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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 96. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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Wendigkeit der Vorberathrmg durch eine Zwischendeputation ge fühlt zu haben scheint. Der Antrag des Abgeordneten v, Lhie- lau würde jedenfalls nur dann zur Abstimmung gelangen können, wenn das Gutachten der Majorität der Deputation abgelehnt würde. Ich glaube allerdings, meine Herren, daß dann die Nothwendigkeit einer Verstärkung der Deputation eintreten würde, wenigstens bekenne ich mit aller Offenheit, ich würdemich geradezu in meinem Gewissen beunruhigt fühlen, wenn ich der Berathung über den wichtigen Gesetzentwurf in der so wenigen Zeit, die mir nach den Arbeiten für die Finanzdeputation jetzt noch übrig bleibt, beiwohnen und eine Verantwortung dafür mit übernehmen sollte. Andere Mitglieder können in demselben Fall sein, und sollte demnach dieKammer beschließen, daß in der Berichterstattung fortgefahren werde, so glaube ich, sollte man es der Deputation überlassen, einen Antrag, au die Kammer zu bringen, in welcher Maaße sie eine Verstärkung ihrer Arbeits kräfte für nothwendig hält. Ich Hesse aber zuversichtlich, die ge ehrte Kammer wird die jetzt gegebene Sachlage würdigen und das Gutachten der Majorität annehmen. Abg. v. Thielau: Zu Berichtigung einer Thatfache erlaube ich mir ein paar Worte zu bemerken. Der Herr Referent hat gemeint, ich hätte gesagt, wer einen Blick in das Gesetz gethan habe, werde sich überzeugen, daß die Sache nicht so schwierig sei. Mir ist, eine solche Aeußerung gethan zu haben, nicht bekannt; ich glaube aber auch, daß ich mich nicht einmal deswegen zu rechtfertigen brauche, denn die Kam mer wird mir wohl zutrauen, daß ich die Schwierigkeiten des Gesetzes nicht verkenne. Präsident Braun: Um dem Wunsche des Herrn Referenten zu genügen, will ich der Kammer den hauptsäch lichsten Inhalt einer Uebersicht mittheilen, die ich zum Gebrauche des Präsidiums aus der Registrande habe fertigen lassen. Daraus ergiebt sich, daß folgende Gegenständegänzlich erledigt und durch ständische Schriften an die Regierung gelangt sind, nämlich: das Personalsteuergesetz, das Gesetz wegen Gleich stellung der Salzpreise, das geheime Decret, die böhmischen Enclaven betr., das Decret über die Aufwandsentschädigung beider Präsidenten, das provisorische Steuer- und Abgaben gesetz, über das Decret, die für die Grundsteuerentschädi gung creirten Staatsschuldenscheine betr. Die Regierungs vorlagen, über welche die zweite Kammer Beschluß gefaßt hat und die nun der ersten Kammer vorliegen, sind folgende: das Gesetz wegen der Militairpflicht, das Budjet über allgemeine Staatsbedürfniffe, über das Gesammtministerium, über das Militairdepartement, über den Pensionsetat, über den Bauetat, über die auswärtigen Angelegenheiten, über den deutschen Bund, über das Departement der Finanzen, der Justiz, des Innern, das Decret über die VerwaltungsÜberschüsse, über das Galerielocal- das Decret über drei Eisenbahnen, das Decret über den Reservefonds, das Gesetz über die Nichtvindication der Staatspapiere. Die Vorlagen, worüber Berichte der zweiten Kammer vorliegen, sind: das Decret wegen des Schutzes des literarischen Eigenthums, das Decret wegen der Tisch er'- schen Stiftung, das Budjet der Staatseinkünfte, über den Domainenfonds, das Budjet des Cultusministeriums, das Decret über die Pensionsverhältmffe der Kirchen- und Schul- räthe, über die Landtagsordnung, über das Recht der mit Wechsel Bezogenen, und der Vorbericht über die Benutzung der fließenden Wässer. Die Vorlagen, worüber der Kammer noch keine Berichte zugegangen sind, sind folgende: die ver änderte Verfassung der Juristenfacultät betr., über das Decret, den Schluß der Landrentenbank, die Schutzunterthänigkeit, über nachträgliche Bestimmungen zum Ablüfungsgesetze, den Schutz der dramatischen und musikalischen Werke, die Presse, die chirurgisch-medicinische Academie, die Einführung einer kürzer» Verjährungsfrist, die Zoll- und Handelsverträge, die Revision der Bergwerksverfaffung, Allerhöchste' Entschließung betr., die Verordnung wegen der Wahl von Vertretern der katholi schen Gemeinde zu Leipzig, die Gesetzentwürfe über das Zu sammentreten von Freiheitsstrafen, über denEmeritimngsfonds der Geistlichen, über die bei dem Cultusministerium verwalte ten Fonds, über die bei der Universität Leipzig verwalteten Stiftungsfonds, über die sächsisch-böhmische und sächsisch schlesische Eisenbahn, der Rechenschaftsbericht, das Postulat für die Dresdner Armen- und Krankenversorgung, der Gesetz entwurf über die Schuldhaft, das Regulativ über das jus circa sacra und der Gesetzentwurf über Reform der protestantischen Kirche. Ueber die Vorlagen wegen Bestellung der Schjeds- männer, über das Krankenstift zu Zwickau, über das Maaß- system, über das Wechselrecht und über die Deutsch-Katholiken ist anderweiter Bericht zu erstatten. Was die Petitionen an langt, so sind über 69 einzelne Petitionen und Beschwerden von der vierten und über 60 von der dritten Deputation beson dere Berichte zu erstatten. Das sind die ungefähren Resultate der fraglichen Zusammenstellung. Ich habe nun zur Frag stellung überzugehen. Der Antrag der Deputation befindet sich Seite 141. Ich bemerke noch, daß ich auf den Antrag deS Herrn Grafen v. Ronnow spater zurückkommen werde. Gegen wärtig wird auf die gewöhnliche Weise abgestimmt und dann sich zu entschließen sein, ob die Abstimmung mit Namens aufruf noch nachfolgen soll. Der Antrag der Deputation lautet so: „Es wolle die hohe Kammer beschließen, auf eine Berathung des Gesetzentwurfs, die Benutzung der fließenden Wässer betr., nicht einzugehett, zugleich aber im Vereine mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung um Zurückziehung dieses Gesetzentwurfs für gegenwärtigen Landtag und behufs der Vorberathung dieses der nächsten Ständeversammlung wieder vorzulegenden Entwurfs um geeignete Einleitung zu Niedersetzung außerordentlicher Zwischendeputationen beider Kammern zu ersuchen." Borauszuschicken habe ich, daß, wenn der Antrag der Majorität abgeworfen werden sollte, ich den Antrag des Abgeordneten v. Thielau jedenfalls zur Ab stimmung bringen werde, daß ich aber voraussetze, daß, wenn der Antrag der Majorität angenommen wird, der Antrag deS Abgeordneten v. Thielau sich von selbst erledigt. Ich frage
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