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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 30 (1. August 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verspätet eingegangene Anträge zur Reichstagung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- ArtikelWillkommen in Hamburg 405
- ArtikelProgramm zur Reichstagung 406
- ArtikelWohnungsnachweis 406
- ArtikelDie Deutsche Seewarte im Dienste der Uhrmacherkunst 407
- ArtikelDie Hamburger Seewarte in Bergedorf und ihr Zeitdienst 408
- ArtikelVerspätet eingegangene Anträge zur Reichstagung 414
- ArtikelDie Uhr der Michaeliskirche in Hamburg 414
- ArtikelKünstliches Gold 416
- ArtikelDer lebendige Schmuck 417
- ArtikelDie Pforzheimer Uhrenindustrie 418
- ArtikelDie Herstellung der Doublégehäuse 419
- ArtikelEin Gang durch eine Pforzheimer Uhren- und Gehäusefabrik 421
- ArtikelWo soll die nächste Reichstagung sein? 424
- ArtikelSteuerfragen 425
- ArtikelVerspätet eingegangene Anträge zur Reichstagung 427
- ArtikelSprechsaal 427
- ArtikelNauener Koinzidenzsignale 428
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 429
- ArtikelWirtschaftsverband der Optik führenden Uhrengeschäfte 430
- ArtikelGlasschutzvereinigung der Uhrmacher Ostthüringens und des ... 431
- ArtikelVerschiedenes 431
- ArtikelFirmennachrichten aus Industrie und Großhandel 432
- ArtikelVom Büchertisch 432
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 432
- ArtikelAnzeigen XXVII
- ArtikelGoldmarkeröffnungsbilanz XXVIII
- ArtikelEdelmetallmarkt XXVIII
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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Nr. 30 DIE UHRMACHERKUNST 427 Zwecke der Einkommensteuer-Vorauszahlungen vermieden werden. Da mit den Vorauszahlungen das Einkommen noch nicht endgültig versteuert ist, erfo'gt ohnehin die Schlußregelung erst durch die Veranlagung, die nach Ablauf des Kalenderjahres stattfindet. Stenertermine der ersten Augnsthälfte 5. August: Lohnsteuer (letzte Dekade). Abführung der im Juli einbehaltenen Steuerabzugsbeträge von den jenigen Betrieben, bei denen dieser Betrag 12 Mk. nicht überstiegen bat. Eventuell Markenkleben nicht vergessen. Näheres s. Nr. 25, Beilage, S. X. „ Fälligkeit der sächsischen Arbeitgeberabgabe. Näheres s. Nr. 20, S. 250. 8« August: Vorauszahlung der württembergischen Ge werbesteuer. Schonfrist 2 Tage. Näheres s. Nr. 21, S. 266. 10* August: Voranmeldung u. Vorauszahlung auf Einkommen steuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche. Näheres s. Nr. 18, S. 218; Nr. 15, S. 180. „ Vorauszahlung auf Kirchensteuer. Schonzeit eine Woche. „ Voranmeldung und Vorauszahlung auf Umsatz Steuer für Monatszahler. Schonzeit eine Woche Näheres s. Nr. 15, S. 180. a Voranmeldung und Vorauszahlung auf Luxus Steuer für Monatszahler. Schonfrist eine Woche Näheres s. Nr. 25, 330. Vorauszahlung der thüringischen Gewerbe Steuer (ein Viertel des Gesamtsteuerbetrags). Näheres s. Nr. 20, S. 251. „ Vorauszahlung auf bayerische Gewerbesteuer. Schonfrist eine Woche. Näheres s. Nr. 21, S. 266. „ Voranmeldung und Vorauszahlung der preußi schen Gewerbesteuer für Monatszahler. Schon frist meist eine Woche. Näheres s. Nr. 13, S. 150. Vorauszahlung auf die thüringische Grund steuer. Monatlich. „ Vorauszahlung auf die thüringische Mietsteuer. Monatlich. 15. AugUSt: Fälligkeit der preußischen Grundvermögens steuer. Schonfrist eine Woche. Näheress. SND. 201. Fälligkeit des preußischen Hauszinssteuer. " Schonfrist eine Woche. Näheres s. Nr. 18, S. 219; Nr. 19, S. 237. Sächsische Gewerbesteuer (ein Viertel des Jahresbetrags). Näheres s. Nr. 20, S. 5plsi‘ Verspätet eingegangene Anträge zur Reichstagung (im Führer noch nicht enthalten; siehe auch S. 414) Oberschlesischer Provinzialverband der Uhr macher und Goldschmiede: Die Oppelner Uhrmacherzwangsinnung bittet den Zentralverband, folgende Anträge anzunehmen: 1. Vorgehen gegen den Verkauf von Weckern und Taschen uhren durch Glücksspiel auf Rummelplätzen. 2. Verhinderung des Verkaufes der durch die Zollbehörde be schlagnahmten Uhren an das Privatpublikum. ^ Provinzialverband Schlesischer Uhrmacher: Die Reichstagung 1925 möge in Breslau abgehalten werden. Verbände Bayern, Württemberg und Baden: 4. Die wirtschaftliche Vereinigung der süddeutschen Uhrmacher verbände Bayern, Württemberg und Baden fordert die Reichstagung in Hamburg auf, eine Anerkennungsstelle für Uhrmacher für das ganze Deutsche Reich zu errichten. % 4VW Zur Hamburger Tagung Die Reichstagung wird dieses Mal ganz besonderes Interesse bei allen Teilnehmern erwecken, ist es doch notwendig, sic einmal über die ganzen Wirtschaftsfragen gründlich auszusprecüen, um zur Klarheit zu kommen. Es ist wieder einmal notwendig, daß wir uns alle umstellen, und dabei wird die gegenseitige Aussprache unter den Kollegen aus allen Teilen des Reiches sehr viel erleichtern. Auch für unseren Zentralverband selbst bedeutet die Reichstagung Hamburg gewissermaßen einen Abschluß. Mit vieler Mühe und vielen Kämpfen ist es uns Uhrmachern endlich gelungen, einen Zentralverband als Einheitsverband zu gründen. Es ist wohl heute kaum einer unter uns Kollegen, der wünschen würde, daß der frühere Zustand wieder Platz greift. Wer das etwa wünschen sollte, kann es nur aus eigenen Interessen tun. Wenn ich aber die zur Reichstagung gestellten Anträge dnrchsehe, so will es mir scheinen, als wenn tatsächlich das mühsam Aufgebaute wieder zer stört werden soll. Ich habe, gewissermaßen als Unbeteiligter, die ganze Entwickelung beobachtet. Wer das getan hat wie ich, wird sich im stillen sehr oft gefragt haben, wie es möglich ist, immer die richtigen Kollegen an die Spitze zu stellen, die neben ihrem umfangreichen Geschäft die Last und Bürde eines Amtes auf sich nehmen. Das ist sicher ein großes Opfer, das wir Kollegen dankbar anerkennen sollten. Wenn aber nach 4 Jahren erfolgreicher Arbeit Anträge kommen, die großes Mißtrauen verraten — und wenn diese Anträge auch nurjvon einzelnen gestellt werden, — so fürchte ich, wird dadurch die Einigkeit nicht gefördert, sondern zerstört, was vielleicht auch die Absicht ist. Ich kann mich in die Lage eines Vorstandes versetzen, der auf eine vierjährige, sehr erfolgreiche Tätigkeit zurückblickt, daß dieser, wenn auch nicht Dank, so doch die sachliche Anerkennnng erwartet, die er verlangen kann. Sieht er aber, daß ihm planmäig und mit Absicht Schwierigkeiten gemacht werden, so kann man begreifen, wenn einem solchen Kollegen die Bürde des Amtes noch mehr verleidet wird. Was mühsam aufgebaut ist, kann durch Plump heit und Unverständnis sehr leicht zerstört werden. Ich halte es für notwendig, da6 vor der Tagung noch auszusprechen, um auf die Bedeutung der diesmaligen Reichstagung mit der Neuwahl des Vorstandes hinzuweisen. Warnen möchte ich, daß rein persönliche Angelegenheiten be nutzt werden, um auf den Verband und seine Entwickelung schädigend übertragen zu werden. Der gesunde Sinn unserer Kollegen wird das sicher richtig erkennen und entschieden ablehnen. August Hause. * Ein Wort in letzter Stunde Der Landesverband der württembergischen Uhrmachermeister stellt den Antrag zn der Reichstagung in Hamburg, diese möge sich dahin grundsätzlich aussprechen, daß im Uhrmachergewerbe „eine Unterscheidung zwischen Uhrmacher und Großuhrmacher keine Berechtigung hat. Eine Sonderprüfung für Großuhrmacher muß deshalb abgelehnt werden. Fabriklehrlinge, die keine volle Ausbildung in allen Zweigen des Uhrmacherhandwerkes genossen haben, sind zwecks Prüfung dem Feinmechanikerhandwerk zu zuweisen“. Da ich selbst nicht nach Hamburg kommen kann, um gegen diesen Antrag zu sprechen, so bitte ich meine Herren Kollegen, die Hamburg besuchen, diesen Antrag, der die Dinge von einem zu engen Gesichtswinkel aus betrachtet, glatt abzulehnen, mindestens aber zurückzustellen im Intererse unserer ganzen Uhrmacherei. Ich zweifle keinen Augenblick daran, daß der württembergische Landes verband, der die Mängel des Schwarzwaldes am meisten zu spüren bekommt, aus wichtigen Gründen, die aus der Erfahrung hergeleitet sind, zu dem Antrag kam, aber er schadet der gesamten Uhr macherei mehr als er nützt, weil er einseitig nur den Standpunkt des Reparateurs vertritt. Was glauben die Kollegen wohl, was die Folgen sein werden, wenn dieser Antrag seitens des Zentralverbandes angenommen würde? Zunächst, daß die Großuhren, die heute doch sicher schlecht genug sind, innerhalb 5 bis 10 Jahren, in welcher die veränderte Prüfung zur Auswirkung kommt, so schlecht sein werden, daß die gesamten deutschen Uhrmacher die größte Last und Arbeit bekommen werden. Dem Mechaniker geht doch jedes tiefgehende Verständnis für das Wesen der Uhr vollständig ab. Deshalb machen schon heute Großuhrmachergesellen, die sich nicht sicher fühlen, weil die Groß uhrmacherprüfung doch etwas schwieriger ist, ihre Meisterprüfung im Schwarzwald, bei den Feinmechanikern. Sie sind jetzt Mechanikermeister. — Ein Großuhrmacher, der eine Prüfung macht, will später nicht etwa als Fabrikarbeiter gehen — dazu braucht er keine Prüfung abzulegen — er will einen bevorzugten Posten be kleiden, etwa den eines Vorarbeiters, Werkführers, Betriebsleiters, Konstrukteurs oder sogar selbst Fabrikant werden. Er muß auf ganz anderem Gebiete beschlagen sein als sein Reparaturkollege. Wenn letzterer das ganze Gebiet der Uhrmacherei vorzugsweise vom Reparaturstandpunkt aus kennenlernen muß, wozu eine reiche Er fahrung in den praktischen Arbeiten nötig ist, so braucht ersterer nur die Großuhren zu kennen, aber er muß ein reicheres Wissen in Physik, Mathematik, oft auch in Elektrotechnik haben, namentlich aber auch mit den Konstruktionsregeln und Verhältnissen bekannt und ein guter Zeichner sein, der gleichzeitig mit der Fabrikarions- technik gut vertraut sein muß. Er hat oft Dinge zu bearbeiten,
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