen ihm folgendes: Präsident Rahardt neigte besonders in der Nachkriegszeit zu Eigen mächtigkeiten und hat bei der Geschäftsführung vielfach die zuständigen Organe und Beamten ausgeschaltet. Der Syndikus hat deshalb einen Be richt an die Aufsichtsbehörde eingereicht, der das System Rahardts und seine mutmasslichen Gründe darlegte und insbesondere auf die Abhängig keit Rahardts von zwei Beamten aufmerksam machte. Dieser Bericht führte sofort zu einer Untersuchung und zur Einleitung des Disziplinar verfahrens gegen zwei Handweikskammerbeamte. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht ein gemeinschaftlicher Be trug in Höhe von 79416 Mk zuungunsten der Handwerkskammer. Da bei erfuhren das Verhältnis Rahardts zu dem Sekretär Hoffmann und die Beweggründe zur Austeilung Hoffmanns eine unerfreuliche Beleuchtung. Ferner waren im Disziplinarverfahren gegen Hoffmann sowohl Rahardt al* auch zwei andere Personen als Zeugen eidlich vernommen worden und hatten Hoffmann zu decken versucht, so dass sich nunmehr auch der Verdacht falscher eidlicher Aussagen ergab. Dies hatte die Verhaftung Rahardts und der drei oben bezeichneten Personen zur Folge. Der finanzielle Schaden, der der Handwerkskammer entstanden ist, wird durch die inzwischen getroffenen Sicherheitsmassnabmen gedeckt werden. Es handelt sieh dabei nicht um Millionen, sondern voraussichtlich nur um die erwähnte Summe. r7 ^. u ^ r Abänderung der Gewerbesteuer. Wie bekannt, schweben zur Zeit Verhandlungen über die Abänderung der Gewerbebesteuerung. Der Reichsverband des deutschen Handwerks hat in einem Rundschreiben an se ne Verbände um Material gebeten, das ihm vom Zeutralverband der Deutschen Uhrmacher zugestellt wurde. Von ihm aus werden im An schluss an die Verhandlungen in den anderen Ländern folgende Forde rungen für unbedingt notwendig angesehen: 1. Abzug eines Mindest betrages am gewerblichen Einkommen als Arbeitsrente in Höhe von 12000 Mk., 2. Erhöhung des zuschlagsfreien Ertrages auf 15000 Mk., 3. Heranziehung aller Personen, die selbständig für Geld arbeiten, zur Gewerbesteuer, einschliesslich der sogenannten Pfuscharbeiter, 4. Heran ziehung der Land- und Forstwirtschaft und der der Viehzucht, Obst- und Gartenbau dienenden Betriebe zur Gewerbesteuer, 5. Festsetzung einer Höchstgrenze desjenigen Prozentsatzes des Ertrages, der durch die staat liche bzw. Gemeindegewerbesteuer nicht überschritten werden darf. 6 Be stimmungen über die Bewertung des Betriebsvermögens nach Goldwerten.
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