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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 46.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192101001
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19210100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19210100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 23 (10. November 1921)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Volkswirtschaftlicher Teil
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 46.1921 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1921) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1921) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1921) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1921) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1921) -
- AusgabeNr. 8 (14. April 1921) -
- AusgabeNr. 9 (28. April 1921) -
- AusgabeNr. 10 (12. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 11 (26. Mai 1921) -
- AusgabeNr. 12 (9. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 13 (23. Juni 1921) -
- AusgabeNr. 14 (7. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 15 (21. Juli 1921) -
- AusgabeNr. 16 (4. August 1921) -
- AusgabeNr. 17 (18. August 1921) -
- AusgabeNr. 18 (1. September 1921) -
- AusgabeNr. 19 (15. September 1921) -
- AusgabeNr. 20 (29. September 1921) -
- AusgabeNr. 21 (13. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 22 (27. Oktober 1921) -
- AusgabeNr. 23 (10. November 1921) -
- ArtikelAnzeigen -
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 432
- ArtikelDie steuerfreien Erneuerungsrücklagen nach § 59a des ... 433
- ArtikelMitteilungen der Preisschutzkommission 435
- ArtikelDie Kundenwerbung im Uhren- und Goldwareneinzelhandel 436
- ArtikelNiederschrift über die Verhandlungen der Reichstagung am Montag, ... 437
- ArtikelTagung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in Eisenach am ... 441
- ArtikelAus der Werkstatt 442
- ArtikelSprechsaal 442
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 443
- ArtikelVerschiedenes 449
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 451
- ArtikelVersammlungskalender 451
- ArtikelVolkswirtschaftlicher Teil 452
- ArtikelAnzeigen XXI
- AusgabeNr. 24 (24. November 1921) -
- AusgabeNr. 25 (8. Dezember 1921) -
- AusgabeNr. 26 (22. Dezember 1921) -
- BandBand 46.1921 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 23 Die Uhrmacherkunst. 452 Volkswirtschaftlicher Teil. Letzte Nachrichten und Telegramme unserer Berliner Schriftleitung. ■Ä.nsftPDliwDdelHkoDtrolle* Im ..Reichsanzeiger“ vom 29. Oktober veröffentlicht auf Grund der Ausführungsbestimmungeu vom 8. April 1920 („R G. Bl.", S 500) zu der Verordnung über die Aussenh+ndelskontrolle vom 20. Dezember 1910 („R G. Bl.“, S. 2128) die Regierung näbere Be stimmungen. Nach diesen wird die Ausfuhrabgabe nach einem neuen Tarif erhoben. Die Erhebung der Ausfuhrabgahe erfolgt nach dem bis herigen Tarif, wenn der Antrag auf Ausfuhrbewilligung vor dem 20 Ok tober 1921 an die zuständige Stelle abgesandt wird und die Ware bis zum 31. Januar 1922 zur Beförderung in das Ausland aufgegeben wird Ferner wenn die Ware vor dem 20. Oktober 1921 mit fester Preis Verein barung in handelsüblicher Weise und mit handelsüblichen Fristen in das Ausland verkauft worden ist und der Antrag, den bisherigen Tarif an zuwenden, vor dem 1. Dezember 1921 an die zuständige Stelle ab gesandt wird. Es werden für Uhren nach Abschnitt 19, Gruppe B, Nr. 929 und folgende erhoben: 4% vom Werte: Taschenuhren aus unedlen Metallen, Tasehenuhr- gehäuse aus unedlen Metallen, Ubrwerkzeuge zu Taschenuhren, auch Roh werke, Triebe, Unruhen und Teile zu Taschenuhren aus unedlen Metallen Turmuhren, auch elektrische, oder Teile solcher. ’ 50/o vom Werte: Für Taschenuhren in Gold, plattiert, Uhrgehäuse für Taschenuhren aus Gold, Teile von Taschenuhren, mit Gold oder Silber belegt 60 0 vom Werte Taschenuhren und Taschenuhrgehäuse aus Silber oder planiert, Wand- und Standuhren, Schiffschronometer. 70/0 vom Werte: Uhrwerke für Wand- und Standuhren und Schiffs chronometer, Uhrteile zu diesen Uhren, mit Ausnahme der Gehäuse. Von den Gold waren wird durchschnittlich 4 0/0 erhoben, Platin 10,0, Silberwaren 6 o/ 0 . Ausfuhr und Ausverkauf. Es besteht tatsächlich bei der Re gierung die Absicht, die umfangreiche Freiliste für die Ausfuhr einer eingehenden Revision zu unterziehen. Diese Revision ist notwendig schon infolge der starken Ausverkaufsgefahr, die sich durch die Ver schlechterung der deutschen Valuta ergeben hat. Allerdings wird die Möglichkeit, die Ausfuhr wieder in stärkerem Masse unter eine Kontrolle au bringen, dadurch erheblich beeinträchtigt, dass das von der Entente bei Einführung der Sanktionen geschaffene Ein- und Ausfuhramt zu Ems noch an seiner autonomen Stellung festbält, so dass die Wirksamkeit einer neuen Ausfuhrregelung an der Westgrenze stark in Frage gestellt ist. Man hoffe laut „Berliner Tagebla't“, dass diese Verhältnisse sich spätestens gegen Ende des laufenden Jahres ändern werden, und dass dann die deutsche Regierung die volle Herrschaft über die westliche Reichsgrenze wiedererlangt haben wird. Bis dahin kann allerdings der Ausverkauf, der namentlich im Westen bereits ängstliche Formen an- ! genommen hat, soweit gediehen sein, dass die Massnahmen der Regierung zu spät kommen. Daher wird versucht, durch Verhandlungen mit der Rheinlandskommission, die sich besonders auf die Zulässigkeit von Valutaaufschlägen für die Angehörigen der Ententekommissionen und die ausländischen Besatzungen im Rheinlande, aber auch auf gewisse andere Massnahmen beziehen, die ärgsten Schädigungen schon jetzt zu ver hindern. Zu unterscheiden von diesen Beschränkungen der Ausfuhr, die dem Ausverkauf entgegenwirken sollen, sin ob die Massnahmen, die zur stärkeren Erfassung der bei der Ausfuhr entstehenden Valutagewinne ge- plaut sind. Ueber die Erhöhung der Ausfuhrabgaben für die Waren, die der Ausfuhrkontrolle unterliegen, berichten wir an anderer Stelle Während diese Erhöhung aber durch eine Verordnung der Regierung vorgenommen werden soll und kann, scheint für die Einführung bzw. Erhöhung der Ausfuhrabgabe auf ausfuhrfreie Waren ein Reichsgesetz er forderlich zu sein. Eine entsprechende Vorlage soll den gesetzgebenden Körperschaften binnen kurzen zugehen. Das Wiesbadener Liefernngsabkotnmen. Am 6. Oktober ist zwischen dem Wiederaufbauminister Ratheuau und dem französischen Minister Loucheur ein seit längerem beratenes Abkommen endgültig ab geschlossen worden. Sein Sinn besteht darin, die deutschen Gold verpflichtungen aus dem Ultimatum in Sachleistungen umzuwaudeln. Solche Sachleistungen hat Deutschland bereits mehrfach auf Grund des Friedensvertragos übernommen und ausgeführt, so die Lieferungen von Chemikalien, Holz, Vieh usw. Nach der ersten Beratung zwischen Rathenau und Loucheur war die französische Meinung über den Wert des geplanten Abkommens sehr geteilt; besonders die französische In dustrie wollte sich nicht die in Aussicht stehenden Milliardenaufträge entgehen lassen. Die im Juli einsetzende Markkatastrophe, die auch die französische Währung arg in Mitleidenschaft zog, die der deutschen In dustrie eine ungeahnte Konjunktur brachte, andererseits aber die Gefahr der deutschen Zahlungsunfähigkeit in bedrohliche Nähe rückte, alles dies zwang zu einer kühleren Ueberlegung, die dem Abschluss des Ab kommens keine weiteren Schwierigkeiten in den Weg legte. Wenn auch Rathenau diesen Vertrag als einen eisten bezeichnet hat, dem sehr wohl andere mit den übrigen Mitgliedern der Entente folgen könnten, so darf sein Wert nicht unterschätzt werden; ist doch Frankreich mit 52 o/ 0 an den deutschen Reparationsleistungen beteiligt Wie notwendig jede auch nur massige Entlastung der Gold- und Devisenlieferungen für Deutsch land ist, hahen die katastrophalen Begleitumstände der Zahlung der ersten Goldmilliarde am 1. August genügsam bewiesen; Kraftproben, die sich die deutsche Wirtschaft nicht zu oft gestatten dürfte Im einzelnen bestimmt das Abkommen, dass die Lieferungen von Sachgütern an Frank reich in drei Zeitabschnitten zu erfolgen haben, von denen der erste am ' 926 abläuft Die Lieferungen des ersten Zeitabschnittes werden aber Deutschland nicht im vollen Werte, sondern nur mit 35 % des Wertes gutgeschrieben, die bis 45 o/ 0 steigen sollen, falls in einem Jahre aus dem Abkommen wenigei als I Milliarde Goldmark geliefert werden. Deutschland muss also aus jeder geleisteten Milliarde 650 bzw. 550 Mill. Goldmark stuudea. Der Zinsfuss ist von dem sehr geschickten Herrn Loucheur auf 5 o/ 0 herabgedrückt worden, während der Friedens vertrag für eventuelle Vorleistungen eine achtprozentige Verzinsung vor gesehen hatte. Diese Bestimmung ist, wenn man so sagen darf, die Achillesferse des ganzen Vertrages. Sie verringert den Vorteil für Deutschland auf ein Mindestmass und macht unser ausgesogeues Land zum Bankier d*s rnegerstaates, der in Wiesbaden denkbar günstige Vor teile für sich festlegen konnte. Der Wert der in 4'/ 2 Jahren zu lieternden Oüter, den Rathenau auf 7 Milliarden Goldmark si-hätzt, wird danach nur mit 2,45 bzw. 3,15 Milliarden auf Reparationskonto gutgeschrieben, d h. Deutschland wird nach wie vor gezwungen, den erdrückenden Hauptteil der Gold- und Devisendeferungen auf die bisherige Art und Weise zu beschaffen. Die erhoffte Entlastung ist demnach in Wiesbaden nicht durebgesetzt worden; darin ist sich die Kritik der deutschen Presse einig. Von den sonstigen Bestimmungen des Abkommens darf das grösste Interesse die Methode der Preisfestsetzung beanspruchen. 8te erfolgt in der Weise, dass alle Vierteljahre durch eine Kommission ein Preisverzeichnis der in Frage kommenden Güter aufgestellt wird, das ungefähr dem normalen französischen Inlandspreis des betreffenden Erzeugnisses abzüglich des französischen Zolles und der Transportkosten entspricht. Die ursprüngliche Idee eines Preisindex ist also falleu gelassen. Endlich hat man darauf verzichtet, den freien Handel für sogenanntes Spezialmaterial eiuzuscbalten; die Lieferungen sollen vielmehr ausschliess lich durch unmittelbare freie Vereinbarung der deutschen und franzö sischen Organisationen erfolgen. S e. Immer noch Ansfuhramt Ems. Im Aufträge des Wirtschafts ausschusses der Rheinlandkommission teilt das Ausfuhramt Bad Ems mit, dass im Gegensatz zu kürzlich stattgefundener verschiedener Au-legung des 4 rtil ? e,s 11 der Ordonnanz 98, das Ausfubramt Bad Ems allein zu ständig ist und bleibt für die Prüfung und Bewilligung von Aus- und Einfuhranträgen für den Warenverkehr zwischen dem besetzten Gebiet und dem Auslande, auch wenn der Versand sich über das unbesetzte Ge biet vollzieht. Stand der Beicbsflnanzen. In dem ab 1. April laufenden Finanz jahr belaufen sich die buchmässigen Gesamteinnahmen des Reiches bis zjm 10. Oktober auf 681*8341000 Mk.; 462L9253i0ü Mk. stellen davon die aufgenommenen schwebeuden Schulden dar. Demgegenüber erreichten die Gesamtausgaben in der gleichen Zeit einen Betrag von 68167 867 000Mk. Die Reichseisenbahn arbeitet trotz der fortgesetzten Tariferhöhungen weiter mit steigenden Zuschüssen seitens des Reiches und musste für die Zeit vom 1.— 10 Oktober erneut 5435570ti0 Mk aufuehmen. Die Reichspost, deren Rentabilität sich wesentlich gehoben hat, brachte für diese 10 Tage 257813000 Mk. Ueberschuss zur Ablieferung. Seit dem 1. April ist der Gesamtzuschuss für beide Betriebsverwaltungen auf 8771967000 Mk. angewachsen. Die schwebende Schuld, die wie ein Verhängnis über der Finanzgebarung droht, ist allen Anstrengungen zum Trotz nicht zu beschränken. Von Woche zu Woche steigt sie ins Ungeheuerliche und vermindert die Möglichkeit, sie jemals ordnungs- mässig wieder zu beseitigen. Sie hat am 10. Oktober die phantastische Summe von 212548440000 Mk. erreicht. Handwerherbeirat beim Belchsvrirtscbaftsminlsterinm. Den aus den Kreisen des Handwerks geäusserten Wünschen entsprechend, hat der Reichswirtschaftsminister zur Herstellung einer engen Verbindung zwischen seinem Ressort und dem Handwerk einen „Handwerkerbuirat beim Reichswirtschaftsministerium“ gebildet Auf Grund des Vorschlages des interfraktionellen Handwerker ausschusses des Reichstages, sowie des vorläufigen Reichswirtschaftsrates hat der Reichswirtschaftsminister unter anderem folgende Herren als Mit glieder in den Beirat berufen: Als Vertreter der Arbeitgeber die Herren Malermeister Havemann (Hildesheim), Lange-Hegermann (Bottrop),
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