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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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meinen Gegenstand, der meiner Ansicht nach weder juristische, noch technische Gelehrsamkeit erfordert, ohne weitere Zuziehung sachverständiger Manner, zu berathen? Ferner hat die verehrte Deputation gesagt, daß der Gesetzentwurf einer außer ordentlichen Zwischendeputation zur Berathung überwiesen werden soll. Was wird die Folge davon sein? Es wird weit mehr Geld kosten, und das Land noch vier Jahre warten müssen, ehe das Gesetz in Kraft treten kann. Ich bin selbst in der Lage gewesen, daß mir mehrere Keichdämme ellentief durch die darun ter liegenden Mühlenbesitzer abgegraben worden, ja sogar die Wäfferungsanlsgen von selbst besitzenden Brunnen zerstört und die Wiesenwässerung entzogen worden ist. Ich würde kein Wort verlieren, wenn die hohe Regierung für gut befunden hätte, das Decret zurückzunehmen; aber von der Deputation, die ledig lich dazu gewählt war, und welcher die Kammer ihr Zutrauen ge schenkthatte, waresnichtzu erwarten. Ob politische Gegenstände, die ich nicht nennen will, oder das vorliegende Wassergesetz zubc- rathen nöthiger war, will ich dahingestellt sein lassen. Ich habe meine Hände daraus gewaschen und der hohen Kammer überlas sen, was ihr zu thun beliebt, muß aber gegen die Zurücknahme des Decrets stimmen. Abg. Metzler: Wenn auch nicht mit derselben Entrü stung, doch in demselben Sinne, wie der Redner vor mir, habe auch ich mich zu erklären. Wäre der Gesetzentwurf an die erste Deputation unserer Kammer gewiesen worden, so würde es mir nicht auffällig gewesen sein, wenn diese .die Zurücklegung dessel ben bis auf den nächsten Landtag beantragt, und sich partiell für geschäftsbanquerout erklärt hätte. In welcher Absicht haben wir eine außerordentliche Deputation gewählt? In keiner andernAbsicht, als weil wir nur auf diesem Wege hoffen durften, die Erfüllung unsers Wunsches erreichen zu können, daß der vorliegende Gesetzentwurf noch auf dem gegenwärtigen Landtage zur Berathung komme. Warum wollen wir aber diesen Ent wurf aus gegenwärtigem Landtage berüthen wissen? Weil wir seit langer Zeit das dringende Bedürfnis! nach einem Gesetz über die Benutzung der fließenden Gewässer gefühlt und die Abhülfe dieses Bedürfnisses längst dringend gewünscht haben. Ich kann demnach die außerordentliche Deputation der von ihr übernom menen Verbindlichkeit so ohne weiteres durchaus nicht entheben, muß vielmehr darauf bestehen, daß dieselbe den seit fünf Mo naten erwarteten Bericht noch innerhalb des gegenwärtigen Landtags erstatte. Ich kann sie um so weniger dieser Verbind lichkeit entheben, als sie bei den außerordentlich tüchtigen Kräf ten, welche ihr beigegeben sind, nicht in die Unmöglichkeit versetzt sein kann, ihrer Aufgabe Genüge zu leisten. Abg. Stockmann: Wenn ich irgend gewünscht habe, daß etwas auf diesem Landtage zurBerathung komme, so ist es dieses Gesetz gewesen, damit das befruchtende, aber usurpirte Element der gesetzlichen Freiheit zurückgegeben werde. Wir haben^mehr- tägige Verhandlungen an diesem Landtage über Angelegenheiten gehabt, welche in der That kaum im Verhältnisse zur Dringlich keit mit dieser Vorlage stehen. Es haben zwei frühere Stände versammlungen sich für diese Vorlage ausgesprochen, und nuij, wo sie erfolgt ist, soll sie zurückgelegt werden ? Ich glaube nicht, daß dem Lande, wenigstens der Landwirthschast, damit ein Ge fallen geschehen kann. Es beweisen dies auch die dafür einge gangenen Petitionen. Ich gebe zu, daß es eine bedeutende Vor lage ist und der Landtag dadurch verlängert werden kann. Lassen Sie uns aber etwas für den Grundbesitz thun, für den direct auf diesem Landtage etwas nicht geschehen ist. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß die Nichtberathung dieser Vorlage gegen die Wünsche und den Willen des größten Khcils des Volks ist. König!. Commiffar v. Langen«: Als die Regierung kurz nach Zusammentritt des Landtags die Vorlage an die Stände brachte, so geschah cs, wie natürlich bei jeder Gesetzvorlage, in der Erwartung, daß sie noch bei der gegenwärtigen Ständever sammlung zur Berathung kommen werde. Es. ist nicht zu leug nen, daß der Gegenstand neu und schon deshalb mit mannich- fachen Schwierigkeiten verbunden ist. Es ist ferner nicht zu leugnen, daß das Gesetz, wie die Regierung wohl erkannt hat, einem dringenden Bedürfnisse abzuhelfen bestimmt ist. Wenn nun die Regierung gegenwärtig erklärt, daß sie mit dem Antrag? auf Zurücklegung der Vorlage übereinstimme, so geschieht dies blos aus der Rücksicht, weil sie wohl einstrht, daß es faktisch höchst wahrscheinlich unmöglich sein wird, auf diesem Landtage noch das Gesetz zu berathen. Ich wollte nur noch, was die Mo tive, welche in dem Vorberrchte angegeben sind, betrifft, bemerken, daß das preußische Gesetz, welches hier als bloßer Entwurf characteriflrt ist, unter dem 28. Februar 1843 erschienen ist. Abg. Scholze: Meine Herren! Mit Bedauern muß ich es ebenfalls aussprechen, daß uns ein Bericht vorgelegt ist, der darauf anträgt, daß das Gesetz zurückgelegt werde. Ich hatte einen andern Bericht nach 4 Monaten erwartet und muß mich daher gegen diesen Bericht aussprechen und der Minorität bei stimmen. An drei Landtagen haben wir um das Gesetz petirt. Diese Vorlage ist erfolgt, und nun, da uns das Gesetz zur Be rathung vorliegt, wollen wir es wieder zurückweisen? Das finde ich nicht in der Ordnung. Was verliert dadurch nicht die Land- wirthschaft! Meine Herren! Drei Jahre gehen wieder vorüber. Welche Erfahrungen könnten Nicht in diesen Jahren gemacht werden. Denken Sie nicht, daß in diesen drei Jahren viele Wasserbauten, große Processe und Streitigkeiten zum Vorschein kommen würden. Nein; allein in diesen drei Jahren wäre das Land erst mit dem Gesetze und den Vortheilen desselben bekannt geworden. Daraus wären Erfahrungen entstanden und die machen klug, Wie Manches würde sich abgeändert haben, was nach dem Gesetze noch schroff und streitig aussieht. Ich habe die Ueberzeugung, es würde sich weit besser gemacht haben, als es jetzt aussieht. Die Erfahrung macht den Meister. Denn es würden hin und wieder praktische Arbeiten vorgenommen worden sein. Dazu gehört, daß Sachverständige gebildet werden müssen. Wir haben zwar Sachverständige, aber nur nach derTheorie, zur Praxis gehört aber noch viel mehr. Das Alles ist nun um drei Jahre hinausgeschoben. Meine Herren! Es ist im Deputations gutachten gesagt worden: „Weder die zur Zeit über die Be nutzung des Wassers im Inlands bestehenden Gesetze, noch die
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