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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,3
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1846,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028057Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028057Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028057Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Bemerkung
- Seitenzahlen 2527-2536 sind nicht vergeben
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 108. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1846-04-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll81. Sitzung 2185
- Protokoll82. Sitzung 2221
- Protokoll83. Sitzung 2257
- Protokoll84. Sitzung 2295
- Protokoll85. Sitzung 2321
- Protokoll86. Sitzung 2351
- Protokoll87. Sitzung 2375
- Protokoll88. Sitzung 2385
- Protokoll89. Sitzung 2415
- Protokoll90. Sitzung 2449
- Protokoll91. Sitzung 2469
- Protokoll92. Sitzung 2497
- Protokoll93. Sitzung 2519
- Protokoll94. Sitzung 2553
- Protokoll95. Sitzung 2569
- Protokoll96. Sitzung 2593
- Protokoll97. Sitzung 2619
- Protokoll98. Sitzung 2651
- Protokoll99. Sitzung 2683
- Protokoll100. Sitzung 2709
- Protokoll101. Sitzung 2737
- Protokoll102. Sitzung 2765
- Protokoll103. Sitzung 2793
- Protokoll104. Sitzung 2819
- Protokoll105. Sitzung 2847
- Protokoll106. Sitzung 2879
- Protokoll107. Sitzung 2909
- Protokoll108. Sitzung 2943
- Protokoll109. Sitzung 2975
- Protokoll110. Sitzung 3011
- BandBand 1845/46,3 -
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«och, daß die Staatsregierung, was die Verwendung für die Ei senbahnen betrifft, die ertheitte Ermächtigung, die entstandenen Ueberfchüsse dazu zu verwenden, gewissermaaßen zurückgegeben, und die bezügliche Summe zurVerfügung der Ständeversamm- lung gestellt hat, und daß sie auch dasjenige, was sie jetzt für die« sen Zweck beanspruchen wird, nur als eine einstweilige Ueber- weisung ansieht, über welche später definitiv Beschluß zu fassen sein wird. Präsident Braun: Der Abgeordnete Stockmann hat noch mals um das Wort gebeten, und ich frage die Kammer: ob sie ihm dasselbegestatte? —Einstimmig Ja. Abg. Stockmann: Wenn ich auch dieNothwendigkeit der Eisenbahnen zugebe, so scheint mir doch, daß die jetzigen Grund besitzer keine Verpflichtung haben, zu demBaue mit beizutragen; Höchstens kann ihnen die Verzinsung der aufgenommenen Capi talien mit zugemuthet werden. Stellt man das Princip auf, daß der Staat dieVerpflichtung habe, mit zu bauen und den Aufwand aus den laufenden Einnahmen zu bestreiten, so ist dies folge recht nicht' durchzusühren. Wenn der Staat allein baut, dann ist es unmöglich, und wie fürdiese Unmöglichkeit keine Verpflich tung existirt, eben so wenig ist sie für den theilweisen. Bau derselben vorhanden, ihn aus den laufenden Einnahmen zu be streiten. Abg. v. ThielaurJch wollte mir nur zwei Worte auf einige Aeußerungen des Abgeordneten Georgi erlauben. Ich habe mich in meiner frühem Aeußerung dahin erklärt, daß, so lange der Staat wirklich das Geld nothwendig bedarf, es wohl rathsam sei, die Mittel in der angegebenen Weise herbeizuschaf fen, so lange dies ohne einen zu großen Druck der Steuerpflichti gen geschehen kann. Ich habe auch schon bereits dargethan, daß die Staatsregierung bis jetzt keineswegs irgend aufeine Ansamm lung Bedacht genommen hat, sondern im Gegentheile die Gel der zu nützlichen und ganz nothwendigen Ausgaben verwendet hat. Ich habe nur die Ansicht ausgesprochen, daß, wenn die nothwendigen und nützlichen Ausgaben nicht mehr vorhanden Wären, man wohl darauf zu denken haben würde, eine Ermäßi gung von denjenigen Steuern eintreten zu lassen, die einer Her absetzung am meisten bedürften. Ich habe nicht einmal eine ein zelne Steuer bezeichnet, bei welcherichdiesesBedürfnißannehme, sondern nur im Allgemeinen bemerkt, es könnte dies erforderli chen Falls auch von der Gewerbsteuer geschehen. Ich kann aber den Grundsatz, daß, weil. den . Realbefreiten die Steuerentschä digung nach Höhe 9 Pf. Grundsteuer gewährt worden sei, man noch 9 Pf. auf die Steuereinheit ausschreiben müsse, für richtig nicht anerkennen, denn deshalb diejenigen darunter leiden zu las sen, die keine Steuerentschädigung bekommen haben, würde ich für tadelhaft halten; die Entschädigung der Realbefreiten und die Höhe der Ausschreibung der Grundsteuer hat gar nichts jmit einander gemein. Daß ich nicht für die größer« Grundstücks besitzer hier das Wort nehme, darüber brauche ich wohl nicht ein Wort zu verlieren; ich spreche lediglich von den kleinern Grund stücksbesitzern, und von diesen gilt eben die Ansicht des Abgeord neten, indem er sagte, man sollte an die denken, die Steuern erst erarbeiten und erwerben müßten; denn ich frage Sie, meine Herren, ob der Reinertrag der Grundstücke ohne Arbeit zu gewin nen ist, und ob nicht ein sehr bedeutendes Anlagekapital eben so gut, wie bei jedem andern Gewerbe, darin steckt, dessen Zinsen in Frage kommen. Wenn irgend ein Gewerbtreibender ein Capi tal zur Errichtung einer Fabrik anlegt, oder es ein Grundstücks besitzer auf Erwerbung von Grund und Boden anlegt, so ist das ganz einerlei; es handelt sich von der Verzinsung desselben Ca- pitals; und ich kann nur der Meinung sein, daß ein kleiner Grundstücksbesitzer eben so schwer die Zinsen aus seinem Grund und Boden verdienen muß, wie ein Tagelöhner seine Steuer ver dient, und häufig schlechter sich befindet, als ein Tagelöhner, We ber oder, andere Personen, die keinen Grundbesitz haben. Ich kann aber überhaupt nicht wünschen, -aß man irgend eine Cate- gorie derSteuerp flichtigen einer andern gegenüberstellt; ich werde eben so gern für einen Erlaß an der einen oder der andern Steuer stimmen, sobald die Verhältnisse es nöthig oder möglich machen. Die Höhe und das Drückende einer Steuer vor der andern läßt sich durch die Summe, die sie einbrkngt, nicht bestimmen. Ich will noch erwähnen, meine Herren, daß ich dem Finanzministe- iiumübrigens bereits volle Gerechtigkeit habe widerfahren lassen, dassdessen Ansätze bei demEinnahmebudjetsich so, wie bei andern Zweigen, auch bei den Zöllen sehr bedeutend gesteigert haben, so daß man in diesem Augenblicke keinen Grund hat, eine bestimmte Summe anzunehmen, welche über dieAngabe des Ministeriums hinaus als Ueberfchüsse verbleiben könnte, und es ist eben so gut möglich, daß die Summen sich nicht höher belaufen, als sie die hohe Staatsregierung veranschlagt hat, als daß sie unter der Ver anschlagung verbleiben. Abg. Müller (aus Taura): Ich kann mich damit nicht einverstanden erklären, als treffe die größer» Grundstücksbesitzer die Steuer höher, als die kleinen; ich behaupte vielmehr, die gro ßem Grundstücksbesitzer, die trifft die Steuer gar nicht. Z.B.ich habe ein Gut, welches 2400 Steuereinheiten hat; ich habe dar auf vom Creditvereine 10,000 Thaler zu 3z Procent geborgt, während ein kleiner Grundstücksbesitzer 4 Procept geben muß, so erhalte ich 20,000 Pfennige alljährlich gegen denkleinen Grund besitzer, während ich die Steuereinheit zu 8 Pfennigen gerechnet nur 19,200 Pfennige bezahle, mithin habe ich noch 2 Thlr. 20 Ngr. > jährlichen Ueberschuß, ohne die Steuerentschädigungs interessen. Abg. Georgi (aus Mylau): Gegen den Abgeordneten v. Lhielau habe ich zu erinnern, daß dasjenige, was ich gesagt habe, keineswegs vorzugsweise gegen ihn gerichtet war, und daß ich einer Ermäßigung der Grundsteuer für alle Zeiten ge wiß nicht entgegentreten wollte, daß ich aber, weil eine Er mäßigung der Grundsteuer von mehrern Seiten vorzugs weise als nothwendig bezeichnet ward, auch auf einige andere Abgabenzweige Hinweisen mußte, weil sie mir zu einer Ermäßi gung, wenn man überhaupt sine solche eintreten lassen wollte, mindestens eben so berechtigt zu sein scheinen. Alles Wei tere will ich übergehen.
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