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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 97. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-03-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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3 Ngr. 2 Pf., welches der Staatskasse durch Gewinn beim Berkaus sächsisch-bairischer Eisenbahnactien zuge wachsen ist, entnehmen, den Rest dieses Depositi aber bei dem betreffenden Rechenschaftsberichte als Einnahmezu wachs der Hauptstaatscasse verrechnen. An Forstgrundstücken sind 2073 Acker Flächen angekauft worden, wofür 186,724 Thlr. 21 Ngr.— gezahlt worden sind. Man hat bei diesen Erwerbungen größten teils den Zweck der Arrondirungen der Staatswaldungen vor Augen gehabt und immer zu einem Preis, welcher niemals die Abschätzung der Forsttaxatoren erreichte. Die bedeutendste der artige Erwerbung ist die unter Nr. 30 derUnterlagen angegebene, wo ein Complex von 596 Acker 107 Quadratruthen Wald, Feld, Wiese und Huthung, zum Rittergut Glauschnitz gehörig, für 68,800 Thlr. erkauft wurde. Zu der Zahl der hier aufgcführten Erwerbungen sind auch einige Dienstwohnungen für Forstbeamte zu zählen. Das Finanzministerium hat hierüber der Deputation die nachstehende Mitteilung gemacht. In Gemäßheit der ständischen Erklärung vom 2. September 1833 können zum Erkauf oder Neubau von Häusern Gelder aus dem Domainensonds entnommen werden, wenn dadurch der Staatskasse eine mit den Nutzungen des Anlagekapitals im Verhältnisse stehende Ausgabe an Miethzinsen erspart wird. Werden nun auch in diesem Falle durch den Wegfall der Mieth zinsen nur sehr mäßige Zinsen vom Anlagekapital erlangt, so ma chen doch andere, insbesondere dienstliche Rücksichten es dem Fi nanzministerium zur Pflicht, dafür zu sorgen, daß die sämmtlichen Revierverwalter sobald als möglich mitDienstwohnungen verse hen werden, damit dadurch zugleich eine zweckmäßige Lage ihrer Wohnungen erlangt werden kann, und die Zuschüsse, welche meh rere derselben von ihren mäßigen Gehalten zu Beschaffung ihrer Wohnungen geben müssen, beseitigt werden können. Darum bat das Finanzministerium zeither aus dem Neubaufonds für Forstgebäudeinnerhalb jeder Finanzperiode einige Forstgebäude erbauen, nebenbei aber auch einige von den Beständen des Do- mainenfonds erkaufen oder aufführen lassen. Dadurch ist es gelungen, dahin zu kommen, daß Ende des Jahres 1844 nur noch 40 Revierverwalter sich ohne Dienstwohnungen befanden. Immer mehr und mehr stellten sich jedoch die Nachtheile heraus, welche für die Forstverwaltung aus dem Mangel der Dienst wohnungen der Beamten hervorgehen. Das Finanzministe rium beabsichtigt daher, mit Beschaffung der nach Obigem noch fehlenden Dienstwohnungen unterZuhülfenahme des Domainen sonds etwas schneller, als zeither, vorzuschreiten. Die Deputation muß allerdings die administrativen Rück sichten, welche die hohe Staatsregierung dazu veranlassen, die Forstbeamten nach und nach mit Dienstwohnungen zu versehen, vollstantig anerkennen. Nicht allein, daß zeither mehrere der selben genöthigt waren, an für ihre Dienstverhältnisse unpassend gelegenen Orten Wohnungen zu nehmen, so waren sie außerdem auch häufig gezwungen, gegen ihren Willen ihren Wohnort zu wechseln, und befanden sich durch das Mißverhältnis! nicht selten in einer dem Dienste leicht nachrheilig werdenden abhängigen Lage den Gemeinden gegenüber. Kann zwar die Deputation in der Erlparniß an Miethzins allein nicht eine ausreichende Rechtfertigung der Maßregel der hohen Sraatsregicrung fin den, so muß sie doch in Hinblick auf die oben erwähnten admini ¬ strativen Rücksichten und aus der Ueberzeugung, daß jene Neu baue ohne Zweifel von bleibendem Nutzen für die Forstverwal- tung sein werden, um so mehr sich beifällig für dieselbe ausspre chen, da nicht allein diese Neubaue größtenteils auf Domanial- grundstücken ausgeführt sind, und dieserZweck ohne Unterstützung des Domainensonds oder Erhöhung des Budjets sehr spät zu er reichen sein würde, indem das Budjet für den Neubau von Do- manial-, Rentamts- und Forstgebäuden nur einen Ansatz von 5,000 Thlr. enthält, woräus wohl deutlich hervorgeht, daß diese Summe nur ausreicht, um die schon länger zumDomainen» fond gehörenden Forstgebäude, welche des Neubaues bedürftig sind, herzustellen, keineswegs aber, um die Zahl der bestehenden zu vermehren. Sie beantragt daher: Die Kammer wolle mit dieserVerwendung der zumDo- mainenfonds gehörenden Gelder sich einverstanden erklä ren und die hohe Staatsregierung ermächtigen, dieser- halb in der zeitherigen Weise fortzufahren, nachund nach Dienstwohnungen für Forstbeamre aus diesem Fonds durch Ankauf oder Neubau zu erwerben. Hierbei wird nachträglich noch bemerkt, daß Seiten des Fi nanzministeriums die Absicht zu erkennen gegeben worden ist, alljährlich zwei bis drei derartige Gebäude herzustellen und hier durch nach und nach den beabsichtigten Zweck zu erreichen. Eben so kann sich die Deputation nur beistimmend über die Verwendung der Bestände zu Rückzahlung von Schulden, welche auf dem Staatsgute haften, so wie über die erfolgten Ablösungen der auf demselben ruhenden Naturalleistungen aussprechen. Es sind überhaupt in den Jahren 1842, 1843 und 1844 von dem Domainensonds zu Erwerbungen von Staatsgut und zu Entlastungen desselben verwendet worden: 108,270 Thlr. — Ngr. — Pf. für Domainengrund- stücke, 186,724 - 21 - — - für Forstgrundstücke, 279 - 11 - 9 - an Capitalzahlung, 1,057 . 22 - 1 - Ablösung von Geld ¬ zinsen, 99229 - 12 - 6 - zu Naturaldeputaten, 92,278 - 1 - 8 - zu sonstigen Natural ¬ leistungen und Servi tuten, 487,839 Thlr. 9 Ngr. 4 Pf. in Summe. Die Deputation kann daher nach reiflicher Prüfung der Unterlagen der geehrten Kammer nur rathen, der von der ersten hohen Kammer ausgesprochenen Erklärung: „Es wolle die hohe Kammer mit den in den Jahren 1842,1843 und 1844 vorgenommenen Veränderungen des Staatsguts sich einverstanden erklären und ihre Ge nehmigung dazu erthrilen," beizutreten. (Der Staatsminister v. Nostitz-Wallwitz tritt in den Saal.) Staatsminister v. Zeschau: Ich will mir nur eine Be richtigung erlauben. In Nr. 37 der Laudtagsmittheilungen hat der geehrte Abgeordnete Scholze eine Petition der Gemeinde
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